A5NEU: Statutenantrag 5
Antragsteller*in: | Vorstand |
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Antragsteller*in: | Vorstand |
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Die Mitgliederversammlung der JUNOS Schüler_innen möge beschließen, folgende
Änderungen an den Statuten vorzunehmen:
§14 Abs 1 wird wie folgt abgeändert:
(1) Für die Erstellung der drei Wahlvorschläge für die drei Bereiche (AHS,
BMHS,BS) werden im betroffenen Bundesland Vorwahlen durchgeführt. Alle
Mitglieder der JUNOS Schüler_innen, sowie alle österreichischen Schülerinnen,
sind berechtigt in ihrem Bereich zu kandidieren sofern sie passives Wahlrecht
bei der LSV – Wahl haben.
§14 Abs 2 wird wie folgt abgeändert:
(2) Mindestens sechs Wochen vor dem Beginn der Vorwahlen muss die Möglichkeit
zur Eintragung als Kandidatin öffentlich angekündigt werden. Während
mindestens der ersten zwei Wochen nach dieser Ankündigung können sich
Kandidatinnen online für eine Kandidatur anmelden. Dafür ist die Erfüllung
der in §14 Abs. 1 beschriebenen Kriterien nötig.
§14 Abs 3 wird wie folgt abgeändert:
(3) Sollten nach Ablaufen dieser Frist weniger oder gleich viele Kandidatinnen
in einem Bereich angemeldet sein, als es Mandate zu gewinnen gibt, wird den
Kandidatinnen die Möglichkeit gegeben eine Konsensliste zu erstellen.
§14 Abs 5, Abs 6, Abs 7 und Abs 8 werden gestrichen.
§14 Abs 9 wird wie folgt abgeändert:
(5) In einer Sitzung des Vorstands stellen sich alle Kandidierenden einer ersten
Wahl. Jedes Mitglied des Vorstands hat dabei fünf Kandidierende zwischen fünf
und einem Vertrauenspunkt zu geben (5/4/3/2/1). Gültig ist eine Stimmabgabe
nur, wenn genau fünf Kandidierenden aus dem Vorschlag mit entsprechenden
Vertrauenspunkten versehen wurden. Sollte es weniger Kandidierende geben, kann
man maximal so viele Punkte wie Kandidaten vergeben. Die Anzahl der hierbei
erzielten Vertrauenspunkte wird durch die Anzahl der abgegebenen gültigen
Stimmen dividiert, das Ergebnis bildet den Vorstands-Vorschlag.
§14 Abs 10 wird zu Abs 6
§14 Abs 11 wird zu Abs 7
§14 Abs 12 wird zu Abs 8
§14 Abs 13 wird wie folgt abgeändert:
(9) Die Vertrauenspunkte des Vorstandsvorschlags und des Mitgliedervorschlags
werden addiert, wobei die Vertrauenspunkte des Mitgliedervorschlags doppelt
gewertet werden. Daraus ergibt sich verbindlich die Liste für den gereihten
Wahlvorschlag.
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Felix Schnabl: