Veranstaltung: | XXVI. Bundeskongress |
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Tagesordnungspunkt: | 11.2. Weitere Anträge |
Antragsteller*in: | Christoph Perner, Johannes Bachleitner, Marvin Feigl, Lukas Hosemann, Nina Weilharter |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 28.10.2022, 00:05 |
A10: Zukunftsfittes Ehrenamt- Forderung nach Anerkennung, Schutz, Förderung sowie Erhaltung im Bereich der Blaulichtorganisationen
Titel
Antragstext
In Österreich ist es Tradition, sich ehrenamtlich zu engagieren. Dies ist
europaweit hervorstechend und kaum anderswo so in dieser Anzahl und Stärke auf
einem Staatsgebiet zu finden.
Auch prägt das Ehrenamt die Kulturlandschaft, damit auch unser tägliches Leben.
Einsatzorganisationen wie Freiwillige Feuerwehr, Rotes Kreuz und die Bergrettung
und viele weitere, genießen ein hohes Vertrauen der Zivilbevölkerung.
Österreichweit engagieren sich 3,3 Millionen Menschen freiwillig, vor allem die
Gruppe der 19 bis 29-Jährigen macht 46 Prozent aus.
Freiwillige verfügen über große Zivilcourage, Flexibilität, Zusammenhalt und
Hilfsbereitschaft und meistern in immer größer werdendes Ausmaß (Stichwort:
Katastrophen als Folgen des Klimawandels) freiwillig übernommene Pflichten neben
Beruf und Familie.
Die hohe Sozialkompetenz und Miteinander, welches über Generationen,
unterschiedlichster Herkunft sowie Bildungsstand in den Vereinen und
Organisationen gelebt wird, zeichnet diese Personen aus. Kameradschaft,
Geselligkeit und Zusammenhalt wird in den Vereinen hochgehalten und in Form von
Ausflügen und sportlichen Aktivitäten gelebt. Das ist wesentlich für eine
reibungslose Zusammenarbeit bei den Einsätzen
Viele Bereiche unseres täglichen Umfeldes, sind ohne ehrenamtliches Engagement
kaum, oder gar nicht finanzierbar. Die Kosten ohne diese Willigen würden immens
die Volkswirtschaft Österreichs belasten. Die Summe dieser Kosten würde jede
derzeitige Vorstellung sprengen.
Ohne Ehrenamt gäbe keine schnelle Freiwillige Feuerwehr, keinen flächendeckend
qualifizierten Rettungsdienst in gewohnter Qualität, Katastrophen und deren
Aufarbeitung, würden sich um Wochen und Monate verlängern bzw. immense
Mehrkosten im Verteidigungshaushalt verursachen.
Probleme und Sorgen
Menschen, welche sich ehrenamtlich engagieren, erfahren immer mehr Gewalt. Sei
es in Form von Beschimpfungen, gar durch Körperverletzung, oder einfach
Behinderung bei den Einsätzen durch sensationsgierige Gaffer und Autofahrer,
welche die Straße blockieren, erhöhen diese das Gefahrenpotenzial für
Einsatzkräfte. Die Uniform und Helferstatus sind keine Garantie mehr, nicht mit
Gewalt in Berührung zu kommen.
Seitens der Politik wird man in zahlreichen Reden für das Engagement im Ehrenamt
gelobt, es bleibt jedoch nur ein Lippenbekenntnis. Man will, wenn es gerade
passt, politisches Kleingeld aus solchen engagierten Leuten schlagen.
Konkrete Forderungen, seitens der Organisationen hier wirkliche Verbesserungen
zu ergreifen enden im besten Fall in Kleinstgesetzen, oder meist schaffen sie es
gerade mal es ins Radio, bestenfalls in die Zeitung und verpuffen wirkungslos.
Einsatzorganisationen müssen immer schneller auf neue Umstände wie Klimawandel,
demografische Entwicklungen, Digitalisierung, Modernisierung der Gesellschaft
reagieren. Längerfristige Planungen, auf zehn oder zwanzig Jahre, sind nicht
mehr so wie früher möglich, da sich Katastrophen (Hochwasser, Trockenheit,
Schneechaos) mehrmals im Jahr wetterbedingt ereignen. Und nicht zuletzt sorgt
auch die SARS-Cov-2 Pandemie für erhebliche Einschnitte finanzieller Natur, als
auch im Einsatzalltag. Technik sowie Gerät, welches man heute beschafft, kann in
wenigen Jahren veraltet sein. Hier bedarf es einer Förderpolitik, welche zeitnah
auf die Bedürfnisse der Organisationen reagiert, womit es dann ermöglicht wird,
sich effizient für künftige Herausforderungen zu rüsten.
