Änderungen von A12 zu A12NEU
Ursprüngliche Version: | A12 |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.10.2023, 12:00 |
Neue Version: | A12NEU |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 22.10.2023, 12:32 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 31 bis 35:
Jahres 2020 satte 34,1 Prozent des BIP und damit ihren bisherigen Höchststand[3]. Zwar ist zu erwarten, dasskam es in den Folgejahren nach Ende der Pandemie wieder zu einem Rückgang kommen wird (im Jahr 20212 betrug die Sozialquote bereits wieder „nur“ noch 32,830,5 Prozent des BIP)[4], steigende staatliche Verpflichtungen vor allem im Bereich der Pensionen, Gesundheit und Pflege
Von Zeile 38 bis 42:
steigenden Abgabenquote ein immer größerer Schuldenberg angehäuft. Im Vor-Pandemie-Jahr 2019 betrug dieser 70,6 Prozent des BIP.[5] 20212 erreichte man nach den Ausgabenexzessen während der Coronapandemie einen Wert von 82,378,4 Prozent des BIP – mehr alsfast 20 Prozentpunkte über dem diesbezüglichen Maastricht Grenzwert.[6] Im Vergleich zu Österreich schaffte es Schweden nach Einführung
Von Zeile 89 bis 92:
Abgabenentlastungen. Im Vor-Pandemie-Jahr 2019 lag diese bei ganzen 43,2 Prozent des BIP[8]. Dieser Wert stieg 2021 im (hoffentlich) letzten Pandemie-Jahrbis 2022 auf 43,76 Prozent des BIP an[9]. Man befindet sich damit komfortabel im oberen Drittel der Mitgliedsländer der Europäischen Union (gemäß leicht
Von Zeile 100 bis 104:
Jahre kleinere Steuerreformen zu beschließen, die im Endeffekt nur die angehäuften zusätzlichen Belastungeninflationsbedingten Mehrbelastungen eben jener drei, vier Jahre ausgeglichen haben (sogenannte „Kalte Progression“[11]). Zumindest Letzteres ändert sich nun voraussichtlichwurde durch die mit 01.01.2023 erfolgende (teil-)automatische Abschaffungden automatischen Ausgleich von 2/3 des Effekts der Kalten Progression ab dem Jahr 2023 abgestellt.