A1NEU: Statutenantrag 1
Antragsteller*in: | Vorstand |
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Antragsteller*in: | Vorstand |
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Die Mitgliederversammlung der JUNOS Schüler_innen möge beschließen, folgende
Änderungen an den Statuten vorzunehmen:
§6 Abs 2 wird wie folgt geändert:
(2) Ordentliche und außerordentliche Mitglieder der JUNOS Schüler_innen haben
bei der Mitgliederversammlung Rede-, Antragsstellungs- und Stimmrecht sowie
aktives Wahlrecht. Ordentlichen Mitgliedern kommt passives Wahlrecht für alle
wählbaren Funktionen zu. Außerordentliche Mitglieder besitzen passives
Wahlrecht für wählbare Funktionen, welche nicht Mitglieder des erweiterten
Vorstands sind. Nicht-Mitgliedern kommt bei der Mitgliederversammlung nur
Rederecht und passives Wahlrecht bei Abstimmungen zur Listenerstellung für die
Wahl zu den LSV - Landesschüler_innenvertretungen sowie zur Wahl der
Rechnungsprüferinnen, des Schiedsgerichts und der Vertrauensstelle zu.
§8 Abs 2 wird wie folgt geändert:
(2) Die Organe der Bundesorganisation sind:
a. Die Mitgliederversammlung
b. Der erweiterte Vorstand
c. Der Vorstand
d. Das Schiedsgericht
e. Die Rechnungsprüfer
f. Die Vertrauensstelle
Nach §16 wird folgendes eingefügt:
§17 Die Vertrauensstelle
(1) Die Vertrauensstelle besteht aus zwei durch die Mitgliederversammlung
gewählten
Vertrauenspersonen.
(2) Diese Vertrauenspersonen haben von unterschiedlichem Geschlecht zu sein. Sie
müssen jedenfalls bei ihrem Amtsantritt jünger als 25 Jahre sein.
(3) Die Vertrauenspersonen dürfen in keinem gewählten Organ der jungen
liberalen
Schüler_innen – JUNOS vertreten sein.
(4) Die Vertrauenspersonen prüfen die Behandlung, Umsetzung und Ausführung
der Beschlüsse der Mitgliederversammlung durch den Vorstand und den
erweiterten Vorstand und legen hierzu jeder Mitgliederversammlung eine
schriftliche Übersicht vor.
(5) Aufgabe der Vertrauenspersonen ist es außerdem, bei internen Streitigkeiten
und jeder Art von sozialen Konflikten nach Möglichkeiten zu schlichten. Vor
einer
etwaigen Anrufung des Schiedsgerichtes durch die Streitparteien, soll nach
Möglichkeiten die Vertrauensstelle mit der entsprechenden Problematik befasst
werden.
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Felix Schnabl: