Antrag: | Statut der Jungen Liberale NEOS Wien - JUNOS Wien |
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Antragsteller*in: | Anna Stürgkh |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 03.07.2021, 09:51 |
Ä7 zu A5NEU: Statut der Jungen Liberale NEOS Wien - JUNOS Wien
Antragstext
Von Zeile 203 bis 212 löschen:
(14) Der Landesvorstand hat bei Ausscheiden eines gewählten Mitglieds das Recht, an dessen Stelle ein anderes wählbares Mitglied zu kooptieren, wozu die nachträgliche Genehmigung in dem nächstfolgenden Landeskongress einzuholen ist. Fällt der Landesvorstand ohne Selbstergänzung durch Kooptierung überhaupt oder auf unvorhersehbar lange Zeit aus, so ist jeder Rechnungsprüfer verpflichtet, unverzüglich einen außerordentlichen Landeskongress zum Zweck der Neuwahl eines Vorstands einzuberufen. Sollten auch die Rechnungsprüfer handlungsunfähig sein, hat jedes ordentliche Mitglied, das die Notsituation erkennt, unverzüglich die Bestellung eines Kurators beim zuständigen Gericht zu beantragen, der umgehend einen außerordentlichen Landeskongress einzuberufen hat.
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