Änderungen von R1 zu R1NEU
Ursprüngliche Version: | R1 |
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Status: | Eingereicht (ungeprüft) |
Eingereicht: | 01.02.2022, 00:29 |
Neue Version: | R1NEU |
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Status: | Eingereicht (ungeprüft) |
Eingereicht: | 19.02.2022, 15:13 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 27 bis 29 einfügen:
a. Ein Hochschulvorstand leitet die Hochschulgruppe und ersetzt die Hochschulkoordination. Er besteht aus einem Hochschulvorsitzenden, einem stellvertretenden Hochschulvorsitzenden und mindestens einer weiteren Person, jedoch insgesamt maximal sechs gewählten Vorstandsmitgliedern. Der Hochschulvorsitzende bestimmt die genaue Anzahl der weiteren zu wählenden Vorstandsmitglieder nach seiner Wahl.
b. Die Wahl des Hochschulvorstands findet im Rahmen einer Hochschulversammlung statt und ist eine geheime Personenwahl. Zur Vorstandswahl können sich selbstständig alle ordentlichen und
Von Zeile 75 bis 77 einfügen:
Die Bezeichnung Vorstand wird, bei gleichbleibender Definition (siehe § 11), in den gesamten Statuten durch den Begriff Bundesvorstand substituiert.
Die Bezeichnung Vorsitzender wird, bei gleichbleibender Definition (siehe § 11 Abs 5), in den gesamten Statuten durch den Begriff Bundesvorsitzender substituiert.
Die Bezeichnung Landeshochschulkoordinator wird, bei gleichbleibender Definition (siehe § 7), in den gesamten Statuten durch den Begriff Landeskoordinator substituiert.