Antragsteller*in: | Thomas Satzinger, Maximilian Oberhammer, Julian Johs und Jakob Dirnböck |
---|---|
Status: | Zurückgezogen |
A1: Liberal Living - Wien als Modell einer liberalen Wohnpolitik
Antragstext
Dieser Antrag ist das Gegenmodell zur sozialistischen Mietpreisbremse und soll
eine
Liberalisierung und einen Investitionsschub am Wohnungsmarkt unterstützen.
Dadurch
erfährt die Wohnpolitik eine innovative Modernisierung und wird einer
nachhaltigen und
zukunftsfähigen Marktwirtschaft des 21. Jahrhundert gerecht. Es soll jungen
Menschen der
Zugang in den freien Wohnungsmarkt erleichtern und junge Familien ein Zuhause in
der
Stadt ermöglichen.
Nachverdichtung
Jährlich ziehen ca. 20.000 Personen nach Wien, die Wohnraum benötigen;
gleichzeitig wird
in keinem Land der Welt so viel Boden versiegelt wie in Österreich. Wir JUNOS-
Junge
Liberale Neos setzen uns daher für die Nachverdichtung bestehenden
Siedlungsgebietes als
effiziente und ressourcenschonende Maßnahme für mehr Wohnraum ein.
Die Erhöhung bestehender Gebäude um zusätzliche Stockwerke kommt nicht nur ohne
zusätzliche Bodenversiegelung aus, sondern ist auch vom behördlichen Verfahren
her
schneller und einfacher umzusetzen. Insgesamt ist es dadurch möglich, auch in
begehrten
Lagen zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, ohne im Austausch wertvollen
städtischen
Grünraum zu verlieren. Die Arbeiterkammer geht davon aus, dass durch den
Dachausbau
von Gründerzeithäusern in Wien insgesamt 20.000 zusätzliche Wohnungen geschaffen
werden können. Insbesondere kann die österreichische Wirtschaft die Chance, eine
internationale Vorreiterrolle in diesem Marktsegment zu übernehmen. Wir JUNOS
fordern
daher, dass die Stadt Wien stadtbildwahrend Dachausbauten vereinfacht. Die soll
auch bei
Immobilien, die sich in der Hand der Stadt befinden passieren. Diese können zum
Teil auf
dem freien Markt zum Verkauf angeboten werden. Die Einnahmen aus diesen
Verkäufen
soll zweckgebunden in die Schaffung von neuem Wohnraum gehen.
Wohnraummobilisierung
Die Liberalisierung des MRGs birgt für Ballungsräume ein hohes Risiko von stark
steigenden
Mieten und nicht mehr leistbaren Grundstückspreisen durch spekulationsbedingten
Leerstand. Dieses Risiko ist kein theoretisches, sondern hat sich in Städten wie
Singapur
und Vancouver bewahrheitet, wo eine massive Spekulation mit Wohnraum
stattgefunden
hat. Die Folge waren Leerstand, nicht mehr leistbarer Wohnraum und späte
staatliche
Eingriffe. Zudem stellt die öffentliche Hand Leistungen, wie soziale
Dienstleistungen und
Infrastrukturmaßnahmen bereit, erzielt aber durch leerstehenden Wohnraum keinen
oder nur
verringerten volkswirtschaftlichen Nutzen, da sie für mehr Personen
bereitgestellt werden als
sie in Anspruch nehmen. Da wir ein solches Marktversagen verhindern wollen, aber
auch
weiterhin das MRG als Hindernis einer liberalen Wohnpolitik sehen, braucht es
Instrumente
und Konzepte.
Einführung von Leerstandsregister & Mietspiegel
Um in der Verwaltung und der Planung, als auch für die Öffentlichkeit, die
Entwicklungen in
Wien gut und einfach verfolgen zu können sind das Leerstandsregister und der
Mietspiegel
wichtige Instrumente, die es einzuführen gilt. Besonderer Vorteil bei der
Einführung dieser
Instrumente sind die Ergreifung frühzeitiger Lenkungsmaßnahmen in der
Stadtplanung bei
Abzeichnung von Fehlentwicklungen.
Das Leerstandsregister soll sich aus dem Melderegister speisen und soll den
gesamten
leerstehenden Wohnraum erfassen. Es soll eine Meldepflicht für Eigentümer*innen
für
leerstehende Wohnungen eingeführt werden. Bei Unterlassen der Meldung ist eine
Verwaltungsstrafe vorgesehen. Bei dem Melderegister soll auch sichergestellt
werden, dass
keine Umgehungen bei leerstehenden Wohnungen geschehen. Besonders die
transparente
Darstellung der Leerstände im Gemeindebau kann zu einem flexibleren und modernen
Wohnungsmarkt für alle führen.
Wir fordern die Einführung eines öffentlichen und transparenten Mietspiegels, in
welchem
die durchschnittlichen Mietpreise nach Baublöcken² für alle Bürger*innen
ersichtlich sind. Die Daten aus den Mietverträgen werden verschlüsselt und
anonym eingespeist und
anschließend ausgewertet.
Ein Baublock ist eine von Straßen oder sonstigen Grenzen umschlossene bebaute
Fläche.
Vermittlungsstelle & Leerstandsmanagment
Da manche Leerstände wegen komplizierten Eigentumsverhältnissen, baulichen
Erfordernissen oder sonstigen Problemen schwierig einer Nutzung zuzuführen sind,
soll eine
eine Vermittlungsstelle und Leerstandsmanagment gegründet werden, die die
Eigentümer
bei der widmungskonformen Nutzung unterstützt.
