Änderungen von R4 zu R4NEU
Ursprüngliche Version: | R4 |
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Status: | Eingereicht (ungeprüft) |
Eingereicht: | 01.02.2022, 01:33 |
Neue Version: | R4NEU |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 19.02.2022, 16:24 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 30 bis 31 einfügen:
(2) Sich allfällig widersprechende Bestimmungen dieses Statuts berühren nicht die Gültigkeit aller anderen Teile. Der Bundesvorstand ist dazu verpflichtet, etwaige ungültige Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die der ursprünglichen Intention der Bestimmungen möglichst nahe kommen. Der Bundesvorstand ist dazu verpflichtet, etwaige ungültige Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die der ursprünglichen Intention der Bestimmungen möglichst nahe kommen. Dabei darf er jedenfalls keine inhaltlichen Änderungen der Statuten vornehmen. Eine solche Änderung muss innerhalb von einer Woche via E-Mail an alle Mitglieder kommuniziert werden. Sollten 15 Mitglieder der vom Bundesvorstand beschlossenen Abänderung innerhalb von einer Woche schriftlich widersprechen, wird die Änderung ungültig. Auf diese Möglichkeit muss in der E-Mail hingewiesen werden.