Veranstaltung: | XXVIII. Bundeskongress |
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Tagesordnungspunkt: | 11.3 Weitere Anträge |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Bundeskongress (einhellig) |
Beschlossen am: | 22.10.2023 |
Basierend auf: | A8: Freie Fahrt durch freien Markt |
Freie Fahrt durch freien Markt
Beschlusstext
Immer weniger Jugendliche haben einen Führerschein. Die Zahlen sprechen eine
klare Sprache: Während 2011 noch 72.793 15-19-Jährige einen ersten
Führerschein bestanden haben, liegt dieser Wert heute nur noch bei 30.246.
Dieses Phänomen beschränkt sich auch nicht auf urbane Regionen: Auch in Tirol
hat sich die Zahl der Erstzulassungen bei 15-19-Jährigen in elf Jahren mehr als
halbiert.[1]
Gerade am Land ist der Führerschein die Tür zu mehr Mobilität und damit mehr
Freiheit. Der viel versprochene Öffi-Ausbau schreitet in vielen Regionen zu
langsam voran und kann auch nie jedes Dorf in Österreich ausreichend abdecken.
Die Türe Mobilität, bleibt also für immer mehr Jugendliche verschlossen - das
ist ungerecht.
Die Existenz eines Führerscheins per se halten wir für nötig. Es ist richtig,
dass gewisse Fähigkeiten abgeprüft werden, bevor man Kraftfahrzeuge lenken darf.
Wie jeder andere staatliche Eingriff, sollte sich aber auch dieser auf das
strikte Minimum beschränken. Die Hürden dürfen nicht zu hoch gestellt werden.
Dass ein Führerschein der Klasse B mit den verpflichtenden Vorbereitungsstunden
derzeit rund 1.550 €[2] kostet und damit für viele Jugendliche unleistbar ist,
ist für uns inakzeptabel.
Für uns ist also klar: der Weg zum Führerschein muss möglichst unbürokratisch
und einfach sein. Jede einzelne Hürde muss gut begründet sein. Zusätzlich gilt
es die Fahrschulbranche zu deregulieren und zu entbürokratisieren. Nur so
schaffen wir mehr Wettbewerb und damit mehr Qualität für die Fahrschüler.
Um den Preis für die Prüfungsvorbereitung nachhaltig zu senken, müssen wir
mehr Wettbewerb in den Fahrschulmarkt bringen. Das bedeutet zuallererst eine
Überarbeitung des bestehenden Regulativs. Derzeit ist die Gründung einer
Fahrschule nämlich sehr kompliziert.
So muss man, um eine Fahrschule eröffnen zu können, über 27 Jahre alt,
österreichische Staatsbürgerin oder EU-Bürgerin und “vertrauenswürdig” sein,
sowie Maschinenbau oder Elektrotechnik in der Schule gelernt oder an der Uni
studiert haben (§109 Kraftfahrgesetz). Zusätzlich darf man nicht mehr als zwei
Fahrschulen betreiben, die aber nur 50 km Luftlinie voneinander entfernt sein
dürfen (§111 KFG). Und wenn man die Fahrschule verlegen will, dann darf man das
nur innerhalb desselben Bundeslandes und nach Zustimmung der
Bezirksverwaltungsbehörde (§108 KFG). Weiterbildungen für Personen, die bereits
den Führerschein der entsprechenden Klasse bestanden haben, dürfen überhaupt nur
“auf Grund einer Ermächtigung des Landeshauptmannes” (§108a KFG) durchgeführt
werden. Das gilt insbesondere auch für die Ausbildung von Fahrlehrkräften und
die Bestellung von Fahrprüferinnen.
Während der Weg zur normalen “Fahrlehrerin” trotzdem ein recht unbürokratischer
ist, so ist der zur “Fahrschullehrerin”, der auch Theorie-Stunden unterrichten
kann, ein deutlich komplizierterer - in den, wie könnte es anders sein, wieder
die Bezirksverwaltungsbehörde involviert ist.
Um den Bürokratie-Dschungel zu zerschlagen, schlagen wir JUNOS - Junge Liberale
NEOS, folgende Änderungen vor:
- Die rechtliche Kategorie “Fahrschule” wird ersatzlos abgeschafft. Wollen
sich mehrere Fahrlehrkräfte zusammentun, so können sie dafür eine der
herkömmlichen Gesellschaftsformen wählen. Damit verschwindet auch die
Unterscheidung zwischen Fahrschullehrerinnen und Fahrlehrerinnen.
- Nur zusammen mit staatlich geprüften Fahrlehrern oder im Rahmen eines L-
Taferls dürfen Personen, die noch nicht über einen entsprechenden
Führerschein verfügen, ein Fahrzeug lenken. Fahrstunden außerhalb des
Rahmens vom L-Taferl erfolgen dabei mit Fahrzeugen, die spezielle
Sicherheitsvorgaben erfüllen müssen.
- Fahrlehrer oder Fahrprüfer werden kann jeder Volljährige, der
entsprechende staatlich organisierte theoretische und praktische Prüfungen
besteht und einen Führerschein der jeweiligen Fahrzeugkategorie besitzt
und sich außerhalb der Probezeit befindet. Wie er sich auf diese
vorbereitet, steht ihm komplett frei.
Der Führerschein dient als Nachweis der Fahrtüchtigkeit und ist die
Berechtigung, ein Kraftfahrzeug auf den öffentlichen Straßen Österreichs in
Betrieb zu nehmen. Essentiell ist also, dass die Verkehrsteilnehmerinnen
- Die theoretischen wie praktischen Kompetenzen des Ersten-Hilfe Kurses
beherrschen.
Diese Kompetenzen werden bei der theoretischen, sowie bei der praktischen
Fahrprüfung abgefragt. Das Kontingent an verpflichtend vorgeschriebenen
Ausbildungsstunden - sowohl in Theorie als auch Praxis - soll verkleinert
werden.
Auch die verpflichtenden Fahrstunden, beziehungsweise zu fahrenden Kilometer,
mit den "L-Taferln" sind zu verkleinern.
Wir JUNOS fordern einen europaweiten, digitalen Führerschein. Dieser muss aber
den höchsten Datenschutzregeln entsprechen und soll keineswegs mit anderen
online Applikationen verknüpft sein oder Informationen austauschen.
[1] Q. Statistik Austria, Führerscheine und Lenkberechtigungen,
Jahresergebnisse 2020
[2]https://www.bruttonetto-rechner.at/arbeiterkammer/fuehrerscheinkosten-in-
oesterreich/