Wir setzen uns für den einen besseren Schutz, Anerkennung, eine zielgerichtetere
Förderung und Erhalt von Freiwilligkeit im Feuerwehr- und Rettungswesen sowie
Katastrophenschutz ein. Dies passiert durch:
- Erweiterung des § 83 Abs 3 StGB auf uniformierte Einsatzorganisationen.
Derzeitiger Rechtsstand: „Wer eine Körperverletzung nach Abs. 1 oder 2 an
einer Person, die mit der Kontrolle der Einhaltung der
Beförderungsbedingungen oder der Lenkung eines Beförderungsmittels einer
dem öffentlichen Verkehr dienenden Anstalt betraut ist, während oder wegen
der Ausübung ihrer Tätigkeit begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei
Jahren zu bestrafen.“ - Neu: „Wer eine Körperverletzung nach Abs 1 oder 2
an einer Person, die gekennzeichnet durch eine entsprechende Uniformierung
- Erweiterung des Strafgesetzbuches um eine Zusatzziffer § 126 StGB (Schwere
Sachbeschädigung) bei Beschädigung, Vandalismus oder Brandstiftung an der
Infrastruktur von Einsatzorganisationen (Feuerwehr, Rettungsdienst) zum
allgemeinen Schutz der Einsatzbereitschaft.
- Einführung und Festschreibung der digitalen Sirene (Radio Data System-
Warngeräte) als Normeinrichtung für Einsatzfahrzeuge, um die Sicherheit im
Straßenverkehr zu erhöhen. Vorbild ist hier Schweden, wo das System
bereits getestet wird. Dafür notwendige Gesetzesänderungen sind zeitnah zu
absolvieren.
- Entwicklung einer gemeinsame Info-Kampagne des Innenministeriums mit der
Zivilschutzagenda Österreich, Bergrettungsdienst, Zivilschutzverband
Österreich, Polizei und den Medien des ORF nach Vorbild aus Deutschland.
Ziel der Kampagne ist es, Interessierte zu motivieren und Gewalt gegen
Einsatzkräfte zu thematisieren. Siehe https://sicherheit.bund.de/
- Ausbau/Stärkung der Stellen zur Stressbewältigung und traumatischen
Erlebnissen nach Einsätzen. Dem jetzt Großteils ehrenamtlich gestützten
System soll zur Verkürzung von Wartezeiten und besseren Bedarfsabdeckung
mit Möglichkeiten von staatlicher Seite geholfen werden.
- Um die Nachwuchssorgen zu bekämpfen und bei der Mitgliedergewinnung zu
unterstützen, soll mindestens ein Besuch einer Organisation des Feuerwehr-
und Rettungswesens sowie Katastrophenschutzes in den Unterrichtsplänen der
Länder verankert werden.
- Ermöglichung von Blaulicht für First Responder am Privat-PKW im gesamten
Bundesgebiet. Grundlage hierfür sind ausreichende Fahrpraxis sowie der
Vertrauenswert, welche auch die Einsatzorganisation feststellt und den
Bedarf selbst regelt.
Änderungsanträge
- A10-001 (Christoph Perner (JUNOS Steiermark), Eingereicht)
- A10-005 (Christoph Perner (JUNOS Steiermark), Eingereicht)
- A10-008 (Christoph Perner (JUNOS Steiermark), Eingereicht)
- A10-010 (Christoph Perner, Eingereicht)
- A10-016 (Christoph Perner (JUNOS Steiermark), Eingereicht)
- A10-021 (Christoph Perner (JUNOS Steiermark), Eingereicht)
- A10-024 (Christoph Perner (JUNOS Steiermark), Eingereicht)
- A10-028 (Christoph Perner (JUNOS Steiermark), Eingereicht)
- A10-028-2 (Christoph Perner (JUNOS Steiermark), Eingereicht)
- A10-035 (Christoph Perner (JUNOS Steiermark), Eingereicht)
- A10-038 (Christoph Perner, Eingereicht)
- A10-040 (Christoph Perner, Eingereicht)
- A10-052 (Christoph Perner, Eingereicht)
- A10-053 (Christoph Perner, Eingereicht)
- A10-056 (Christoph Perner, Eingereicht)
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