| Veranstaltung: | XXXIV. Bundeskongress |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 16.b. Leitantrag des Bundesvorstands |
| Antragsteller*in: | Bundesvorstand |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 06.10.2026, 23:59 |
LA: Frauenpolitik ist Freiheitspolitik
Antragstext
Frauenpolitik ist für uns JUNOS kein Nischenthema, sondern eine Frage liberaler
Grundprinzipien: Jeder Mensch soll sein Leben selbstbestimmt gestalten können –
unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Familienstand. Wo Frauen wegen ihres
Geschlechts weniger verdienen, seltener führen, im Alter häufiger arm sind oder
Gewalt fürchten müssen, ist diese Freiheit nicht verwirklicht.
Als Liberale wollen wir keine Ergebnisgleichheit verordnen und keine
Lebensentwürfe normieren. Wir wollen echte Chancengerechtigkeit, Wahlfreiheit
und einen Staat, der Hürden abbaut, statt Rollenbilder zu zementieren. Ob eine
Frau Vollzeit arbeitet, Kinder großzieht, ein Unternehmen gründet oder alles
davon – es ist ihre Entscheidung. Sie muss diese Entscheidung aber in Kenntnis
der Folgen und ohne strukturelle Nachteile treffen können.
Viele Nachteile von Frauen entstehen nicht im Job, sondern in der Familie: Die
Care-Arbeit ist ungleich verteilt, und unser System bestraft jene, die sie
übernehmen – bei Einkommen, Karriere und Pension. Deshalb ist für uns klar:
Karenz und Kinderbetreuung dürfen kein Frauenthema mehr sein – und genau das ist
Frauenpolitik. Solange Elternschaft Müttern Karriere und Pension kostet und
Väter kaum betrifft, bleibt Gleichberechtigung ein Versprechen auf dem Papier.
Liberale Frauenpolitik heißt für uns: Selbstbestimmung stärken, Wahlfreiheit
ermöglichen, Bevormundung abbauen – auch dort, wo der Staat konsequent
eingreifen muss, nämlich beim Schutz vor Gewalt.
Wer finanziell abhängig ist, ist nicht frei. Die Pensionen von Frauen liegen in
Österreich um 39,4 % unter jenen der Männer (Gender Pension Gap, nationale
Berechnung, Basis 2025)[1], und alleinlebende Pensionistinnen sind mit 28 %
doppelt so oft armutsgefährdet wie alleinlebende Pensionisten (14 %).[2] Diese
Lücke entsteht nicht erst im Alter, sondern in der Schule, in Beziehungen und in
den Jahren rund um die Geburt eines Kindes.
Wer Verträge versteht, Vorsorge aufbaut und Gehalt verhandeln kann, trifft
freiere Entscheidungen. Frauen schneiden beim Finanzwissen laut
Oesterreichischer Nationalbank um 8,4 Prozentpunkte schlechter ab als Männer[3],
bei jungen Menschen ist der Abstand besonders groß. Einkommen, Bildung, Alter
oder Risikoneigung erklären weniger als die Hälfte davon. Die Schule muss das
Fundament legen; danach bleibt Finanzbildung Eigenverantwortung – der Staat
sorgt dafür, dass die Angebote dafür niedrigschwellig erreichbar sind.
- Verpflichtende, praxisnahe Finanzbildung ab der Sekundarstufe I als fixen
Bestandteil des Lehrplans (Budget, Verträge, Kredite und Bürgschaften,
Pension, Veranlagung), samt Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte.
- Gezielte Angebote für Mädchen und für Jugendliche aus finanzschwachen oder
bildungsfernen Haushalten, deren Wirkung regelmäßig evaluiert wird.
- Niederschwellige, anbieterneutrale Erstberatung für Erwachsene – an
Volkshochschulen, in Familienberatungsstellen und digital – samt Pensions-
und Karenzrechner, der die langfristigen Folgen von Erwerbsunterbrechungen
sichtbar macht.
Frauen sind häufiger von Altersarmut betroffen, weil sie häufiger in Teilzeit
arbeiten, den Großteil der Care-Arbeit leisten und im Schnitt weniger verdienen.
Das heißt weniger Beitragsjahre und niedrigere Beitragsgrundlagen im
Pensionskonto. Die Kindererziehungszeiten (bis zu 48 Monate mit einer
Beitragsgrundlage von 2.468,01 Euro, Stand 2026) mildern das, gleichen die Lücke
aber nicht aus. Ein Pensionssystem, das allein auf das Umlageverfahren setzt,
kann die Folgen ungleicher Erwerbsbiografien nur begrenzt korrigieren. Die
wirksamste Pensionspolitik für Frauen ist deshalb eine, die bei den Ursachen
ansetzt: bei Karenz, Kinderbetreuung und Lohn.
