Die Beschränkung auf EU-regulierte Geldmarktfonds gemäß VO (EU) 2017/1131 (lit a) sowie auf OGAW-konforme Rentenfonds mit Investment-Grade-Rating (lit b) gewährleistet ein vertretbares Risikoprofil, das dem gemeinnützigen Charakter des Vereins entspricht.
Aktienfonds und ETFs auf Aktienindizes sind für einen Verein mit kurzfristigen Liquiditätsbedürfnissen nicht geeignet.

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