Veranstaltung: | XXVI. Bundeskongress |
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Tagesordnungspunkt: | 11.2. Weitere Anträge |
Status: | Beschluss |
Abstimmungsergebnis: | Einstimmig Ja: 79, Nein: 0, Enthaltungen: 1 |
Beschluss durch: | Bundeskongress |
Beschlossen am: | 05.11.2022 |
Basierend auf: | A2: Einführung einer Aktienpension |
Einführung einer Aktienpension
Beschlusstext
Dass das derzeitige gesetzliche Pensionsmodell alles andere als gut
funktioniert, ist uns JUNOS schon lange bewusst. Aufgrund dessen haben wir schon
am 19.04.2015 ein zukunftsfittes Pensionsmodell beschlossen, das
Sofortmaßnahmen sowie mittel- bis langfristige Änderungen des Systems
vorsieht. So soll die derzeitige Umlagensystematik stufenweise in eine
Beitragssystematik überführt werden. Das Regelpenionsalter soll abgeschafft
und ein Anreiz zum Arbeiten aufrechterhalten werden. Darüber hinaus sollen die
zweite und dritte Säule des derzeitigen Systems gestärkt werden. Der ganze
Antrag findet sich unter https://junos.at/beschlusslagen/die-gerechte-pension-
2/.
Jedoch wird eine Idee bei uns noch nicht adressiert: die Aktienpension. In
Schweden schon umgesetzt und in Deutschland mittlerweile in Planung, fließt bei
einer Aktienpension ein geringfügiger Teil des Umlagebetrages in einen Fonds -
die dabei erzielte Rendite wird der*dem zukünftigen Pensionist*in später mit
ausgezahlt.
Der Bundeskongress der JUNOS – Junge liberale NEOS möge daher beschließen:
Der Staat soll ein System erarbeiten, bei dem die erste Säule unseres jetzigen
Pensionssystems auf zwei Pfeiler gestellt wird. Einerseits soll der überwiegende
Teil der eingezahlten Beiträge weiterhin ins Umlagesystem fließen. Außerdem soll
ein von unabhängigen Expert*innen verwalteter Fonds eingerichtet werden, in den
ein kleinerer Teil der Beiträge fließt. Um Sicherheit zu gewährleisten, soll das
Kapital dieses Fonds möglichst breit gestreut werden. Der Fond soll vorläufig
mit einer Milliarde Euro vom Staat gefüllt werden . Zusätzlich soll es allen
erwerbstätigen Bürger*innen möglich sein, diesen Fond auch für private
Altersvorsorge im Sinne der dritten Säule zu verwenden. Um dies zu
attraktiveren, soll man bis zu zwei Prozent des jährlichen Bruttogehalts
steuerfrei einzahlen können. Auch nach der Überführung des Umlagesystems in ein
Beitragssystem soll der Fond und seine Funktionsweise aufrecht erhalten bleiben.