- Den Ausbau der zweiten und dritten Säule: kapitalgedeckte Vorsorge, die
auch Teilzeitkräften, Selbstständigen und Eltern in Karenz offensteht.
- Wiedereinführung der Behaltefrist von einem Jahr, in der Form, wie sie
bereits bis 2012 in Kraft war.[4]
- Die Eröffnung der Splitting-Option auch für betriebliche und private
Vorsorgeansprüche, die in der Kinderbetreuungsphase erworben werden.
Das freiwillige Pensionssplitting erlaubt Eltern schon heute, bis zu 50 % der
Pensionskontogutschrift des erwerbstätigen Elternteils auf den betreuenden
Elternteil zu übertragen, für die ersten sieben Lebensjahre des Kindes. Genutzt
wird das kaum: 2024 gab es 1.600 Übertragungen in ganz Österreich.[5]
Die Debatte in Deutschland zeigt, warum ein Splitting nicht isoliert eingeführt
werden darf. Das ifo Institut (Ragnitz/Thum, ifo Schnelldienst 9/2026) hat
berechnet, dass ein verpflichtendes Rentensplitting, das die Witwenrente
ersetzt, Ehepaare über den Lebensverlauf in fast allen Modellfällen schlechter
stellt. Ein Splitting, das nur Pensionsansprüche umverteilt, ohne die ungleiche
Aufteilung der Betreuungszeiten zu ändern, behandelt das Symptom. Deshalb
verbinden wir es mit einem Karenzsplitting.
- Ein verpflichtendes Pensionssplitting für die Kinderbetreuungsphase: Die
in dieser Zeit erworbenen Pensionskontogutschriften werden automatisch
zwischen den Eltern geteilt. Die Eltern können gemeinsam davon abweichen,
allerdings erst nach einer verpflichtenden Information über die
Pensionsfolgen.
- Das Splitting als Ergänzung, nicht als Ersatz: Hinterbliebenenleistungen
werden so berechnet, als hätte kein Splitting stattgefunden.
- Die gleichzeitige Einführung des Karenzsplittings (siehe nächster
Abschnitt) als gesamtgesellschaftliche Reform.
Karenzgeld und Ansprüche: partnerschaftlich,
einkommensabhängig, flexibel
Das Kinderbetreuungsgeld ist in seiner heutigen Form ein Fehlanreiz. Das
einkommensabhängige Modell zahlt 80 % der Letzteinkünfte, aber höchstens 80,12
Euro pro Tag (rund 2.400 Euro monatlich, 2026),[6] daneben bestehen
Pauschalmodelle. Wer mehr verdient, verliert bei Karenz mehr – und in den
meisten Familien ist der Mann der Besserverdiener. Die Konsequenz: 2022
entfielen laut Rechnungshof nur rund 4,1 % der Bezugstage auf Väter, und die
Beteiligung ist seit 2016 gesunken.[7] Die Elternteilzeit wird ganz überwiegend
von Müttern genutzt und verfestigt die Teilzeitfalle.
- Ein einheitliches Modell: 80 % des letzten Gehalts mit Deckel, die
Pauschalmodelle entfallen.
- Verpflichtend teilen, 6 – 6: Von den 12 Monaten Basisanspruch entfallen je
6 Monate auf jeden Elternteil und sind nicht übertragbar. Wer sie nicht
nimmt, verliert sie.
- Maximale Flexibilität: Beide Elternteile dürfen ihre Karenzmonate
innerhalb der ersten vierzehn Monate ab Geburt des Kindes in beliebigen
Blöcken und auch gleichzeitig nehmen.
- Selbstständige: Ist ein Elternteil oder sind beide selbstständig, werden
die 6 Monate Anspruch in einen Halbzeitanspruch von 12 Monaten umgewandelt
(Teilzeitkarenz), damit der Betrieb weiterlaufen kann.
- Alleinerziehende und Witwen bzw. Witwer: 12 Monate Anspruch für den
verbleibenden Elternteil.
- Transparenz: Bei jedem Antrag sind die langfristigen Folgen für Pension
und Einkommen darzustellen.
