Es existiert mit §256 StGB bereits ein entsprechender Straftatbestand, weshalb der Wortlaut "Schaffung" mE etwas irreführend ist. Aktuell ist die österreichische Gesetzeslage opportun für Spionage - siehe bspw. hier, insbesondere, weil nur die Strafbarkeit zum Nachteil Österreichs strafbar ist und die Strafdrohung im internationalen Vergleich niedrig ist: "Wer zum Nachteil der Republik Österreich einen geheimen Nachrichtendienst einrichtet oder betreibt oder einen solchen Nachrichtendienst wie immer unterstützt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen."
Problematisch ist also, dass der Tatbestand des § 256 StGB nur dann erfüllt ist, wenn das tatbestandsmäßige Verhalten zum „Nachteil“ Österreichs geschieht und nicht, wenn dieses "nur" zum Nachteil anderer Staaten oder internationaler Organisationen stattfindet. Somit wäre beispielsweise die Spionage gegen die Vereinten Nationen in Wien nicht strafbar, solange dies nicht zum Nachteil Österreichs geschieht.
Wir sollten uns daher mE für eine Erweiterung des Straftatbestandes auf andere Staaten und internationale Organisationen aussprechen.
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