| Veranstaltung: | XXXIV. Bundeskongress |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 16.c. Allgemeine Anträge |
| Antragsteller*in: | Christoph Perner, Gabriel Gosch, Marie-Kristin Gollob, Johannes Putthapong, Timon Kaier, Philipp Gruber, Simon Galler |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 06.10.2026, 23:59 |
A12: Österreichs Rettungsdienst - Ein Notfall für sich selbst
Antragstext
Österreich zählt zu den wohlhabendsten und am höchsten entwickelten Staaten der
Welt, verfügt über eine ausgezeichnete Lebensqualität und belegt beim Human
Development Index regelmäßig Spitzenplätze. Umso erschreckender ist der Zustand
eines Bereichs, auf den wir uns gerade in den kritischsten Momenten unseres
Lebens verlassen müssen, der Rettungsdienst.
Während andere Länder ihre präklinische Notfallversorgung laufend
weiterentwickeln, besteht in Österreich seit Jahren erheblicher legislativer
Stillstand mit anhaltenden schwerwiegenden Defiziten bei Ausbildung, Kompetenzen
und Strukturen des Rettungswesens.
Besonders deutlich zeigt sich dieser Stillstand beim Sanitätergesetz (SanG). Es
stammt aus dem Jahr 2002 und bildet damit ohne größere Änderung seit mehr als
zwei Jahrzehnten die rechtliche Grundlage für Ausbildung und Kompetenzen von
Sanitäter:innen. Auch die meisten Landesrettungsgesetze basieren auf
jahrzehntealten Grundlagen. Jenes in Vorarlberg hatte seine letzte umfassende
Novellierung 1979, jenes in Oberösterreich 1988.[1]
Österreich verlangt für die höchste nichtärztliche Qualifikationsstufe, den/die
Notfallsanitäter:in, lediglich 980 Ausbildungsstunden. Im europäischen Vergleich
hat Österreich somit ein enormes Ausbildungsdefizit. Deutschland setzt für die
vergleichbare Qualifikation eine dreijährige duale Ausbildung mit 4.600 Stunden
an, knapp fünfmal so viel wie Österreich. Die Schweiz, Tschechien und die
Slowakei ermöglichen den Beruf jeweils in einer dreijährigen Tertiärausbildung
auf Bachelorniveau und auch Ungarn kommt mit einem vierjährigen Bachelorstudium
auf ein Vielfaches der österreichischen Vorgabe. Österreich bildet damit im
gesamten mitteleuropäischen Raum das einsame Schlusslicht. Die kurze
Ausbildungsdauer von Rettungssanitäter:innen in Österreich verhindert die
Berufsanerkennung in anderen EU-Mitgliedstaaten sowie die Durchlässigkeit zu
anderen Gesundheits- und Sozialberufen. Sanitäter:in ist somit ein
“Sackgassenberuf”.
Dass das System dennoch funktioniert, liegt an der hohen Anzahl von rund 10.000
jährlich neu ausgebildeten Sanitäter:innen. Gleichzeitig herrscht jedoch
aufgrund struktureller Probleme eine hohe Personalfluktuation: Rund 15 % brechen
bereits während der Ausbildungszeit ab, viele weitere verlassen den
Rettungsdienst nach durchschnittlich fünf bis sechs Jahren. Dieses Phänomen wird
als „Fast in Fast out“ bezeichnet.[2] Gerade im Rettungswesen ist diese
Entwicklung problematisch, da mit jedem frühzeitigen Ausscheiden wertvolle
Einsatz- und Berufserfahrung verloren geht und kontinuierlich erhebliche
Ressourcen in die Ausbildung von neuem Personal fließen müssen. Der
demografische Wandel und die rückläufige Zahl an Zivildienern als wichtigste
Personalquelle, verschärfen diese Entwicklung zusätzlich.[3]
Aufgrund begrenzter Kompetenzen und rechtlicher Rahmenbedingungen bleibt
Sanitäter:innen häufig nur der Transport ins Krankenhaus oder die Hinzuziehung
eines Notarztes. Dadurch werden Rettungsmittel, Notärzte und
Krankenhausambulanzen auch in Fällen gebunden, die bei höher qualifiziertem
Personal bereits präklinisch abschließend hätten versorgt werden können. Nach
Angaben der ÖGARI sind 50 bis 70 % der derzeitigen Notarzteinsätze vermeidbar,
da keine entsprechende notärztliche Indikation vorliegt.[4] Dabei wären gerade
Sanitäter:innen prädestiniert, eine zentrale Steuerungsfunktion im
Gesundheitswesen zu übernehmen.