Kinder oder Karriere – vor dieser Wahl darf niemand stehen, und schon gar nicht
nur Frauen. Der unbereinigte Gender Pay Gap liegt in Österreich bei 17,6 %
(2024; EU-Durchschnitt: 11,1 %). 51,1 % der erwerbstätigen Frauen arbeiten in
Teilzeit, aber nur 13,7 % der Männer. Betreuungspflichten sind für 40,1 % der
teilzeitbeschäftigten Frauen der Grund dafür, bei den Männern sind es 7,2 %.[9]
Vereinbarkeit ist damit keine Privatsache, sondern eine Frage von Struktur,
Kultur und fairen Rahmenbedingungen.
Frauen haben heute im Schnitt höhere Bildungsabschlüsse als Männer und sind
trotzdem in Führungspositionen deutlich unterrepräsentiert.[10] Mit jeder
Karrierestufe verlieren wir Talente („Leaky Pipeline“). Die Gründe sind
individuell (Verhandlungsverhalten, Selbstbild) und strukturell (Netzwerke,
Präsenzkultur, unbewusste Vorurteile bei Besetzungen). Wer nur an einem der
beiden Hebel dreht, greift zu kurz.
Quoten mögen kurzfristig sichtbare Erfolge liefern, doch sie greifen in die
unternehmerische Freiheit ein, ersetzen keine echte Kulturveränderung und können
zu Alibi-Besetzungen führen, die auch jenen Frauen schaden, die es aus eigener
Leistung geschafft haben.
Der Nationalrat hat im März 2026 die Aufsichtsratsquote für börsennotierte
Unternehmen von 30 auf 40 % angehoben.[11] Wir JUNOS lehnen verpflichtende
Frauenquoten ab, in Aufsichtsräten ebenso wie in Vorständen, Geschäftsführungen
oder im öffentlichen Dienst, und setzen stattdessen auf Chancengerechtigkeit an
der Wurzel: bei Auswahlverfahren, Kinderbetreuung und Rollenbildern.
Statt Frauenquoten einzuführen, um kurzfristige Ergebnisse zu erzielen, sollte
es zum Zielbild für Unternehmen werden, vermehrt Frauen durch strukturelle
Änderungen zu ermöglichen, Verantwortung in Führungspositionen und vor allem
Vorständen zu übernehmen.
- Keine verpflichtenden Frauenquoten für Aufsichtsräte, Vorstände,
Geschäftsführungen oder den öffentlichen Dienst.
- Strukturierte, transparente Auswahlverfahren bei Besetzungen und
Beförderungen im öffentlichen Dienst, um unbewusste Vorurteile zu
reduzieren.
Care-Arbeit und Kinderbetreuung: Wahlfreiheit braucht
Infrastruktur
Care-Arbeit – Kinder, Pflege von Angehörigen, Haushalt – ist zwischen Männern
und Frauen ungleich verteilt, taucht in keiner Bilanz auf und kommt zur
Erwerbsarbeit noch dazu. Ohne verlässliche Betreuung ist Vollzeit für viele
Eltern keine Option. 2023/24 besuchten 33 % der unter 3-Jährigen eine
Bildungseinrichtung (bei den 3- bis 5-Jährigen knapp 94 %). Nur etwa 59 % der
betreuten Kinder waren in Einrichtungen, die eine Vollzeittätigkeit der Eltern
ermöglichen; in Wien sind es 89,7 %, in anderen Bundesländern deutlich
weniger.[12] Auf dem Land entscheidet der Wohnort also über die
Erwerbsmöglichkeiten. Bei der Pflege von Angehörigen ist das Bild ähnlich: Rund
950.000 Menschen in Österreich pflegen Angehörige, drei von vier davon sind
Frauen, oft im mittleren Lebensalter und parallel zu eigener Erwerbsarbeit.[13]
- Einen Rechtsanspruch auf einen ganztägigen, ganzjährigen Betreuungsplatz
ab dem ersten Geburtstag[14] – bundesweit einheitlich, mit den Vollzeit-
tauglichen VIF-Kriterien als Mindeststandard bei den Öffnungszeiten.
- Qualität vor Quantität: ausreichend Fachkräfte, gute Betreuungsschlüssel
und attraktive Bezahlung im Berufsfeld.
- Leistbarkeit: beitragsfreie oder sozial gestaffelte Betreuung sowie
steuerliche Absetzbarkeit privater Betreuungskosten und haushaltsnaher
Dienstleistungen.
- Klare Zuständigkeiten statt Kompetenzdschungel zwischen Bund, Ländern und
Gemeinden, und einen Ausbau nach tatsächlichem Bedarf, besonders im
ländlichen Raum.
