Ein Veto in Bezug auf statutarischen Gründen ist aus unserer Sicht sinnvoll, da wir die Argumentation im Änderungsantrag von Alex diesbezüglich nachvollziehen können. Eine nicht-Definierung der Veto-Rechte bzw. eine Ausdehnung auf organisatorische Gründe lehnen wir ab. Für uns ist klar, dass die Funktionär:innen vor Ort am besten entscheiden können, wie sie ihrer Arbeit im Rahmen der statutarischen Kompetenzverteilung am effektivsten nachkommen.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antrag: | Antrag zum Statut: Änderung der Vetorechte bei Bestellungen |
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Antragsteller*in: | Fabian Haslwanter, Elena Hofer, Gabriel Paulus, Laura Feldler, Annika Ordo, Helene Paar, Lian Schelkle, Manuel Grubmüller |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 10.02.2024, 10:25 |
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