Wir als Junge Liberale NEOS - JUNOS setzen uns für eine rasche, grundlegende
Modernisierung des österreichischen Rettungswesens ein. Die Ausbildung,
Kompetenzen und Strukturen sollen an internationale Standards und die
Anforderungen moderner präklinischer Versorgung angepasst werden. Der jetzige
Reformstau ist für Patient:innen und Mitarbeiter:innen im Rettungsdienst weder
zeitgemäß noch länger zumutbar. Für JUNOS zählt der Rettungsdienst als
öffentliche Aufgabe zur staatlichen Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr.
Mit lediglich 260 Ausbildungsstunden hat die Ausbildung zum/zur
Rettungssanitäter:in die kürzeste Ausbildungsdauer unter den österreichischen
Berufen mit nichtärztlichem Gesundheitsbezug. Deshalb unterstützt JUNOS eine
Ausbildungsstruktur gemäß den Expertenempfehlungen des Bundesverbands
Rettungsdienst (BVRD). Diese neue Struktur sieht ein dreistufiges
Ausbildungsmodell vor:
- Rettungs- und Krankentransportsanitäter:in (Umfang 15 ECTS):
Niederschwellige Grundqualifikation für die grundlegende präklinische
Versorgung, die insbesondere den ehrenamtlichen Einstieg ermöglicht.
Betrifft auch Zivildiener und Personen im Freiwilligen Sozialen Jahr.
- Rettungssanitäter:in mit Notfallkompetenzen (Umfang 45-60 ECTS, je nach
Ausmaß der Notfallkompetenzen): Zwischenstufe zum Erwerb erweiterter
notfallmedizinischer Kompetenzen und zur schrittweisen
Höherqualifizierung.
- Diplomierte:r Notfallsanitäter:in (Umfang 180 ECTS): Professionelle
Notfallrettung mit umfassenden Kompetenzen und eigenverantwortlichem
Handeln in der präklinischen Versorgung als dreijährige
Hochschulausbildung an einer FH in Kooperation mit Rettungsorganisationen
und Kliniken, nicht als Eigenausbildung der jeweiligen
Rettungsorganisationen.[5]
Im neuen Sanitätergesetz soll ein verbindlich festgeschriebenes Ausbildungsziel
aller Stufen (siehe Deutschland: § 4 NotSanG) dazu beitragen, für alle Klarheit
über Kompetenz und Verantwortlichkeit innerhalb der Tätigkeit zu schaffen.
Ab Einführung des neuen Ausbildungsmodells und nach Ablauf einer klar
definierten Übergangszeit, in der auch bisherige Notfallsanitäter:innen die
Betreuung während des Transports von Patient:innen übernehmen können, soll jedes
Fahrzeug, das zu Notfallpatient:innen in Österreich entsendet wird, mit einer
oder mehreren diplomierten Notfallsanitäter:innen besetzt werden. Damit soll
künftig die bestausgebildete Kraft nicht mehr das Fahrzeug lenken, sondern die
Patient:innen während der Fahrt betreuen.
Durch die Neustrukturierung der Ausbildung bleibt der Einstieg in den
Rettungsdienst für ehrenamtlich engagierte Personen weiterhin möglich, während
gleichzeitig eine international anschlussfähige und hochqualifizierte
Berufsperspektive für die professionelle Notfallrettung geschaffen wird.
