Veranstaltung: | X. Mitgliederversammlung JUNOS Schüler:innen |
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Tagesordnungspunkt: | 13.1. Anträge zu den Rechtsnormen |
Antragsteller*in: | Arman Shariat, Lorenz Horvath, Frederik Witjes, Marcus Lieder, Flora Majcen, Karin Auer, Markus Lamprecht, Victoria Korbiel und Jakob Dirnböck (Bundesvorstand) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 30.04.2025, 21:25 |
SA: Statutenantrag
Antragstext
§5 Abs. 3 ändern zu: Personen, die sich durch ihr Engagement für den Verein und
ihrer Verbindung zu den JUNOS Schüler:innen verdient gemacht haben, kann vom
Bundesvorstand die Ehrenmitgliedschaft, welche mit keinen Rechten und Pflichten
verbunden ist, verliehen werden. Ehrenmitglieder können mit Ausnahme der
Rechnungsprüferinnen oder dem Schiedsgericht keine Organfunktion übernehmen.
§5 Abs. 3 ändern zu: Fördermitglied können juristische Personen und alle
natürlichen Personen werden. Fördermitglieder haben individuelle
Fördermitgliedsbeiträge zu entrichten, welche mindestens einen Euro im Monat
betragen müssen.
§12 Abs. 2 Der erweiterte Bundesvorstand setzt sich aus den Mitgliedern des
Bundesvorstandes, den Landesvorsitzenden der Landesorganisationen oder ernannten
Landeskoordinatorin und der BSV-Klubvorsitzenden zusammen. Alle
Landesvorsitzenden bzw. Landeskoordinatorinnen dürfen sich von einer Person aus
ihrem Landesvorstand oder ihrer Stellvertretung vertreten lassen.
Änderungsanträge
- SA-019 (Arman Shariat, Marcus Lieder, Felix Wimmer, Lorenz Unger, Lorenz Horvath, Angenommen)
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