Veranstaltung: | X. Mitgliederversammlung JUNOS Schüler:innen |
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Tagesordnungspunkt: | 13.1. Anträge zu den Rechtsnormen |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Mitgliederversammlung |
Beschlossen am: | 10.05.2025 |
Basierend auf: | SA: Statutenantrag |
Statutenantrag
Beschlusstext
§5 Abs. 3 ändern zu: Personen, die sich durch ihr Engagement für den Verein und
ihrer Verbindung zu den JUNOS Schüler:innen verdient gemacht haben, kann vom
Bundesvorstand die Ehrenmitgliedschaft, welche mit keinen Rechten und Pflichten
verbunden ist, verliehen werden. Ehrenmitglieder können mit Ausnahme der
Rechnungsprüferinnen oder dem Schiedsgericht keine Organfunktion übernehmen.
§5 Abs. 3 ändern zu: Fördermitglied können juristische Personen und alle
natürlichen Personen werden. Fördermitglieder haben individuelle
Fördermitgliedsbeiträge zu entrichten, welche mindestens einen Euro im Monat
betragen müssen.
§12 Abs. 2 Der erweiterte Bundesvorstand setzt sich aus den Mitgliedern des
Bundesvorstandes, den Landesvorsitzenden der Landesorganisationen oder ernannten
Landeskoordinatorin und der BSV-Klubvorsitzenden zusammen. Alle
Landesvorsitzenden bzw. Landeskoordinatorinnen dürfen sich von einer Person aus
ihrem Landesvorstand oder ihrer Stellvertretung vertreten lassen.
Funktionsdauer Bundesvorstand
§ 7 Abs. 4 ändern zu: Die ordentliche Mitgliedschaft endet mit dem Ende des
dritten Kalenderjahres nach dem Ende des aktiven Schulbesuchs. Diese Frist wird
ausgenommen, wenn ein Mitglied bereits in laufender Periode dem Bundesvorstand
angehört. In diesem Fall verbleibt die jeweilige Person bis zum Ende ihrer
Funktionsperiode und nach Ablauf der Funktionsperiode bis zur Wahl eines neuen
Bundesvorstands weiterhin im Amt.