| Veranstaltung: | XXXIV. Bundeskongress |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 16.c. Allgemeine Anträge |
| Antragsteller*in: | Julian Fritsch, Simon Kern, Fabienne Lackner |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 06.10.2026, 23:59 |
A7: Österreich und die Kammern des Schreckens
Antragstext
Das politische System Österreichs ist von Kammern durchzogen, die sich die
ehemaligen Großparteien gesetzlich fest abgesichert haben. Sie sind ihre
wichtigsten Werkzeuge, um ihre Macht dauerhaft abzusichern: Sie verschaffen
ihnen Zugang zu enormen finanziellen und personellen Ressourcen und bieten ihnen
ein Mitspracherecht im politischen Prozess – unabhängig von den aktuellen
Mehrheiten im Parlament.
Interessenvertretungen sollten ihren Mitgliedern verpflichtet sein, nicht
politischen Parteien. Dies ist nur möglich durch echte Unabhängigkeit von der
Politik.
Es ist außerdem ein unverhältnismäßiger Einschnitt in die Freiheit der
Österreicher:innen, wenn ihnen vorgeschrieben wird, welche Organisation ihre
Interessen am besten vertritt, und sie an diese sogar verpflichtend Beiträge
zahlen müssen. Ob jemand einer Interessenvertretung beitreten möchte oder nicht,
sollte jeder selbst bestimmen können.
Wir Junge liberale NEOS – JUNOS fordern daher, dass die Zwangsmitgliedschaft bei
den gesetzlichen Interessenvertretungen abgeschafft und ihre Verankerung in der
Verfassung aufgehoben wird.[1]
Unabhängig davon gibt es bei den Kammern auch sonst viele Baustellen, die
angegangen werden müssen. So leisten sie sich etwa aufgeblähte und
intransparente Strukturen, nutzen ihre Mittel für parteipolitisch motivierte
Zwecke und greifen stark in die Berufsausübung ihrer Mitglieder ein.
Für uns ist klar: So kann es nicht weitergehen. Auch abseits der Abschaffung der
Zwangsmitgliedschaft müssen die Probleme in den Kammern beseitigt und
Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es ihnen ermöglichen, ihre Rolle als
Interessenvertretungen auch sinnvoll wahrnehmen zu können. Die Kammern sollten
dabei für ihre Mitglieder möglichst viel Freiheit sicherstellen, statt diese
zusätzlich zu belasten.
- Rückbesinnung auf die Kernaufgaben: Die Kammern sollen sich auf ihre
eigentlichen Kernaufgaben beschränken, statt immer neue Aufgabenfelder zu
erschließen und sich als verlängerter Arm der Parteipolitik zu betätigen.
- Gleicher Zugang zur Gesetzgebung: Kammern sollen in Begutachtungsverfahren
nicht länger gegenüber anderen Interessensgruppen bevorzugt behandelt
werden. Auch ihre gesetzlichen Entsendungsrechte in Kommissionen, Beiräte
und andere politische Gremien sollen abgeschafft werden.
- Unabhängige Gerichte ohne Kammer-Einfluss: Kammern sollen nicht mehr für
die Nominierung von Laienrichter:innen und Kartellgerichts-Beisitzer:innen
zuständig sein.
- Neutralitätsgebot bei der Mittelvergabe: Kammern sollen keine Gelder mehr
an parteinahe oder ideologisch ausgerichtete Organisationen wie das
Momentum Institut vergeben dürfen.
- Konsequenzen für Wahlkampfhilfe: Ein Straftatbestand „Illegale
Parteienfinanzierung“ soll für den Missbrauch von Kammermitteln zur
Finanzierung von Wahlkämpfen eingeführt werden.
- Radikale Strukturreform: Die Landeskammern und sämtliche Substrukturen wie
Fachgruppen und Bezirkskammern sollen aufgelöst und die Kammern lediglich
auf Bundesebene organisiert werden. Die Mitarbeiter:innen der
verbleibenden Bundeskammern sollen deutlich auf ein notwendiges Minimum
abgebaut werden.
- Landwirtschaftskammer ohne Kontrolllücke: Der Verein
„Landwirtschaftskammer Österreich“ soll aufgelöst werden. Stattdessen soll
eine echte Bundes-Landwirtschaftskammer eingerichtet oder einzig die
Organisation auf Länderebene fortgeführt werden.