- Den Ausbau von Pflegeangeboten (mobile Pflege, Tagesbetreuung).
Der Gender Pay Gap hat mehrere Ursachen: Teilzeit und Erwerbsunterbrechungen,
die Wahl von Branchen und Berufen und ein Rest, der sich statistisch nicht
erklären lässt und auch Diskriminierung enthalten dürfte. Der bereinigte Gap ist
deutlich kleiner als der unbereinigte, aber nicht null.
Eine flache Lohntransparenz mit Gehaltsoffenlegung halten wir nicht für den
richtigen Hebel. Sie passt nicht zum österreichischen System der
Kollektivverträge, in dem Mindestentgelte ohnehin transparent geregelt sind, und
sie löst nicht das Kernproblem: Viele Frauen verhandeln seltener und weniger
fordernd, weil über Geld nicht offen gesprochen wird. Statt zusätzlichen
bürokratischen Elementen, die in der Praxis für Frauen wenig Unterschied machen,
wollen wir die strukturellen Ungleichheiten bekämpfen.
- Keine Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie, sondern ihre Abschaffung
auf EU-Ebene, um unternehmerischen Realitäten gerecht zu werden und kein
weiteres Bürokratiemonster einzuführen.
- Verhandlungskompetenz als festen Baustein in Finanzbildung, Berufsschulen
und AMS-Angeboten, um dadurch mittelbar auch eine Enttabuisierung des
Gesprächs über Geld zu fördern.
Eine liberale Gesundheitspolitik für Frauen folgt vier Grundsätzen:
Selbstbestimmung stärken, Zugang zu Information und Versorgung sichern,
staatliche Eingriffe auf das notwendige Maß beschränken und die Vielfalt von
Lebensentwürfen ermöglichen, statt sie zu normieren. Wer über den eigenen Körper
entscheidet, braucht dafür Wissen, Zugang und Rechtssicherheit – und keinen
Staat, der besser weiß, was gut für sie ist.
Mutterschutz und Schwangerschaft: Schutz mit Wahlfreiheit
Der Mutterschutz schützt Gesundheit und ist eine wichtige Errungenschaft.
Pauschale Verbote entmündigen aber auch: Heute gilt vor der Geburt ein absolutes
Beschäftigungsverbot von acht Wochen[15]; werdende Mütter dürfen nicht arbeiten,
selbst wenn sie es selbst wünschen. Dazu kommen weitere Verbote bis in Details
wie Mehrarbeit, Überstunden und Sonn- und Feiertagsarbeit, die im Einzelfall der
Lebensrealität oft widersprechen. Wer gesund ist und arbeiten will, soll das mit
ärztlicher Begleitung tun dürfen. Wer gesundheitliche Probleme hat, hat Anspruch
auf Krankenstand oder ein individuelles Beschäftigungsverbot.
- Die Modernisierung des Mutterschutzes hin zu mehr Wahlfreiheit: Das
absolute Beschäftigungsverbot rund um die Geburt auf das nach EU-Recht
zwingende Mindestmaß zurückzuführen und ein freiwilliges, ärztlich
begleitetes längeres Arbeiten zu ermöglichen.
- Individuelle Anpassung statt pauschaler Schutzfristen: Bei
gesundheitlichen Problemen greifen Krankenstand und ärztlich attestierte
individuelle Beschäftigungsverbote.
- Die Abschaffung der starren Zusatzverbote (Überstunden, Sonn- und
Feiertagsarbeit) und Überprüfung auf ihre tatsächliche Schutzwirkung.
- Eine bessere Absicherung für Selbstständige: gleichwertiger,
unbürokratischer Zugang zu Mutterschutzleistungen unabhängig vom
Erwerbsstatus.
In Österreich gilt seit 1975 die Fristenlösung: Ein Abbruch ist in den ersten
drei Schwangerschaftsmonaten auf Verlangen der Frau straffrei, danach nur bei
ernster Gesundheitsgefahr, schwerer Behinderung des Kindes oder wenn die Frau
unter 14 Jahre alt ist. Die Regelung steht aber weiterhin im Strafgesetzbuch,
und die Versorgung ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich;
Versorgungslücken werden regelmäßig kritisiert. Wir wollen, dass dieses Recht in
der Praxis für alle gilt.
- Eine flächendeckende, niederschwellige und leistbare Versorgung in allen
Bundesländern, auch in öffentlichen Spitälern.[16]
- Die rechtliche Absicherung der Fristenlösung ohne zusätzliche Hürden:
keine verpflichtenden Wartezeiten und keine ideologisch gefärbten
Pflichtberatungen.
