Änderungen von SA zu SANEU
Ursprüngliche Version: | SA |
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Status: | Eingereicht (ungeprüft) |
Eingereicht: | 30.04.2025, 21:25 |
Neue Version: | SANEU |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 03.09.2025, 23:30 |
Titel
Keine Änderungen
Antragstext
Von Zeile 18 bis 19 einfügen:
Landesvorsitzenden bzw. Landeskoordinatorinnen dürfen sich von einer Person aus ihrem Landesvorstand oder ihrer Stellvertretung vertreten lassen.
Funktionsdauer Bundesvorstand
§ 7 Abs. 4 ändern zu: Die ordentliche Mitgliedschaft endet mit dem Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Ende des aktiven Schulbesuchs. Diese Frist wird ausgenommen, wenn ein Mitglied bereits in laufender Periode dem Bundesvorstand angehört. In diesem Fall verbleibt die jeweilige Person bis zum Ende ihrer Funktionsperiode und nach Ablauf der Funktionsperiode bis zur Wahl eines neuen Bundesvorstands weiterhin im Amt.