- Ende der Landarbeiterkammern: Die Landarbeiterkammern sollen abgeschafft
und ihre Mitglieder in die Arbeiterkammer eingegliedert werden.
- Demokratisierung der Kammern: Die Kammerparlamente und -präsidien sollen
von den Mitgliedern direkt gewählt werden. Das Wahlrecht soll dabei für
alle Mitglieder gleichermaßen gelten, unabhängig von der
Staatsbürgerschaft. Entscheidungen in den Kammer-Gremien sollen mit
einfacher Mehrheit getroffen werden können.
- Zeitgemäßes Wahlrecht: Das Wahlrecht zu den Landwirtschaftskammern soll
sich an einer tatsächlichen beruflichen Tätigkeit oder unmittelbaren
wirtschaftlichen Verantwortung in der Land- und Forstwirtschaft
orientieren, unabhängig von Mindestflächen- und
Hauptberuflichkeitsschwellen. Wahlrechte ohne eigene land- oder
forstwirtschaftliche Tätigkeit, insbesondere aufgrund des Bezugs einer
bäuerlichen Pension oder allein aufgrund der Partnerschaft mit
pensionsberechtigten Kammermitgliedern, sollen abgeschafft werden.
- Einführung von I-Voting: Für die Wahlen der Interessenvertretungen soll
eine Online-Teilnahmemöglichkeit geschaffen werden.[2]
- Schluss mit der Selbstbedienung: Die Amtszeiten der Kammerfunktionär:innen
sollen auf zwei Perioden befristet und ihre Bezüge auf das Gehalt
eines/einer Bundesminister:in gedeckelt werden. Kooptierte
Funktionär:innen sollen keine Entlohnung mehr erhalten.
- Ende der Fraktionsförderung: Die Finanzierung von Wählergruppen innerhalb
der Kammern soll abgeschafft werden. Fraktionen sollen sich künftig selbst
finanzieren.
- Senkung der Zwangsbeiträge: Die Kammerbeiträge sollen drastisch auf jenes
Maß gesenkt werden, das für die Erfüllung ihrer Aufgaben tatsächlich
notwendig ist.
- Keine Anhäufung von Vermögen: Rücklagen der Kammern dürfen nur für konkret
definierte Risiken und Verpflichtungen gebildet werden. Ihre Höhe ist
regelmäßig anhand transparenter Kriterien zu begründen. Nicht
erforderliche Rücklagen sind durch Beitragssenkungen oder Rückzahlungen an
die Mitglieder abzubauen.
- Ende der Steuerfinanzierung: Die Kammern sollen keine Gelder oder
Leistungen aus den Budgets der Gebietskörperschaften mehr erhalten.
- Stopp aller Pensionsprivilegien: Sämtliche Sonder- und Luxuspensionen
sowie alle weiteren Pensionsprivilegien für Kammer-Mitarbeiter:innen
sollen abgeschafft werden.[3]
- Grenzen für Kammer-PR: Die Werbeausgaben der Kammern sollen den Betrag von
1 Euro pro Mitglied nicht überschreiten dürfen. Das bestehende
„Kopfverbot“ soll auf die entgeltlichen Inserate der Kammern ausgeweitet
werden und auch Nennungen und Abbildungen von Kammerfunktionär:innen
umfassen.
- Entrümpelung der Wirtschaftskammer-Beitragsstruktur: Die Kammerumlage 2
der Wirtschaftskammer soll ersatzlos abgeschafft werden, ebenso die
mehrfache Grundumlage bei Mitgliedschaft in mehreren Fachorganisationen.
Im Gründungsjahr sollen keine Wirtschaftskammerbeiträge anfallen.[4]
- Faire Beiträge für Jungmediziner:innen: Kammerumlage und Wohlfahrtsfonds-
Beiträge der Ärztekammer sollen im ersten Ausbildungsjahr durch eine
realistische Pauschale ersetzt werden, die sich an der tatsächlichen
Einkommenssituation orientiert.
