Antrag: | Zukunftsfittes Ehrenamt- Forderung nach Anerkennung, Schutz, Förderung sowie Erhaltung im Bereich der Blaulichtorganisationen |
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Antragsteller*in: | Christoph Perner |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 05.11.2022, 13:00 |
A10-056: Zukunftsfittes Ehrenamt- Forderung nach Anerkennung, Schutz, Förderung sowie Erhaltung im Bereich der Blaulichtorganisationen
Antragstext
Von Zeile 54 bis 87:
- Erweiterung des § 83 Abs 3 StGB auf uniformierte Einsatzorganisationen. Derzeitiger Rechtsstand: „Wer eine Körperverletzung nach Abs. 1 oder 2 an einer Person, die mit der Kontrolle der Einhaltung der Beförderungsbedingungen oder der Lenkung eines Beförderungsmittels einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Anstalt betraut ist, während oder wegen der Ausübung ihrer Tätigkeit begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.“ - Neu: „Wer eine Körperverletzung nach Abs 1 oder 2 an einer Person, die gekennzeichnet durch eine entsprechende Uniformierung
- Erweiterung des Strafgesetzbuches um eine Zusatzziffer § 126 StGB (Schwere Sachbeschädigung) bei Beschädigung, Vandalismus oder Brandstiftung an der Infrastruktur von Einsatzorganisationen (Feuerwehr, Rettungsdienst) zum allgemeinen Schutz der Einsatzbereitschaft.
- Einführung und Festschreibung der digitalen Sirene (Radio Data System- Warngeräte) als Normeinrichtung für Einsatzfahrzeuge, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Vorbild ist hier Schweden, wo das System bereits getestet wird. Dafür notwendige Gesetzesänderungen sind zeitnah zu absolvieren.
- Entwicklung einer gemeinsame Info-Kampagne des Innenministeriums mit der Zivilschutzagenda Österreich, Bergrettungsdienst, Zivilschutzverband Österreich, Polizei und den Medien des ORF nach Vorbild aus Deutschland. Ziel der Kampagne ist es, Interessierte zu motivieren und Gewalt gegen Einsatzkräfte zu thematisieren. Siehe https://sicherheit.bund.de/
- Regelmäßige Studien zur Gewalt gegen Einsatzkräfte auch in Österreich (für Vergleichbarkeit & Evaluation von Maßnahmen). Einerseits legislativ zum besonderen Schutz der Schlagkraft von Einsatzorganisationen (s. unten) und weitreichende Fortbildungsangebote für Ehrenamtliche in Einsatzorganisationen für Deeskalation und Konfliktmanagement.
- Erweiterung des Strafgesetzbuches um eine Zusatzziffer § 126. StGB (Schwere Sachbeschädigung) bei Beschädigung, Vandalismus oder Brandstiftung an der Infrastruktur.
Neu: “ (3) Wer mutwillig durch die Tat an der Sache, dessen Folge die unwiederbringliche Inbetriebnahme von einzelnen Einrichtungen und Gerätschaften, die dem Zweck der Gefahrenabwehr oder Erhaltung menschlichen Lebens dienen, herbeiführt, ist mit einer Freiheitsstrafe mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.”
- Entwicklung einer gemeinsamen Info-Kampagne des Innenministeriums mit dem Bundesverband Rettungsdienst, Bergrettungsdienst, Zivilschutzverband Österreich, Polizei und den Medien des ORF nach dem Vorbild aus Deutschland. Ziel der Kampagne ist es, Interessierte zu motivieren und Gewalt gegen Einsatzkräfte zu sensibilisieren. Siehehttps://sicherheit.bund.de/ Die Förderung des Ehrenamts darf und kann nicht allein die Aufgabe der Freiwilligenorganisationen selbst sein. Die ehrenamtlichen Einsatzorganisationen handeln im Allgemeininteresse und daher ist die Förderung des Ehrenamts - insbesondere die Motivierung zum und die Werbung für ehrenamtliches Engagement - eine (teil-)staatliche Aufgabe.
- Ausbau/Stärkung der Stellen zur Stressbewältigung und traumatischen Erlebnissen nach Einsätzen. Dem jetzt Großteils ehrenamtlich gestützten System soll zur Verkürzung von Wartezeiten und besserer Bedarfsdeckung mit Möglichkeiten von staatlicher Seite geholfen werden.
- Um die Nachwuchssorgen zu bekämpfen und bei der Mitgliedergewinnung zu unterstützen, soll zum einen ein Besuch einer Organisation des Feuerwehr- und Rettungswesens sowie Katastrophenschutzes in den Unterrichtsplänen der Länder verankert werden, weiters treten wir für die Etablierung regionaler Strukturen (z. B. Ferienprogramme von Gemeinden ein), welche die Arbeit von freiwilligen Blaulichtorganisationen für Kinder & Jugendliche veranschaulichen und erlebbar machen.
- Vergünstigungen für Ehrenamtliche bei Nachweis der Tätigkeit durch Dienstausweise o. ä. (z.B. vergünstigte Eintritte in Kommunalbetrieben wie Freibäder, Ermäßigung Klimaticket, Museen und Kulturstätten)
-Stärkere Berücksichtigung freiwilligen Engagements bei Bewerbungen in öffentlichen und landesbeteiligten Unternehmen bzw. bei Aufnahmetests für Studenten (z.B. Medizinstudium)
-Digitalisierte Abarbeitung und Dokumentation von Einsätzen soll in diesem Bereich flächendeckend verfügbar werden. Tools auf Tablet-PCs reduzieren die Zettelwirtschaft und sorgen für eine flüssigere Informationsbeschaffung. Im Fall des Rettungsdienstes kann so auch der Fokus vermehrt auf das Wesentliche des Einsatzes gelegt werden, nämlich auf die zu betreuenden Patient_innen. Eine Ankaufsaktion von Tablets über die Bundesbeschaffung ist hier sinnvoll. Wichtig dabei ist es vor allem, bei diesem Transformationsprozess die Ehrenamtlichen nicht zu bevormunden, sondern sie zwischen verschiedenen Varianten wählen zu lassen. Digitalisierung darf kein Zwang werden, sondern soll eine attraktive Option werden.
- Ausbau/Stärkung der Stellen zur Stressbewältigung und traumatischen Erlebnissen nach Einsätzen. Dem jetzt Großteils ehrenamtlich gestützten System soll zur Verkürzung von Wartezeiten und besseren Bedarfsabdeckung mit Möglichkeiten von staatlicher Seite geholfen werden.
- Um die Nachwuchssorgen zu bekämpfen und bei der Mitgliedergewinnung zu unterstützen, soll mindestens ein Besuch einer Organisation des Feuerwehr-und Rettungswesens sowie Katastrophenschutzes in den Unterrichtsplänen der Länder verankert werden.
- Ermöglichung von Blaulicht für First Responder am Privat-PKW im gesamten Bundesgebiet. Grundlage hierfür sind ausreichende Fahrpraxis sowie der Vertrauenswert, welche auch die Einsatzorganisation feststellt und den Bedarf selbst regelt.
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