| Veranstaltung: | XXXIV. Bundeskongress |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 16.a. Anträge zu den Rechtsnormen |
| Antragsteller*in: | Erik Baldassari, Luca Charamza, Gregor Czepl, Jakob Dirnböck, Lisa Ficzko, Lorenzo Friedli, Julian Fritsch, Gabriel Gosch, Ricardo Grießer, Philipp Gruber, Maximilian Gruber-Pichlmayer, Naemi Häfeli, Fabian Haslwanter, Simon Herburger, Christoph Hofer, Elena Hofer, Alexander Jeitler-Stehr, Silvio Junger, Kathrin Kaindl, Johanna Kaltenbrunner, Tobias Karl-Ripper, Simon Kern, Bjarne Kirchmair, Victoria Korbiel, Konstantin Kudra, Fabienne Lackner, Elija Lambourne, Marcus Lieder, Rosemarie Newil, Louis Oberhammer, Annika Ordo, Julian Pfurtscheller, Prisca Preiss, Elias Reis, Susanna Riedlsperger, Felix Rovagnati, André Runggaldier, Alina Schlenz, Lukas Schobesberger, Arman Shariat, Sarah Sinkovits, Stephen Slager, Gregor Stadler, Lorenz Unger, Felix Wimmer, Heidi Wirnsperger, Sophie Wotschke |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 06.10.2026, 23:59 |
R1: Tatsächliche Berichtigungen
Antragstext
Der Bundeskongress möge beschließen, folgende Änderungen an der Geschäftsordnung
vorzunehmen:
(7) Davon ausgenommen sind nur Zwischenfragen, tatsächliche Berichtigungen, GO-
Anträge und Vorschläge für Vorschlagslisten.
(1) Für tatsächliche Berichtigungen müssen sich die Teilnehmer durch Handzeichen
beim Präsidenten melden. Tatsächliche Berichtigungen sind unmittelbar nach dem
betreffenden Redebeitrag, noch vor etwaigen Geschäftsordnungsanträgen, zu
behandeln.
(2) Eine tatsächliche Berichtigung muss kurz und präzise sein. Sie hat mit der
Wiedergabe der zu berichtigenden Behauptung zu beginnen und hat dieser
Behauptung den berichtigten Sachverhalt gegenüberzustellen.
(3) Eine Erwiderung auf eine tatsächliche Berichtigung ist nur dem Redner
gestattet, dessen Ausführungen berichtigt wurden. Sie darf ausschließlich der
Klarstellung des Sachverhalts dienen.
Begründung
Wir Liberale lieben die Debatte: Unterschiedliche Perspektiven und Argumente sind für uns kein Störfaktor, sondern der Kern guter politischer Entscheidungsfindung. Ebenso legen wir dabei aber großen Wert auf Fakten und Evidenz, da auch liberale Politik nicht im luftleeren Raum entstehen kann, sondern sich an den realen Gegebenheiten messen muss.
In einer Debatte kann es allerdings auch vorkommen, dass Tatsachen – bewusst oder unbewusst – falsch dargestellt werden. In diesem Fall hat man die Möglichkeit, selbst einen Redebeitrag zu halten, um die Tatsachen richtigzustellen. Wenn aber bereits mehrere Personen auf der Rednerliste stehen, kann es sein, dass man erst zu Wort kommt, wenn die falsch dargestellten Informationen schon längst als vermeintliche Fakten Einzug in die Debatte gefunden haben – und dann ist es oft schon zu spät dafür.
Im Nationalrat und im Bundesrat gibt es für diesen Fall die Möglichkeit einer „tatsächlichen Berichtigung“. Dabei hat jeder die Möglichkeit, Behauptungen unmittelbar nach dem betreffenden Redebeitrag richtigzustellen, und muss nicht darauf warten, selbst als Redner am Wort zu sein. So wird sichergestellt, dass zwar verschiedene Argumente und Perspektiven diskutiert werden können, diese aber auf einer gemeinsamen Faktenbasis ausgetauscht werden.
Wir möchten daher die Geschäftsordnung anpassen, um für die Debatten beim Bundeskongress ebenfalls die Möglichkeit einer „tatsächlichen Berichtigung“ zu schaffen. Die vorgeschlagene Änderung orientiert sich dabei an der Formulierung der GO des Nationalrats.

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