- Den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch zu lösen und im
Gesundheitsrecht zu regeln. Ein Straftatbestand bleibt nur für Abbrüche
nach Ablauf der Frist (ab der 12. Woche) ohne Indikation und für Abbrüche
gegen den Willen der Schwangeren.
- Erweiterte Ausnahmen nach Fristablauf für Minderjährige allgemein (nicht
nur unter 14 Jahren) sowie für Opfer von Sexualstraftaten bei aufrechtem
Verfahren.
- Schutzzonen vor Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen,
mit einer zügigen, verhältnismäßigen Umsetzung, die Versammlungsfreiheit
wahrt, aber Einschüchterung vor der Tür verhindert.
- Keine Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen mittels Register.
Wer seinen Körper kennt, Grenzen benennt und respektiert und Informationen
einordnen kann, ist besser geschützt – vor ungewollter Schwangerschaft, vor
Übergriffen, vor Fehlinformation im Netz. Sexualpädagogik ist Gesundheits- und
Gewaltprävention.
- Verpflichtende, evidenzbasierte Sexualpädagogik in allen Schulen, mit
Fokus auf Gesundheit, Prävention und Selbstbestimmung – insbesondere
Einvernehmen, Nein-Sagen-Können und Respekt vor Grenzen.
- Einheitliche Mindeststandards bei gleichzeitiger pädagogischer
Flexibilität der Schulen; qualitätsgesicherte, zertifizierte externe
Anbieter und gut ausgebildete Lehrkräfte.
- Die Stärkung der Informationskompetenz, besonders im Umgang mit Online-
Inhalten wie Pornografie und sozialen Medien.
- Die Einbindung der Eltern durch Information und Dialog, aber ohne
Vetorecht gegen grundlegende Aufklärung.
Selbstbewusstsein schützt. Wer gelernt hat, Grenzen zu ziehen und im Ernstfall
zu reagieren, ist weniger verletzlich. Das ist keine Verlagerung der
Verantwortung auf die Opfer, sondern eine zusätzliche Kompetenz. Wir fordern
daher:
- Regelmäßigen Selbstverteidigungs- und Selbstbehauptungsunterricht im
Turnunterricht, in der gesamten Sekundarstufe in jedem Schuljahr, für alle
Schülerinnen und Schüler.
Ob, wann und wie viele Kinder jemand bekommt, ist eine der persönlichsten
Entscheidungen überhaupt. Der Staat soll sie weder lenken noch erschweren,
sondern sicherstellen, dass sie informiert und ohne finanzielle Angst getroffen
werden kann. Die vorgeschlagene Karenzreform ist deshalb auch Teil reproduktiver
Selbstbestimmung.
- Eine liberale gesetzliche Regelung des Social Egg Freezing. Der
Verfassungsgerichtshof hat das ausnahmslose Verbot am 6. Oktober 2025
aufgehoben, die Aufhebung wirkt ab 1. April 2027. Wir fordern einen Zugang
ohne Bevormundung sowie eine medizinisch begründete Altersgrenze für
Entnahme und Verwendung.
- Mündige Bürgerinnen haben das Recht frei über ihren Körper zu entscheiden.
Das Recht auf körperliche Selbstbestimmung darf ihnen der Staat nicht
nehmen. Wir sprechen uns für die Leihmutterschaft aus.[17]
Medizin wurde lange am Mann als Norm entwickelt: bei Studien, Dosierungen und
Symptomkatalogen. Die Folgen sind real: Herzinfarkte bei Frauen werden später
erkannt, Endometriose bleibt oft jahrelang unerkannt, die Wechseljahre sind
unterversorgt. Eine gute Gesundheitsversorgung braucht Daten, die beide
Geschlechter abbilden.
- Verpflichtende geschlechtersensible Forschung und Datenerhebung in
öffentlich geförderten Studien und bei der Erforschung und Zulassung von
Arzneimitteln und Medizinprodukten.
- Frauenspezifische Symptome, Krankheitsverläufe und Therapien in den
Lehrplänen von Medizin- und Pflegeausbildungen, etwa beim Herzinfarkt und
in der Wiederbelebung.
- Eine bessere Versorgung in Gynäkologie und reproduktiver Medizin sowie bei
Endometriose und in den Wechseljahren, mit kassenfinanzierten Angeboten
und kürzeren Wartezeiten.