Immobilienbeitrag zur Angebotsschaffung von Wohnraum
Obwohl die Liberalisierung des MRGs längst überfällig ist, kann sie zu einer
massiven
Immobilienspekulation und Steigerung des Leerstandes führen. Deswegen soll eine
Leerstandsabgabe für Wohnungen eingehoben werden, wenn der Wohnungsleerstand
über
3% in dem befindlichen Bezirk beträgt und eine nicht gedeckte Nachfrage nach
Wohnraum
in Wien gegeben ist. Als Wohnungsleerstand gelten Wohnungen die innerhalb eines
Jahres
weniger als 183 Tage bewohnt werden. Der Beitrag beträgt für leerstehende
Wohnungen bis
5% Wohnungsleerstand 0,5% Prozent des Verkehrswertes der Wohneinheit und bei
einem
höheren Wohnungsleerstand 1%. Bei Neubauten sollen Beiträge erst nach 3 Jahren
anfallen. Für die Einhebung des Beitrags gibt es folgende Ausnahmen:
Bautätigkeit, Verkauf
und Tod der Bewohnenden.
Änderungsanträge
- Ä1 (Maximilian Oberhammer, Übernahme)
- Ä2 (Maximilian Oberhammer, Übernahme)
- Ä3 (Maximilian Oberhammer, Übernahme)
- Ä4 (Maximilian Oberhammer, Eingereicht)
- Ä5 (Maximilian Oberhammer, Eingereicht)
- Ä6 (Maximilian Oberhammer, Eingereicht)
- Ä7 (Maximilian Oberhammer, Eingereicht)
- Ä8 (Maximilian Oberhammer, Eingereicht)
- Ä9 (Maximilian Oberhammer, Eingereicht)
- Ä10 (Maximilian Oberhammer, Eingereicht)
- Ä11 (Maximilian Oberhammer, Eingereicht)
- Ä12 (Sophie Wotschke, Eingereicht)
- Ä13 (Sophie Wotschke, Eingereicht)
- Ä14 (Sophie Wotschke, Eingereicht)
- Ä15 (Maximilian Oberhammer, Übernahme)
- Ä16 (Anna Stürgkh, Eingereicht)
- Ä17 (Benedikt Flasch, Eingereicht)
- Ä18 (Jakob Dirnböck, Eingereicht)
Kommentare
Wenzel Röhsner :
1. Ihr wollt Nachverdichtung, aber außer, dass ihr Dachböden ausbauen wollt, nennt ihr nicht viel. Das ist natürlich interessant, aber einerseits ist der Dachbodenausbau schon privilegiert (durch Ausnahme im MRG), zweitens schreibt ihr nicht, wie ihr das machen wollt. Wollt ihr die Bauordnung vereinfachen? Ausnahmen von Bebauungsplänen schaffen? Wohnbauförderung? Andere Dinge, die da Nutzen bringen könnten, erwähnt ihr nicht, etwa die Erleichterung von Abbruchgenehmigungen, oder die Widmungsänderung von Vorstadtgebieten zu dichter nutzbaren Widmungsarten. Drittens muss auch bei Nachverdichtung natürlich Grünraum geopfert werden. Es gibt gerade in den Außenbezirken jede Menge Flächen (Gstettn, Felder etc.), die verdichtet gehören (Neues Landgut zB). Drittens ist stadtbildwahrender Dachbodenausbau die Forderung nach warmen Eislutschern - natürlich schaden die dem Stadtbild. Viertens steht nicht im Antrag, welche Objekte der Stadt Wien ihr verkaufen wollt. Wenn Gemeindebauten gemeint sind, halte ich das eher für wenig empfehlenswert. Dann müsstest du in hunderten Objekten, die jetzt eine zentrale Verwaltung haben (die ohnehin schon eher schlecht als Recht funktioniert) einen Verwalter zwischenschalten, und müsstest regelmäßig WE-Versammlungen abhalten - mit allen Querulanten inklusive. Das wäre ein immenser Aufwand für wenig Benefit.
2. Zum Thema Wohnraummobilisierung hätte ich gerne Evidenz. Die Argumentation ist relativ unintuitiv, warum sollten Vermieter weniger vermieten, wenn sie höhere Preise verlangen dürfen? Gerade die hohen Schwellen des MRGs machen den Mietvertragsabschluss doch so schwierig.
3. Leerstandsregister und Mietspiegel:
Mir ist nicht klar, was das bringen soll. Ist nicht der freie Markt viel besser bei der Ressourcenallokation, als die Stadt Wien? Das erscheint mir überdies als gewaltige Bürokratie mit wenig Nutzen. Gerade im Bau- und Mietbereich sollten die Hürden eher abgebaut werden.
4. Immobilienbeitrag zur Angebotsschaffung von Wohnraum:
Ich denke, das ist Bundessache. Und wäre zweifellos auch eine Immense Verteuerung des Wohnraumes. Niemand lässt seine Wohnungen freiwillig lange leer stehen. Zudem verkompliziert das großflächige Sanierungen immens - den vernünftigen Verkauf ebenso. Wer bestimmt überdies den Basiswert? Ist das ein fiktiver Marktpreis? Kann ich den anfechten?
5. Förderung von Ersterwerb von Eigentum
Ihr meint wohl "GrESt" statt "GrEStG" und "Wohnungskauf", nicht Erwerb. Einige Erwerbsarten (Schenkung, Kauf unter Verwandten) sind bereits GrESt privilegiert.