Änderungen von A11 zu A11NEU
Ursprüngliche Version: | A11 |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 16.10.2024, 00:00 |
Neue Version: | A11NEU |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 27.10.2024, 13:35 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 3 bis 9:
beigetragen hat und inzwischen etwa 2 Milliarden Anhänger:innen zählt. In Österreich gibt es bereits seit der Annektion Bosniensvon Bosnien und Herzegowinas in die Habsburgermonarchie eine muslimische Tradition, durch diewodurch der Islam schon 1912 als Religionsgemeinschaftstaatlich anerkannt wurde. Diese frühe Anerkennung des Islam schuf die rechtliche Grundlage für ein geordnetes und respektvolles Zusammenleben. Mittlerweile hat sich der Islam als fester TeilBestandteil von Österreich etabliert, der nicht mehr wegzudenken ist.
Von Zeile 20 bis 25:
Diesen muss entschieden etwas entgegengesetzt werden, um unsere westlichen, liberalen Werte zu verteidigen. Auch die meisten Muslime in Österreich leiden unter den extremistischen Tendenzen, die es in Teilen der islamischen CommunitymuslimischenCommunity gibt. Keineswegs dürfen daher alle Muslime unter Generalverdacht gestellt werden – vielmehr sind sie unsere Verbündeten im Kampf gegen reaktionäre Einflüsse und alle Formen von Extremismus.
Von Zeile 30 bis 38:
Vereinsmittel sollen im Zuge der Auflösung entzogen und für RadikalisierungspräventionDeradikalisierung und Prävention eingesetzt werden. Auch nach der Auflösung soll das Umfeld durch die DSN überwacht werden, um sicherzustellen, dass die betroffene Organisation ihre Aktivitäten nicht inoffiziell weiterführt oder diese nurauf andere Kanäle verlegt, wie z.B. in den digitalen Raum verlegt.
Jegliche Bewilligungen oder Förderungen für religiöse Einrichtungen und Vereine, welche in ihren Zielsetzungen Demokratie und Rechtsstaat unterminieren, sind zu entziehen. Hierfür bedarf es einer engen Kooperation zwischen Verfassungsschutz, Polizei, Kultusamt sowie den bewilligenden bzw. fördernden Stellen.
Der Schwur auf den Islamischen Staat soll - wie der Eintritt in ein fremdes Militär - zum Entzug der österreichischen Staatsbürgerschaft führen. Ebenso soll erfür Drittstaatsangehörige eine umgehende Ausweisung zur Folge haben. Auch die Teilnahme an Kalifat-Demonstrationen sowie die Verherrlichung islamistischer Straftaten sollen
Von Zeile 41 bis 45:
Extremistische MoscheenMoscheeeinrichtungen, in denen radikale Ideologien verbreitet werden, müssen umgehend und konsequent geschlossen werden. Um die Radikalisierung von Mitgliedern der Moscheegemeindevon Moscheeeinrichtungen und Moscheegemeinden – wie etwa des Attentäters vom Terroranschlag in Wien von 2020[1] – zu verhindern, müssen derartige Einrichtungen frühzeitig erkannt und geschlossen werden. Die Doppelgleisigkeit zwischen Kultus- und Vereinsrecht muss beendet werden: Wird eine Moschee kultusrechtlich geschlossen, sollte das auch für den Verein der Moschee Konsequenzen haben
Von Zeile 56 bis 62:
Die Gleichberechtigung der Geschlechter ist eine wesentliche Errungenschaft von Aufklärung und Liberalismus. In den letzten Jahrzehnten konnten dabei in Österreich bzw. der westlichen Welt große Fortschritte verzeichnet werden. Doch zurzeit droht ein konservativer Backlash, der diese Errungenschaften gefährdet. Durch größere Migrationsströme vor allem aus muslimischen Ländern, kam es zur zunehmenden Verbreitung von islamistischen bzw. reaktionären Ideologien, welche Feminismus feindlich gegenüberstehen und die Gleichberechtigung von Frauen ablehnen. Dem ist in allen Bereichen des öffentlichen Lebens entschieden entgegenzutreten.
Muslimische Verschleierungen wie Kopftuch, Burka oder Niqab werden leider immer häufiger auch genutzt, um Frauen in ihrer individuellen Freiheit einzuschränken. Die Islamische Glaubensgemeinschaft hat etwa zuletzt einer Islam-Lehrerin die Übernahme als Landeslehrerin verweigert, weil sie kein Kopftuch trägt.[2] Für uns ist klar: Jeder Mensch hat das Recht auf Selbstbestimmung ––Frauen, die aus eigener religiöser Überzeugung sich für eine Kopfbedeckung entscheiden, respektieren wir, jedoch aufgezwungene Verschleierung lehnen wir daher entschieden ab.
Von Zeile 70 bis 75:
Der muslimische Religionsunterricht an öffentlichen Schulen soll – ebenso wie der konfessionelle Religionsunterricht anderer Glaubensrichtungen – zugunsten eines Ethikunterrichts abgeschafft werden, der unterschiedliche Weltanschauungen sowie die Werte unserer Verfassung vermittelt.[3]
Der verpflichtende Religionsunterricht an öffentlichen Schulen soll zugunsten eines Ethikunterrichts für alle abgeschafft werden. Dieser sollunterschiedliche Weltanschauungen sowie die Werte unserer Verfassung vermitteln.Findet an Schulen ein freiwilliger konfessioneller Religionsunterricht statt, so hat die Fachaufsicht durch die staatliche Bildungsdirektionen und nicht wie bisher durch die Religionsgemeinschaften selbst zu erfolgen.[3]
[Zeilenumbruch]
Um zu verhindern, dass Imame durch andere Staaten politisch instrumentalisiert werden, muss konsequenter darauf geachtet werden, dass in Österreich tätige