Veranstaltung: | XXVI. Bundeskongress |
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Tagesordnungspunkt: | 11.2. Weitere Anträge |
Status: | Beschluss |
Abstimmungsergebnis: | Einstimmig Ja: 79, Nein: 0, Enthaltungen: 1 |
Beschluss durch: | Bundeskongress |
Beschlossen am: | 05.11.2022 |
Basierend auf: | A2: Einführung einer Aktienpension |
Einführung einer Aktienpension
Beschlusstext
Dass das derzeitige gesetzliche Pensionsmodell alles andere als gut
funktioniert, ist uns JUNOS schon lange bewusst. Aufgrund dessen haben wir schon
am 19.04.2015 ein zukunftsfittes Pensionsmodell beschlossen, das
Sofortmaßnahmen sowie mittel- bis langfristige Änderungen des Systems
vorsieht. So soll die derzeitige Umlagensystematik stufenweise in eine
Beitragssystematik überführt werden. Das Regelpenionsalter soll abgeschafft
und ein Anreiz zum Arbeiten aufrechterhalten werden. Darüber hinaus sollen die
zweite und dritte Säule des derzeitigen Systems gestärkt werden. Der ganze
Antrag findet sich unter https://junos.at/beschlusslagen/die-gerechte-pension-
2/.
Jedoch wird eine Idee bei uns noch nicht adressiert: die Aktienpension. In
Schweden schon umgesetzt und in Deutschland mittlerweile in Planung, fließt bei
einer Aktienpension ein geringfügiger Teil des Umlagebetrages in einen Fonds -
die dabei erzielte Rendite wird der*dem zukünftigen Pensionist*in später mit
ausgezahlt.
Der Bundeskongress der JUNOS – Junge liberale NEOS möge daher beschließen:
Der Staat soll ein System erarbeiten, bei dem die erste Säule unseres jetzigen
Pensionssystems auf zwei Pfeiler gestellt wird. Einerseits soll der
überwiegende Teil der eingezahlten Beiträge weiterhin ins Umlagesystem
fließen. Außerdem soll ein von unabhängigen Expert*innen verwalteter Fonds
eingerichtet werden, in den ein kleinerer Teil der Beiträge fließt. Um
Sicherheit zu gewährleisten, soll das Kapital dieses Fonds möglichst breit
gestreut werden. Der Fond soll vorläufig mit einer Milliarde Euro vom Staat
gefüllt werden . Zusätzlich soll es allen erwerbstätigen Bürger*innen
möglich sein, diesen Fond auch für private Altersvorsorge im Sinne der dritten
Säule zu verwenden. Um dies zu attraktiveren, soll man bis zu zwei Prozent des
jährlichen Bruttogehalts steuerfrei einzahlen können. Auch nach der
Überführung des Umlagesystems in ein Beitragssystem soll der Fond und seine
Funktionsweise aufrecht erhalten bleiben.