Änderungen von L1NEU zu L1NEU2
Ursprüngliche Version: | L1NEU |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 17.11.2024, 15:53 |
Neue Version: | L1NEU2 |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 17.11.2024, 15:59 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 54 bis 63:
Mandatsverteilung nach Sainte-Laguë statt D’Hondt
Das Sainte-Laguë-Verfahren bietet gegenüber dem D'Hondt-Verfahren entscheidende Vorteile für eine fairere Sitzverteilung in den Gemeinderäten. Es vermeidet die systematische Bevorzugung größerer Parteien und sorgt für eine genauere Abbildung des Wählerwillens. Kleinere Parteien haben dadurch bessere Chancen auf eine angemessene Repräsentation. Es erfüllt zudem das wichtige Prinzip der Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen besser als andere Verfahren. Durch seine Fairness und Genauigkeit stärkt das Sainte-Laguë-Verfahren das Vertrauen der Wähler:innen in den demokratischen Prozess und fördert eine vielfältigere politische Landschaft.
Mandatsverteilung im Prüfungsausschuss
Um eine faire und transparente Prüfung der Gemeindegebarungen zu gewährleisten, braucht es eine Änderung der Besetzung im Prüfungsausschuss. Dieser soll nach d'Hondt-Verfahren immer so groß sein, dass alle im Gemeinderat vertretenen Fraktionen Mitglieder in diesen Ausschuss entsenden können. Außerdem soll der Vorsitzende, der nach aktueller NÖ-GO bereits jetzt NICHT von der Bürgermeisterpartei gestellt werden darf, mehr Freiheiten in der Wahl der Prüfungsgegenstände und der Häufigkeit der Ausschüsse erhalten.