Ja, ich bin Sanitäter:in von Beruf - Attraktivierung des
Berufsbildes
Die Qualifikationsstufen der Sanitäter:innen sollen dem Nationalen
Qualifikationsrahmen (NQR) zugeordnet werden. Dadurch werden erworbene
Kompetenzen transparent und vergleichbar dargestellt und die Anrechnung auf
weiterführende Ausbildungen sowie die Durchlässigkeit zu anderen
Gesundheitsberufen erleichtert.
Zudem sollen Sanitäter:innen in das Gesundheitsberuferegister aufgenommen
werden. Eine bundesweit einheitliche Registrierung schafft erstmals eine
verlässliche Datengrundlage über Anzahl, Qualifikationsstufen und Verteilung der
in Österreich tätigen Sanitäter:innen.
Alle beruflich tätigen Sanitäter:innen sollen in das Nachtschwerarbeitsgesetz
(NSchG) aufgenommen werden.
Zusätzlich zu den im SanG festgelegten und in den Landesgesetzen verankerten
anerkannten beauftragten Organisationen soll in Zukunft auch die Branche der
Arbeitskräfteüberlassung als Arbeitgeber:innen für Sanitätspersonal fungieren
dürfen, um für Leistungserbringer bei Personalengpässen Lücken zu füllen.
Der Rettungsdienst soll österreichweit einheitliche Fahrzeugstandards nach der
europäischen Norm EN 1789 verfolgen, die Anforderungen und Ausstattung von
Krankenkraftwagen regelt. Abweichungen wie in Oberösterreich, wo eingesetzte
SEWs (Sanitätseinsatzwagen) nicht den Anforderungen an einen Rettungswagen
entsprechen, darf es künftig nicht mehr geben.
Wir fordern einen verpflichtenden Wäschepoolservice in Rettungsdiensten, um
Infektionsrisiken entlang der Infektionskette für Rettungsdienstpersonal und
unbeteiligte Personen zu reduzieren.
Zum Schutz der Arbeitnehmer:innen und zur Reduktion von Berufserkrankungen wie
Bandscheibenvorfällen fordern wir elektrohydraulische Fahrtragen sowie
Treppenstühle mit geeigneten Laufflächen in allen einheitlichen Basisfahrzeugen.
Auch CO-Warngeräte sollen zur Fixausstattung gehören.
Um bundesweit vergleichbare Standards in der präklinischen Versorgung
sicherzustellen, sind verbindliche gemeinsame Rahmenbedingungen erforderlich.
Damit soll verhindert werden, dass sich die Versorgungsstandards je nach
Bundesland unterscheiden. Bund und Länder sollen hierzu einen Gliedstaatsvertrag
abschließen, der einheitliche Qualitäts- und Mindeststandards für das Rettungs-
und Krankentransportwesen in ganz Österreich festlegt.
Für die Bearbeitung von Notrufen sind ebenso künftig bundesweit einheitliche
Qualitätsstandards sowie eine verpflichtende, evidenzbasierte und
standardisierte Notrufabfrage einschließlich telefonischer Anleitung zu
lebensrettenden Sofortmaßnahmen sicherzustellen.
Weiters soll eine klar definierte Hilfsfrist samt einheitlicher
Berechnungsmethode, Zielerreichungsquoten und transparenter Veröffentlichung der
tatsächlichen Einhaltung sicherstellen, dass die Versorgung effizient und frei
von Doppelstrukturen ist, die den Versicherten teuer zu stehen kommen.
Freude, schöner (Berufs-)Möglichkeiten:
Die Europäische Union und der Rettungsdienst
Eine ECTS-basierte, Bologna-konforme Ausbildung erleichtert die Vergleichbarkeit
von Qualifikationen und kann so dazu beitragen, dass Sanitäter:innen und
Rettungskräfte die europäische Arbeitnehmerfreizügigkeit im Rettungswesen
leichter in der Praxis wahrnehmen können.