- Die Stärkung der psychischen Gesundheitsversorgung rund um Schwangerschaft
und Geburt, mit niederschwelligen Angeboten und einem Screening im Mutter-
Kind-Pass-System.
- Die Berücksichtigung individueller Gesundheitsbedürfnisse: Patientinnen
ernst nehmen, gut informieren und Beschwerden nicht verharmlosen.
- Zyklus- und Menstruationsgesundheit als Teil des Schulunterrichts.
Seit 1. Jänner 2026 sind Menstruationsprodukte und Verhütungsmittel von der
Umsatzsteuer befreit. Entscheidend ist, dass die Ersparnis auch bei den
Konsumentinnen ankommt. Wer sich Produkte nicht leisten kann, dem hilft eine
Steuersenkung allein noch nicht.
- Das Rote-Box-Modell österreichweit: kostenlose Menstruationsprodukte in
Schulen und niederschwelliger Zugang zu Verhütungsmitteln über die
Schulärztinnen und Schulärzte.
- Leistbare und niederschwellige Verhütung für Minderjährige mittels einer
unbürokratischen Kostenübernahme durch die Krankenkasse für alle
zugelassenen Verhütungsmittel in Höhe der durchschnittlichen Jahreskosten
der Pille.[19]
- Eine konsequente Kontrolle durch die Bundeswettbewerbsbehörde, ob die
Steuerbefreiung bei den Konsumentinnen ankommt.
- Gleiche Bedingungen bei öffentlichen Toiletten: Gebührenpflichtige WCs
treffen Frauen stärker, weil Pissoirs meist gratis sind. Wir fordern eine
geschlechtergerechte Gebührenregelung.
Freiheit setzt Sicherheit voraus. Wer Angst haben muss, im eigenen Zuhause, auf
dem Heimweg oder in der Beziehung Gewalt zu erleben, ist nicht frei. 2025
sprachen die Behörden in Österreich 14.101 Betretungs- und Annäherungsverbote
aus (2024: 14.583), ein leichter Rückgang auf weiterhin hohem Niveau.[20]
Femizide bleiben eine traurige Realität: Die Zahlen unterscheiden sich je nach
Quelle, weil es keine einheitliche rechtliche Definition gibt. Das
Innenministerium zählte für 2025 bis Mitte November 15 Fälle, profil kam bis
Mitte Dezember auf 16 getötete Frauen[21], und die Autonomen Österreichischen
Frauenhäuser (AÖF) zählten für 2026 bis Anfang September bereits 18 mutmaßliche
Femizide.[22] Hier ist der Staat gefordert, konsequent zu schützen – so weit,
wie es der Rechtsstaat zulässt, und dort, wo es nötig ist, entschlossen.
Gewalt an Frauen ist kein „Beziehungsstreit“ und kein „Familiendrama“. Wenn ein
Mann eine Frau tötet, weil sie sich trennen will oder weil sie eine Frau ist,
braucht es dafür eine klare Definition, eine verlässliche Statistik und eine
angemessene strafrechtliche Antwort. Im Sexualstrafrecht muss das Prinzip
gelten: Nur Ja heißt Ja.
- Das Zustimmungsprinzip im Sexualstrafrecht („Nur Ja heißt Ja“) rasch
umzusetzen.
- Eine Überprüfung der Strafdrohungen im Sexualstrafrecht, damit sie der
Schwere der Taten gerecht werden – wie beispielsweise der Einschränkung
der Diversion bei Sexualdelikten.[23]
- Die Strafbarkeit des Besitzes von Vergewaltigungsvideos und anderen
Darstellungen sexualisierter Gewalt.
- Die konsequente Verfolgung von Zwangsheirat samt Schutz- und
Beratungsangeboten für Betroffene und Sensibilisierung in Schulen und
Jugendarbeit.
Die Religionsfreiheit stellt sicher, dass alle selbst bestimmen können, ob und
welcher Religion sie angehören wollen. Leider gibt es dabei auch Gruppen, die
unser liberales Weltbild ablehnen und besonders reaktionäre Positionen
verbreiten. Wo Religion genutzt wird, um Frauen und Mädchen zu kontrollieren
oder zu verletzen, hört unsere Toleranz auf.
In konservativ-islamischen Milieus und vor allem im politischen Islam ist genau
das Realität: Kopftuch, Burka und Niqab sind dort kein Ausdruck freier
Entscheidung, sondern ein Instrument zur sozialen Kontrolle. Wer als erwachsene
Frau aus eigener Überzeugung ein Kopftuch trägt, kann das tun; Verschleierung,
die Frauen und Mädchen aufgezwungen wird, lehnen wir allerdings entschieden ab.
