Veranstaltung: | XXIX. Bundeskongress |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 12.3 Weitere Anträge |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Bundeskongress |
Beschlossen am: | 07.04.2024 |
Basierend auf: | A7: Freier Übergang für freie Bürger_innen |
Freier Übergang für freie Bürger_innen
Beschlusstext
JUNOS - junge liberale NEOS glauben an die Eigenverantwortung und Mündigkeit der
Bürger:innen. Das gilt auch für Fußgänger:innen im Straßenverkehr.
Fußgänger:innen sind in der Lage, das eigene Risiko beim Überqueren der Straße
ausreichend einzuschätzen. Eine Ampelschaltung im Sinne des Schutzes und des
Vorrangs der Fußgänger:innen ist zwar notwendig, allerdings kann wie in
zahlreichen anderen Ländern eine rote Ampel für Fußgänger:innen eine Empfehlung
und keine Pflicht darstellen. Die Grundregel, sich bei Betreten der Fahrbahn zu
vergewissern, hiebei sich selbst oder andere Straßenbenützer nicht gefährden
oder diese übermäßig behindern, ist ausreichend.
Der Zwang, eine sinnlose Regelung einzuhalten, bei deren Bruch niemandem Schaden
zugefügt wird, erzieht autoritätsabhängige Untertanen und kann nicht im Sinne
einer liberalen Gesellschaft sein.
Die stetige Nichteinhaltung einzelner Regeln durch die Bürger:innen, wie diese
bei der Straßenüberquerung in Österreich passiert, schwächt das Gesamtregelwerk
und letztendlich den Rechtsstaat.
Die polizeilichen Kontrollen und daraus entstehenden Geldstrafen dienen nicht
nur einer Entmündigung der Bevölkerung sondern auch letzten Endes vor allem
einer versteckten Finanzierung des aufgeblähten Staatsapparates, die es aus
liberaler Sicht eindeutig abzulehnen gilt.
Der öffentliche Raum gehört den Bürger:innen und nicht dem Staat. Eine
staatliche Umverteilung zugunsten des motorisierten Individualverkehrs, der vor
allem im urbanen Raum von staatlichen Eingriffen profitiert, ist ebenso aus
liberaler Sicht nicht vertretbar. Nicht notwendige Verbote für Fußgänger:innen
bei der freien Nutzung des öffentlichen Raumes sind schleunigst zu beseitigen.
Aus diesen Gründen setzen sich JUNOS - junge liberale NEOS für eine Reform des §
76 StVO, welche die Möglichkeit der straflosen Straßenüberquerung nach eigener
Risikoabschätzung sowohl bei roter Ampel als auch bei mangelnder vorgegebener
Überquerungsgelegenheit veranlasst wenn es die Verkehrslage zulässt. Eine
Fußgängerampel soll eine reine Vorrangregelung darstellen. In Anlehnung an §106
des Kraftfahrzeuggesetzes (Gurtpflicht) sehen wir Fußgänger:innen ab einem Alter
von 14 Jahren somit selbst in der Verantwortung, wann und wo sie die Straße
überqueren wollen. Lediglich auf Autobahnen, Autostraßen und Schnellstraßen und
Schnellstraßen und Autostraßen soll die freie Überquerung untersagt bleiben.