Änderungen von R2NEU2 zu R2NEU3
| Ursprüngliche Version: | R2NEU2 |
|---|---|
| Status: | Eingereicht (ungeprüft) |
| Eingereicht: | 04.07.2026, 12:09 |
| Neue Version: | R2NEU3 |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Eingereicht: | 04.07.2026, 13:03 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 23 bis 25:
letzten zwei geprüften Rechnungsabschlüsse ausgewiesenen Gesamtausgaben des Vereins aber aber mindestens EUR 20.000 als Liquiditätsreserve auf dem laufenden Vereinskonto oder in Produkten gemäß Absatz 3 lit. a[Leerzeichen][Leerzeichen]verbleiben.
Von Zeile 29 bis 32:
Mittel erfolgt über eine inländische Depotstelle und nach folgender Staffelung:
a.[Leerzeichen] mindestens EUR 20.000 sind als kurzfristig verfügbare Reserve in Tagesgeld oder vergleichbar liquiden, risikoarmen Produkten zu EU-regulierten Geldmarktfonds gemäß Verordnung (EU) 2017/1131[Leerzeichen]zu halten oder am Vereinskonto; a. mindestens EUR 20.000 sind als kurzfristig verfügbare Reserve in Tagesgeld Festgeld oder EU-regulierten Geldmarktfonds gemäß Verordnung (EU) 2017/1131[Leerzeichen]zu halten oder am Vereinskonto;
Von Zeile 38 bis 39 einfügen:
des Vereinsvermögens zum Erreichen des Vereinszwecks, nicht der spekulativen Gewinnerzielung.
Von Zeile 41 bis 42 einfügen:
Erfüllung des Vereinszwecks einzusetzen und können reinvestiert oder in das Vereinsvermögen zurückgeführt werden.
(34a) Ausdrücklich unzulässig sind Veranlagungen in Einzeltitel, Kryptowerte, gehebelte Produkte oder sonstige Finanzprodukte, die nicht ausdrücklich nach Abs 3 zulässig sind
Von Zeile 44 bis 45 einfügen:
(6) Der verantwortungsbewusste und korrekte Umgang mit Vereinsmitteln im Rahmen der Veranlagungen wird durch die Rechnungsprüfer kontrolliert.