Bei Kindern kann von einer freien Entscheidung ohnehin keine Rede sein, daher
unterstützen wir das Kopftuchverbot für unmündige Minderjährige an Schulen
ausdrücklich.
Die brutalste Form patriarchaler Kontrolle ist die weibliche
Genitalverstümmelung, die in manchen Communities bis heute auch religiös
gerechtfertigt wird. Obwohl sie in Österreich strafbar ist, bleibt sie viel zu
oft unentdeckt und ungestraft.
- Die Beibehaltung und Absicherung des Kopftuchverbots für unmündige
Minderjährige an Schulen.
- Die konsequente Anwendung bestehender Straftatbestände gegen
selbsternannte „Sittenwächter“ und islamistische Influencer, die Mädchen
und Frauen online und im öffentlichen Raum einschüchtern, sowie
niederschwellige Anlaufstellen für Betroffene, besonders an Schulen.
- Die verpflichtende Schulung von (Schul-)Ärzt:innen und Hebammen im
Erkennen von Genitalverstümmelung und im Umgang mit gefährdeten Mädchen.
Häusliche Gewalt trifft überwiegend Frauen und Mädchen: Rund 80 % der in den
Gewaltschutzzentren betreuten Personen sind weiblich. 2024 stieg die Zahl der
Betreuungen auf 25.114 (+1,25 % gegenüber dem Vorjahr), während die Zahl der
ausgesprochenen Betretungs- und Annäherungsverbote um 2,85 % auf 14.600
zurückging[24] – ein Hinweis darauf, dass Betroffene zwar häufiger Hilfe suchen,
der Schritt zu einem polizeilichen Schutz vor der akuten Gefahr aber nicht immer
gelingt. Um sie wirksam zu schützen, muss der Staat im Ernstfall schnell,
koordiniert und mit den richtigen Mitteln handeln. Bei Waffen gilt schon heute:
Mit einem Betretungs- und Annäherungsverbot nach § 38a SPG gilt automatisch ein
vorläufiges Waffenverbot für vier Wochen, und Waffen können abgenommen werden (§
13 WaffG).
Die letzten Verschärfungen im Waffenrecht haben zudem Waffenverbote im sozialen
Nahraum und eine Vorprüfung im Ermittlungsverfahren vorgesehen. Die Lücke liegt
dort, wo es zu einer Anzeige kommt, aber (noch) kein Betretungsverbot
ausgesprochen wird, und beim Zeitraum nach den vier Wochen.
- Die Verankerung von Gewaltschutz und Sensibilisierung in der
Polizeiausbildung sowie verpflichtende Fortbildungen.
- Eine verbindliche Verknüpfung von Polizei und Opferschutz beziehungsweise
psychosozialen Diensten: Bei Verdacht auf häusliche Gewalt und bei
Gewaltdelikten wird der Opferschutz eingebunden, und die
sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen werden ausgebaut.
- Bei Anzeige wegen Gewalt in der Familie eine automatische Überprüfung, ob
Waffen im Haushalt vorhanden sind, sowie eine vorläufige Sicherstellung
auch ohne Betretungsverbot bei konkreter Gefährdung, und eine zügige
Entscheidung über ein dauerhaftes Waffenverbot nach Ablauf der vier
Wochen.
- Die elektronische Aufenthaltsüberwachung (Fußfessel) für Hochrisiko-
Gefährder auf richterliche Anordnung, befristet, verhältnismäßig und mit
Rechtsschutz.
- Flächendeckende Gewaltambulanzen mit kostenloser, vertraulicher
Beweissicherung in allen Bundesländern – bisher gibt es sie nur in Graz
und Wien sowie mobile Teams.
Durch Annahme dieses Antrags wird der Beschluss „Islam in Österreich: Freiheit
statt Fanatismus“ des XXX. Bundeskongresses in Wien wie folgt geändert: Nach dem
Satz „Jeder Mensch hat das Recht auf Selbstbestimmung – Frauen, die aus eigener
religiöser Überzeugung sich für eine Kopfbedeckung entscheiden, respektieren
wir, jedoch lehnen wir aufgezwungene Verschleierung entschieden ab.“ wird
folgende Formulierung ergänzt: „Bei Kindern kann hier von einer freien
Entscheidung keine Rede sein, daher unterstützen wir das Kopftuchverbot für
unmündige Minderjährige an Schulen ausdrücklich.“
Durch Annahme dieses Antrags wird der Beschluss „Prävention ungewollter
Schwangerschaften bei Jugendlichen“ des XIII. Bundeskongresses in Wien wie folgt
geändert: Die Sätze „Um in Zukunft gezielte präventiv-aufklärende Maßnahmen
setzen zu können, fordern wir das Führen von Statistiken in Bezug auf
Schwangerschaften sowie daraus folgende Geburten oder Schwangerschaftsabbrüche.
