JUNOS Schüler:innen setzt sich seit der Gründung für Schulautonomie ein. Diese Schulautonomie soll der Grundstein, wenn nicht die zentrale Säule für einen Markt der besten Schulideen sein. Aus diesem Grund klingt diese Forderung zunächst als schlüssige Schlussfolgerung an bestehende Programmatik. Schulen sollten die Hoheit über ihre Finanzen innehaben und sich selbstständig für Investitionen entscheiden dürfen. Doch die Forderung in diesem Absatz berücksichtigt die aktuelle Rechtslage nur bedingt und schafft vielmehr eine verzichtbare Erhöhung des Risikos für eine effiziente Kapitalnutzung, als eine tatsächliche Steigerung der Autonomie und Freiheit. Das BB-GmbH-Gesetz regelt den Zuständigkeitsbereich der Bundesbeschaffungsgesellschaft und legt die Verpflichtungen öffentlicher Dienststellen in §4 Abs. 2 dar. Schulen (als öffentliche Dienststellen) sind dementsprechend verpflichtet grundsätzlich ihre Anschaffungen über die BBG zu tätigen. Da diese durch Skaleneffekte und große Absatzmengen in der Regel niedrigere Preise mit Lieferanten aushandeln kann, ist dies eine logische, effiziente und ökonomisch sinnvolle erste Anlaufstelle. Dennoch werden Schulen Auswege geboten und damit erheblicher Handlungsspielraum geschaffen, wie im Antragstext gefordert.
- Sollte es sich um eine zeitkritische Anschaffung handeln, für die die Bildungseinrichtung keine Schuld trägt, so dürfen Schulen auf Drittpartner zurückgreifen
- Sollte die Schule Angebote erhalten haben, die im gleichen Leistungsumfang günstiger ausfallen, als die angebotenen Leistungen der BBG, so dürfen Schulen auf Drittpartner zurückgreifen
- Sollten Anschaffungen getätigt werden, die zu 50% aus privater Hand finanziert sind oder Ausgaben an Sachzuwendungen geknüpft sein, so dürfen Schulen auf Drittpartner zurückgreifen.
- Verfügt die BBG über keine Vertragspartner zu der benötigten Leistung, dürfen Schulen selbstverständlich auf Drittpartner zurückgreifen.
(Genauer nachzulesen im BB-GmbH-Gesetz §4 Abs. 2)
Diese Ausnahmeregelungen stellen den Schulen bereits Autonomie in hohem Maße zur Verfügung und stellen gleichzeitig Transparenz und Kostenreduktion sicher. Eine Abkehr von solchen zentralen Beschaffungsinstitutionen führt dementsprechend nur bedingt zu erweiterter Autonomie, erhöht aber unverhältnismäßig die Risiken für Intransparenz und Kostensteigerungen. Denn Vorteile großer Rahmenverträge verfallen und Beschaffungen werden teurer.
Dennoch erkennen wir den erhöhten bürokratischen Aufwand, der mit der Beweislast, die bei den Schulen liegt, einhergeht, an und setzen uns daher für eine weitgehende Autonomie für Schulen für Dienstleistungsverträge ein. Da diese nur mit sehr hohem Aufwand quantifizierbar verglichen werden können, erachten wir hier den Kostenaufwand der Schulen für unverhältnismäßig hoch. Trotzdem, soll eine effiziente Mittelverwendung garantiert werden und die Vergabe von Dienstleistungsverträgen durch die BBG stichprobenartig geprüft werden. Bei Nichteinhaltung werden Schulen zu neuen Partnern oder Angeboten der BBG verpflichtet und die Beweislast für die ordnungsgemäße Vergabe wieder den Schulen zugewiesen.
Wir setzen uns für eine freie Entscheidungsmacht der Schulen ein, haben aber dennoch Kostenreduktion und Effizienz, vor allem bei Steuermitteln, stets im Blick.
Autonomie ja, aber nicht um jeden Preis.

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