Änderungen von A14 zu A14NEU
Ursprüngliche Version: | A14 |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 24.05.2023, 22:00 |
Neue Version: | A14NEU |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 04.06.2023, 10:51 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 27 bis 30:
Plan für Kinder, der bei deren Geburt beginnt und diesen mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres ein finanzielles Startkapital zur Verfügung stellt.1 Dies soll im vorliegenden Modell ähnlich dem norwegischen Pensionsfonds in Form eines breit gestreuten ETFs geschehen.21
Dies soll in Form eines passiv gemanagten ETFs mit einem weltweit diversifizierten Portfolio geschehen (z.B. 70/30 Portfolio).
Von Zeile 41 bis 46:
in einem gewissen Rahmen vornehmen. Dies allerdings nur, wenn sie einen entsprechenden Bildungsnachweis im Bereich ‘Financial Literacy’ nachweisen. Ist diesUm sicherzustellen, dass diese Möglichkeit nicht der Fallan „reiche Eltern“ gekoppelt ist, setzt sich JUNOS für eine Verankerung von Finanzbildung im schulischen Fächerkanon ein. Das kann durch ein eigenes Schulfach oder als Querschnittsthema aus mehreren Fächern vermittelt werden. Wird dieses Angebot nicht in Anspruch genommen , steht ihnenjungen Menschen diese Option erst mit Erreichen der Volljährigkeit offen. Das zu erwartende Endkapital pro Person, bei Außerachtlassung privater Einzahlungen, würde bei einer jährlichen Rendite von 5 % um die 25.000 € betragen. Erhalten Minderjährige vor Vollendung des 18. Lebensjahres die österreichische Staatsbürgerschaft, so ist das Grundkapital aliquot mit einer durchschnittlichen Verzinsung von 4% p.a. einzuzahlen, sodass echte Chancengerechtigkeit hergestellt werden.
Von Zeile 48 bis 50 einfügen:
Mit Erreichen der Volljährigkeit kann der nun mündige Erwachsene erstmals auf das Kapital seines ‘Baby Bonds’ zugreifen. Vor entsprechender Auszahlung ist ein verpflichtendes finanzielles Beratungsgespräch durchzuführen. Zuvor ist dies weder ihm noch seinen Eltern bzw. Obsorgeberechtigten möglich. Es existiert keine wie auch
In Zeile 65 löschen:
- Die Einführung nachgelagerter
kostendeckenderStudiengebühren