Eine transparente, europäisch vergleichbare Ausbildungsstruktur soll
ermöglichen, dass qualifizierte Rettungskräfte mit ihrer österreichischen
Ausbildung künftig den Beruf in jedem Mitgliedstaat mit einer zeitlich möglichst
geringen zusätzlichen Fortbildung ausüben können, ohne durch ausufernde
Zulassungshürden benachteiligt zu werden. Als konkretes Vorbild können die USA
dienen, mit ihrem Modell der „Registered Nurses“, damit Rettungskräfte künftig
in allen EU-Mitgliedstaaten berufstätig sein können.
Österreich soll sich kurzfristig für bilaterale Abkommen und langfristig bei der
Europäischen Union für einheitliche Rahmenbedingungen einsetzen, die den
Rettungskräften bei grenzüberschreitenden Einsätzen klare Rechtssicherheit
hinsichtlich der Sonderrechte und Sondersignale, Kompetenzen, Haftung und
Versicherung gewährleisten.
Die Forderung an die Europäische Kommission ist ein unionsweites Verzeichnis für
Rettungsfahrzeuge, in dem alle Einsatzfahrzeuge mit ihren Kennzeichen erfasst
sind. So sollen Rettungsfahrzeuge bei grenzüberschreitenden Einsätzen EU-weit
rechtlich gleichgestellt sein und Sondersignale sowie damit verbundene
Sonderrechte rechtssicher nutzen können, ohne dass dafür aufwendige bilaterale
Einzelabkommen notwendig sind.
Notfallsanitäter:innen haben schon jetzt die Pflicht zur Mitarbeit in der
Forschung, was jedoch kaum in der Praxis geschieht. Damit dies nicht länger ein
bloßer Anspruch auf dem Papier bleibt, fordern wir den Ausbau akademischer
Ausbildungen in den Bereichen Katastrophenschutz und Rettungsdienst sowie die
Stärkung bestehender Studiengänge wie Integriertes Sicherheitsmanagement.
Europäische Vorbilder sind hierfür Deutschland mit dem Bachelor- und
Masterstudiengang Rettungsingenieur, Finnland mit dem Paramedic Nursing (BSc)
sowie das Vereinigte Königreich mit dem Bachelorstudiengang Paramedic Science
(BSc Hons).
Die Leistungsabrechnung im österreichischen Rettungsdienst soll grundlegend
reformiert werden. Künftig soll nicht primär der Transport von Patient:innen,
sondern die tatsächlich erbrachte medizinische Versorgungsleistung abgegolten
werden. Der BVRD fordert hierfür „Fee for Value“ statt „Fee for Service“. Damit
sollen insbesondere eine qualifizierte Behandlung vor Ort sowie die Vermeidung
medizinisch nicht notwendiger Transporte angemessen berücksichtigt werden.
Die Vergabe von Rettungsdienstleistungen soll sich nach klaren Qualitäts- und
Leistungskriterien richten, deren Einhaltung regelmäßig überprüft und bei Bedarf
weiterentwickelt wird. Bei künftigen Vergabeprozessen für Leistungen im
Rettungsdienst ist festzulegen, welche Leistungen vorgehalten werden müssen, wie
die Rettungsmittel besetzt und ausgestattet sind und wie die Anforderungen
finanziert, überprüft und weiterentwickelt werden. Das Vergabeverfahren wird vom
jeweiligen Bundesland durchgeführt, wobei Gemeinden als lokale Ansprechpartner
im Verfahren Parteienstellung haben, um bei Missständen reagieren zu können.
