Veranstaltung: | XXIX. Bundeskongress |
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Tagesordnungspunkt: | 12.1 Anträge zu den Rechtsnormen |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Bundeskongress |
Beschlossen am: | 06.04.2024 |
Basierend auf: | R1: Beschlussfähigkeit Landeskongress |
Beschlussfähigkeit Landeskongress
Beschlusstext
Der Bundeskongress möge beschließen, folgende Änderungen an den Statuten
vorzunehmen:
§ 13 Abs 6 lit g wird wie folgt abgeändert:
g. Der Landeskongress ist genau dann zum eingeladenen Termin beschlussfähig,
wenn zumindest 20 % der stimmberechtigten Hauptmitglieder – in jedem Fall aber
mehr als fünf stimmberechtigte Mitglieder – anwesend sind. Sollte dies beim
angekündigten Termin nicht der Fall sein, so ist der Landeskongress nach einer
Stunde dann beschlussfähig, wenn zumindest 10 % der stimmberechtigten
Hauptmitglieder anwesend sind. Kommt keine Beschlussfähigkeit zu Stande, obliegt
es dem Landesvorstand baldigst einen neuen Termin für den Landeskongress
festzulegen. Sollten 20% der stimmberechtigten Hauptmitglieder 30 Personen
übersteigen, ist § 7 Abs 8 sinngemäß für den Landeskongress anzuwenden.