Insbesondere soll hierbei auch die Gruppe der 14–16-Jährigen erfasst werden und
vermehrt auf sexuell Unmündige eingegangen werden.“ werden gestrichen.
Stattdessen wird folgende Formulierung aufgenommen: „Keine Erfassung von
Schwangerschaftsabbrüchen mittels Register.“ Der Satz „Des Weiteren sollen auf
Grund der psychologischen Belastung zwischen dem verpflichtenden
Beratungsgespräch und dem Eingriff mindestens 72 Stunden vergehen.“ wird
gestrichen.
Durch Annahme dieses Antrags wird der Beschluss „Freiheit durch
Gleichberechtigung“ des XVIII. Bundeskongresses in St. Pölten wie folgt
geändert: Die Formulierung: „Es wird allerdings die Möglichkeit geschaffen, bei
medizinischer Unbedenklichkeit für Mutter und Kinder (ärztlich attestiert) auch
während der 8 Wochen Mutterschutz vor der Geburt im Arbeitsleben zu verbleiben.
Das Beschäftigungsverbot 8 Wochen nach der Geburt wird in einen Anspruch
umgewandelt. So sollen individualisierte Abmachungen gestärkt werden, die der
Individualität und Vielfalt von Schwangerschaften und Arbeitsalltagen
entsprechen.“ wird ersetzt durch „Die Modernisierung des Mutterschutzes hin zu
mehr Wahlfreiheit: Das absolute Beschäftigungsverbot rund um die Geburt auf das
nach EU-Recht zwingende Mindestmaß zurückzuführen und ein freiwilliges, ärztlich
begleitetes längeres Arbeiten zu ermöglichen.“
[2]https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/gender-
statistiken/armuts-oder-ausgrenzungsgefaehrdung
[3]https://www.oenb.at/Presse/oenb-blog/2026/2026-03-05-hartnaeckiger-gender-
gap-bei-finanzwissen-in-oesterreich.html
[4] Beschluss “Mut zur Freiheit”, XXVIII. Bundeskongress in Linz.
[6]https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/kinderbetreuungsgeld/basisi-
nformationen-kinderbetreuungsgeld/einkommensabhaengiges-
kinderbetreuungsgeld.html
[7]https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/news/Meldungen_2024/Kinderbetreuung_Ru-
eckschritte_bei_der_Vaeterbeteiligung_.html
[8] Beschluss “Freiheit durch Gleichberechtigung”, XVIII. Bundeskongress in St.
Pölten.
[13]https://www.hilfswerk.at/oesterreich/artikel-detail/news/equal-care-day-
2025-wenn-frauen-hausarbeit-kinderbetreuung-und-pflege-verweigern-steht-das-
land-still/
[14] Beschluss ”Freiheit durch Gleichberechtigung”, XVIII. Bundeskongress in St.
Pölten.
[15]https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/arbeit_beruf_und_pension/Karenz-und-
Mutterschutz/3/Seite.0803405
[16] Beschluss ”Prävention ungewollter Schwangerschaften bei Jugendlichen”,
XIII. Bundeskongress in Wien.
[17] Beschluss ”Legalisierung der Leihmutterschaft”, XXIII. Bundeskongress in
Rankweil.
[18] wie teilweise auch im Beschluss “Das Rezept heißt Freiheit”, XXXII.
Bundeskongress in Perchtoldsdorf.
[19] Beschluss ”Prävention ungewollter Schwangerschaften bei Jugendlichen”,
XIII. Bundeskongress in Wien.
[20]https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260501_OTS0013/gewaltschutzbericht-
-2025-leichter-rueckgang-bei-annaeherungs-und-betretungsverboten
[21]https://www.profil.at/oesterreich/femizide-oesterreich-2025-16-frauen-
stefanie-jennifer-tot/403111583
[24]https://www.nachrichten.at/panorama/chronik/mehr-betreuungen-in-
gewaltschutzzentren-aber-weniger-wegweisungen;art58,4021202

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