Antrag: | Vergabeverfahren für Veranstaltungen statt intransparenter Förderung |
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Antragsteller*in: | Gabriel Paulus |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 18.11.2023, 14:39 |
A4-011-2: Vergabeverfahren für Veranstaltungen statt intransparenter Förderung
Antragstext
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Die Jungen liberalen NEOS – JUNOS in Wien halten fest, dass Aufgabe von staatlich unterstützen Veranstaltungen die Förderung definierter/bestimmter
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Darüber hinaus sind die JUNOS Wien der Meinung, dass durch öffentliche Stellen organisierte Veranstaltungen zwangsläufig Ineffizienzen und Innovationslosigkeit produzieren. Die Organisation von durch öffentliche Gelder unterstützter Veranstaltungen sollte von den dafür am geeignetsten Personen erfolgen. Persönliche Befindlichkeiten haben bei der Auswahl und Unterstützung außen vor zu bleiben.Die Organisation von durch öffentliche Gelder unterstützter Veranstaltungen sollte von den dafür am geeignetsten Personen erfolgen. Persönliche Befindlichkeiten haben bei der Auswahl und Unterstützung außen vor zu bleiben.
Die Stadt Wien ist an hunderten Unternehmen direkt und indirekt beteiligt, hat keinen Überblick über die genauen Beteiligungen und die daraus resultierenden
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Deshalb fordern wir:
Die transparente Vergabe von Großveranstaltungen an den Bestbieter, statt ihrer Förderung durch öffentliche Gelder.
Veranstaltungen, die mit einem über dem Unterschwellenbereich von Dienstleistungen liegenden Betrag (gem. § 12 Abs 1 Z 3 BVergG 2018 derzeit
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Veranstaltungen, die oben genannten Betrag überschreiten, werden daher nicht mehr gefördert. Ist eine erwünschte Veranstaltung unrentabel, wird
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Die Förderung von Veranstaltungen, bei denen der Umsatz im Unterschwellenbereich liegt, werden in einem transparenten und objektiven
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Im Vergabeverfahren können sich, im Gegensatz zu einem Bescheid über eine Förderung einer Veranstaltung, auch Personen, die nicht zum Zug gekommen sind,
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Wie in anderen Bereichen ersichtlich, führen die existierenden hohen Strafen für Behörden, welche bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Regelungen über die
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