Veranstaltung: | XXV. Bundeskongress |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 6.2. Weitere Anträge |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | BUKO |
Beschlossen am: | 23.04.2022 |
Basierend auf: | A1: Blutspendemonopol brechen und Blutspendeverbot für Homosexuelle aufheben |
Blutspende liberalisieren - Monopole brechen
Beschlusstext
Was das Blutspenden anlangt, hat der Blutspendedienst des Roten Kreuzes (RK) in
Österreich eine quasi-Monopolstellung. 94% aller Blutspenden werden vom RK
gesammelt, verarbeitet und verkauft – das macht 350.000 Blutkonserven im Jahr.
Im Jahresbericht von 2018 konnte damit alleine ein Gewinn von 76 Millionen Euro
erwirtschaftet werden. Gegen Mitbewerber*innen wird vehement vorgegangen: einmal
gelang das nur mithilfe eines EU-rechtswidrigen Schutzgesetzes, das aus der
Feder des heutigen ÖVP-Klubobmanns und ehemaligen Rot-Kreuz-Mitarbeiter August
Wöginger stammte.1
Preislisten zeigen, wo das Problem liegt: während zwischen 1990 und 2020 die
Inflation um 81% stieg, erhöhte sich der Preis für die Einheit
Erythrozytenkonzentrat (rote Blutkörperchen) von 54 auf 158 Euro – eine
Preissteigerung von 192%. Einerseits wurden die gesetzlichen Anforderungen für
die Sicherheit des Produkts Blut höher, was Aufwand und Kosten erhöht hat.
Andererseits erlaubt das Quasi-Monopol dem Roten Kreuz, Preise beinahe nach
Belieben zu bestimmen. In anderen Ländern bestimmt der Markt den Preis, wo das
nicht funktioniert, interveniert der Staat mit Regulierungen. Letzteres passiert
in Belgien - doch auch dieser extrem wirkende Schritt wird dort mit Rücksicht
auf Lieferant*innen gesetzt.2
Diskriminierendes und unwissenschaftliches Blutspendeverbot
Weder Männer, die in den letzten 12 Monaten vor der Spende Geschlechtsverkehr
mit Männern hatten, noch Frauen, die Sex mit einem Mann hatten, welcher in den
letzten 12 Monaten widerrum mit einem Mann verkehrte, dürfen in Österreich Blut
spenden. Das ist nicht nur diskriminierend, sondern entbehrt auch jeder
wissenschaftlichen Grundlage. Viel wesentlicher ist die Frage, welches
Risikoverhalten im Sexualleben gezeigt wird. Solange entsprechende
Schutzmaßnahmen (wie beispielsweise das Benutzen eines Kondoms) getroffen
werden, ist die Blutsicherheit sehr groß. Es sollte für die Beurteilung dieser
Blutsicherheit das individuelle Risikoverhalten beurteilt werden, anstatt von
vornherein Menschen, die Geschlechtsverkehr mit Männern hatten, von der
Blutspende auszuschließen, solange hierfür keinerlei wissenschaftliche
Begründung vorliegt.
Der Bundeskongress der JUNOS – Junge liberale NEOS möge daher beschließen:
Die österreichischen Gesundheitsverbünde folgen dem Vorschlag des
Rechnungshofs und nehmen europaweite Ausschreibungen zur Belieferung von
Krankenanstalten mit Blutkonserven vor. Außerdem soll §8 Abs. 4 des
Blutsicherheitsgesetzes („Es ist untersagt, Spendern von Blut oder
Blutbestandteilen oder dritten Personen für eine Spende einen Gewinn zukommen
zu lassen oder zu versprechen.“) gestrichen werden.
Die Rückstellungfrist (Blutspendeverordnung §6 Abs. 2 lit. 15) soll fallen und
dafür eine Regelung eingeführt werden, dass Blutspender*innen, unabhängig der
sexuellen Orientierung, Angaben zu ihrem Risikoverhalten (zB. ungeschützter
Geschlechtsverkehr) im Sexualleben der letzten 3 Monate machen müssen.