- Transparenter Lohnzettel: Die Arbeiterkammerumlage soll den
Arbeitnehmer:innen transparent auf ihrem Lohnzettel ausgewiesen werden.[5]
- Volle Transparenz bei der Mittelverwendung: Die Kammern und ihre
Untergliederungen sollen die Verwendung ihrer finanziellen Mittel
offenlegen[6], inklusive der Gehälter und Pensionen ihrer
Spitzenfunktionär:innen, aller Vermögenswerte und Beteiligungen sowie
ihrer vollständigen Rechnungsabschlüsse.
- Vergleichbarkeit durch Bilanzierungsstandard: Die Kammern sollen ihre
Bücher nach den Bewertungs- und Bilanzierungsregeln des UGB führen.
- Ausweitung der Rechnungshofkontrolle: Die Prüfungskompetenz des
Rechnungshofs soll ausgeweitet werden, sodass er künftig auch die
Zweckmäßigkeit der Aktivitäten der Kammern prüfen darf.
- Volle Auskunftspflicht: Die Kammern sollen ihren Mitgliedern regelmäßig
und detailliert über ihre Finanzen und Aktivitäten berichten. Zudem sollen
sie vollständig dem Informationsfreiheitsgesetz unterliegen und zu
Auskünften über ihre Tätigkeit verpflichtet sein.
- Offene Entscheidungskultur: Sitzungen von Kammerparlamenten sollen live
gestreamt und aufgezeichnet sowie ihre Protokolle veröffentlicht werden.
- Schutz für Whistleblower:innen: Mitarbeiter:innen, die Missstände in
Kammern aufdecken, sollen umfassend vor Kündigung und anderen Repressalien
geschützt werden. Meldungen sollen über eine unabhängige Stelle möglich
sein.
- Unabhängige Berufszulassung: Kammern sollen nicht mehr für die Zulassung
zu Berufen sowie die Anerkennung von Spezialisierungen und Fortbildungen
zuständig oder in diese eingebunden sein. Auch aus der Durchführung von
Ausbildungen und Prüfungen sollen sich die Kammern heraushalten.
- Selbstbestimmte Werbung: Angehörige der Gesundheitsberufe sollen selbst
entscheiden dürfen, wie sie ihre Leistungen bewerben. Die Werberichtlinien
der jeweiligen Kammern sollen abgeschafft werden.
- Beseitigung von Genehmigungspflichten: Für die Errichtung, Verlegung oder
den Betrieb von Kanzleien, Praxen und Apotheken sowie für Gesellschafts-
und Partnerschaftsgründungen in den jeweiligen Berufen sollen keine
Genehmigungen oder Zustimmungserklärungen der Kammern mehr notwendig sein.
- Abschaffung der Bedarfsregelung: Für die Erteilung einer Konzession zur
Neueröffnung einer Apotheke soll kein Bedarfsnachweis und damit auch kein
Bedarfsgutachten durch die Apothekerkammer mehr notwendig sein.[7]
- Ende des Beratungsmonopols: EU-geförderte Beratungsleistungen für
landwirtschaftliche Betriebe sollen künftig wettbewerblich vergeben
werden, statt automatisch den Landwirtschaftskammern zuzufallen.
- Unterstützung bei Neugründungen: Die Wirtschaftskammer soll einen Fokus
auf Serviceangebote für neu gegründete Unternehmen legen, etwa bei
Bürokratie, Förderungen oder Lohnverrechnung.
[1]Freiwillige Interessensvertretung statt Kammerzwang, beschlossen durch den
II. Bundeskongress in Wien
[2]Mut zur Freiheit: Unsere Vision für ein besseres Österreich, beschlossen
durch den XXVIII. Bundeskongress in Linz
[3]Die Krise der Jugend fordert einen neuen Generationenvertrag, beschlossen
durch den XXII. Bundeskongress online
[4]Mut zur Freiheit: Unsere Vision für ein besseres Österreich, beschlossen
durch den XXVIII. Bundeskongress in Linz
[5]Aufstieg neu denken! Die liberale Arbeitswelt von morgen, beschlossen durch
den XXVII. Bundeskongress in Klagenfurt
[6]Öffentlichkeitsprinzip statt Amtsgeheimnis, beschlossen durch den V.
Bundeskongress in Graz
[7]Niederlassungsfreiheit für Apotheker, beschlossen durch den XII.
Bundeskongress in Wien

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