Denn Gemeinden sind oftmals für die Besorgung des Rettungsdienstes gesetzlich
zuständig, finanzieren diese mit, haben aber häufig kaum Mitsprache in dessen
Angelegenheiten.[6]
Als Junge Liberale NEOS sprechen wir uns im Falle des Rettungsdienstes für das
Submissionsmodell aus. Dabei wird die beauftragte Rettungsorganisation in einem
transparenten europaweiten Vergabeverfahren ausgewählt, welches (landes-
)gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Bezahlung erfolgt direkt durch den
Auftraggeber, ohne dass eine Verrechnung mit den Sozialversicherungsträgern
stattfindet. Der Auftraggeber holt sich das hierfür notwendige Geld wiederum von
den Sozialversicherungsträgern und Gemeinden zurück. Im Bundesland Tirol ist
dieses Modell bereits in Kraft. Das gesamte wirtschaftliche Risiko trägt hierbei
der Auftraggeber.[7]
Rettungsdienstpersonal soll im notwendigen Umfang Zugriff auf relevante
Informationen aus ELGA und eMedikation erhalten. Digitale Einsatzprotokolle
sollen österreichweit standardisiert mit international bekannten Schemata und
Scores versehen und an weiterbehandelnde Einrichtungen übermittelt werden
können. Dafür werden Rettungsmittel flächendeckend mit geeigneten mobilen
Endgeräten ausgestattet, die eine digitale Dokumentation unmittelbar am
Einsatzort ermöglichen, wie dies im Burgenland bereits üblich ist. Bereits
erhobene Anamnesen, Vitalparameter und weitere relevante Informationen sollen
sicher und ohne Zeitverlust zwischen den beteiligten Stellen ausgetauscht
werden, damit Patient:innen nicht mehrfach dieselben Angaben machen müssen und
Untersuchungen nicht unnötig wiederholt werden.
Zur Entlastung des Notarztsystems soll die Verwendung von Telemedizin zu einem
zentralen Bestandteil des Rettungswesens werden.
Die Disposition von Rettungsmitteln darf nicht davon abhängen, welcher
Rettungsorganisation ein Fahrzeug angehört. In jedem Bundesland soll daher, wie
es bereits in Tirol, im Burgenland und in Wien der Fall ist, eine
organisationsunabhängige und landesweit koordinierte Leitstellenstruktur
evaluiert und nach positiver Experteneinschätzung geschaffen werden. Sämtliche
mit dem öffentlichen Rettungsdienst beauftragten Organisationen sollen in diese
eingebunden und ihre verfügbaren Rettungsmittel für die Leitstelle einsehbar
machen.
Nach einer einheitlichen und strukturierten Notrufabfrage soll das für den
jeweiligen Einsatz medizinisch geeignete und schnellstmöglich verfügbare
Rettungsmittel disponiert werden. Dabei sollen insbesondere Dringlichkeit,
Qualifikation des Rettungsmittels, Standort und Verfügbarkeit ausschlaggebend
sein und nicht die Organisationszugehörigkeit.
Bestehende Leitstellenstrukturen sollen dabei genutzt und technisch miteinander
vernetzt werden können, sofern eine trägerneutrale und
organisationsübergreifende Disposition gewährleistet ist.
Langfristig favorisieren wir deshalb das Modell einer integrierten Leitstelle
als Zentrum, das Notrufe sowohl von der Feuerwehr als auch vom Rettungsdienst
entgegennimmt und sofort die richtigen Einsatzkräfte alarmiert. Das bedeutet:
Mit einem Anruf wird dieselbe Meldung über dieselbe Leitstelle ohne Zeitverlust
an alle notwendigen Kräfte weitergegeben und diese werden alarmiert.
[1] Bundesverband Rettungsdienst | 2025 | Dossier Rettungsdienst
[2] Bundesverband Rettungsdienst | Mai 2024 | Zukunft Rettungsdienst, Quo Vadis,
Berufsbild?
[3] A&W-Blog | 04.04.2024 | Rette sich wer kann: Rettungswesen ohne Zukunft
[4] ÖGARI | 17.04.2023 | Rettungsdienst mit Zukunft: Allianz für eine
grundlegende Reform des Sanitätergesetzes
[5] Zukunft Rettungsdienst | 14.02.2024 | Sanitätergesetz 2024 - Entwurf für
neue Berufs- und Tätigkeitsbilder
[6] Halmich | 2016 | Recht für Sanitäter und Notärzte - Praxis der präklinischen
Notfallversorgung, 2. Auflage
[7] Jochum | 2017 | Rettungsdienst und Vergaberecht | S. 18.

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