A1NEU: Blutspende liberalisieren - Monopole brechen
Veranstaltung: | XXV. Bundeskongress |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 6.2. Weitere Anträge |
Antragsteller*in: | Jan Stering, Michael Pucher, Peter Berry |
Status: | Eingereicht (ungeprüft) |
Eingereicht: | 15.04.2022, 20:53 |
Veranstaltung: | XXV. Bundeskongress |
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Tagesordnungspunkt: | 6.2. Weitere Anträge |
Antragsteller*in: | Jan Stering, Michael Pucher, Peter Berry |
Status: | Eingereicht (ungeprüft) |
Eingereicht: | 15.04.2022, 20:53 |
Was das Blutspenden anlangt, hat das Rote Kreuz (RK) in Österreich eine quasi-
Monopolstellung. 94% aller Blutspenden werden vom RK gesammelt, verarbeitet und
verkauft – das macht 350.000 Blutkonserven im Jahr. Im Jahresbericht von 2018
konnte damit ein Gewinn von 76 Millionen Euro erwirtschaftet werden. Gegen
Mitbewerber*innen wird vehement vorgegangen: einmal gelang das nur mithilfe
eines EU-rechtswidrigen Schutzgesetzes, das aus der Feder des heutigen ÖVP-
Klubobmanns und ehemaligen Rot-Kreuz-Mitarbeiter August Wöginger stammte.1
Was das Blutspenden anlangt, hat das Rote Kreuzder Blutspendedienst des Roten Kreuzes (RK) in Österreich eine quasi-Monopolstellung. 94% aller Blutspenden werden vom RK gesammelt, verarbeitet und verkauft – das macht 350.000 Blutkonserven im Jahr. Im Jahresbericht von 2018 konnte damit alleine ein Gewinn von 76 Millionen Euro erwirtschaftet werden. Gegen Mitbewerber*innen wird vehement vorgegangen: einmal gelang das nur mithilfe eines EU-rechtswidrigen Schutzgesetzes, das aus der Feder des heutigen ÖVP-Klubobmanns und ehemaligen Rot-Kreuz-Mitarbeiter August Wöginger stammte.1
Preislisten zeigen, wo das Problem liegt: während zwischen 1990 und 2020 die
Inflation um 81% stieg, erhöhte sich der Preis für die Einheit
Erythrozytenkonzentrat (rote Blutkörperchen) von 54 auf 158 Euro – eine
Preissteigerung von 192%. Einerseits wurden die gesetzlichen Anforderungen für
die Sicherheit des Produkts Blut höher, was Aufwand und Kosten erhöht hat.
Andererseits erlaubt das Quasi-Monopol dem Roten Kreuz, Preise beinahe nach
Belieben zu bestimmen. In anderen Ländern bestimmt der Markt den Preis, wo das
nicht funktioniert, interveniert der Staat mit Regulierungen. Letzteres passiert
in Belgien - doch auch dieser extrem wirkende Schritt wird dort mit Rücksicht
auf Lieferant*innen gesetzt.2
Blutspendeverbot für Homosexuelle
Blutspendeverbot für Homosexuellehomo- und bisexuelle
Blutspendeverbot für Homosexuellehomo- und bisexuelle Männer
Blutspendeverbot für Homosexuelle
Diskriminierendes und unwissenschaftliches Blutspendeverbot
Weder Männer, die in den letzten 12 Monaten vor der Spende Geschlechtsverkehr
mit Männern hatten, noch Frauen, die Sex mit einem Mann hatten, welcher in den
letzten 12 Monaten widerrum mit einem Mann verkehrte, dürfen in Österreich
Blut spenden. Das ist nicht nur diskriminierend, sondern entbehrt auch jeder
wissenschaftlichen Grundlage. Viel wesentlicher ist die Frage, welches
Risikoverhalten im Sexualleben gezeigt wird. Solange beispielsweise ein Kondom
verwendet wird, ist die Blutsicherheit sehr groß. Darüber hinaus ist es
ohnehin so, dass gespendetes Blut nach der Abnahme noch einmal auf seine
Eigenschaften kontrolliert wird, und potenziell gefährliche Dosen nicht
weiterverarbeitet werden.
Weder Männer, die in den letzten 12 Monaten vor der Spende Geschlechtsverkehr mit Männern hatten, noch Frauen, die Sex mit einem Mann hatten, welcher in den letzten 12 Monaten widerrum mit einem Mann verkehrte, dürfen in Österreich Blut spenden. Das ist nicht nur diskriminierend, sondern entbehrt auch jeder wissenschaftlichen Grundlage. Viel wesentlicher ist die Frage, welches Risikoverhalten im Sexualleben gezeigt wird. Solange beispielsweise ein Kondom verwendet wird, ist die Blutsicherheit sehr groß. Darüber hinaus ist es ohnehin so, dass gespendetes Blut nach der Abnahme noch einmal auf seine Eigenschaften kontrolliert wird, und potenziell gefährliche Dosen nicht weiterverarbeitet werden.Solange entsprechende Schutzmaßnahmen (wie beispielsweise das Benutzen eines Kondoms) getroffen werden, ist die Blutsicherheit sehr groß. Es sollte für die Beurteilung dieser Blutsicherheit das individuelle Risikoverhalten beurteilt werden, anstatt von vornherein Menschen, die Geschlechtsverkehr mit Männern hatten, von der Blutspende auszuschließen, solange hierfür keinerlei wissenschaftliche Begründung vorliegt.
Der Bundeskongress der JUNOS – Junge liberale NEOS möge daher beschließen:
Die österreichischen Gesundheitsverbünde folgen dem Vorschlag des
Rechnungshofs und nehmen europaweite Ausschreibungen zur Belieferung von
Krankenanstalten mit Blutkonserven vor. Außerdem soll §8 Abs. 4 des
Blutsicherheitsgesetzes („Es ist untersagt, Spendern von Blut oder
Blutbestandteilen oder dritten Personen für eine Spende einen Gewinn zukommen
zu lassen oder zu versprechen.“) gestrichen werden.
Die österreichischen Gesundheitsverbünde folgen dem Vorschlag des Rechnungshofs und nehmen europaweite Ausschreibungen zur Belieferung von Krankenanstalten mit Blutkonserven vor. Außerdem soll §8 Abs. 4 des Blutsicherheitsgesetzes („Es ist untersagt, Spendern von Blut oder Blutbestandteilen oder dritten Personen für eine Spende einen Gewinn zukommen zu lassen oder zu versprechen.“) gestrichen werden.
Die Rückstellungfrist (Blutspendeverordnung §6 Abs. 2 lit. 15) soll fallen und
dafür eine Regelung eingeführt werden, dass Blutspender*innen, unabhängig der
sexuellen Orientierung, Angaben zu ihrem Risikoverhalten (zB. ungeschützter
Geschlechtsverkehr) im Sexualleben der letzten 3 Monate machen müssen.
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