Änderungen von R2 zu R2NEU
| Ursprüngliche Version: | R2 |
|---|---|
| Status: | Eingereicht (ungeprüft) |
| Eingereicht: | 24.06.2026, 23:59 |
| Neue Version: | R2NEU |
|---|---|
| Status: | Eingereicht (ungeprüft) |
| Eingereicht: | 04.07.2026, 12:02 |
Titel
Keine Änderungen
Antragstext
Von Zeile 21 bis 23:
Vereinsaufgaben benötigt werden, dürfen veranlagt werden. Um die Handlungsfähigkeit des Vereins nicht zu gefährden, müssen 15 % der Summe der letzten zwei geprüften Rechnungsabschlüsse ausgewiesenen Gesamtausgaben des Vereins aber mindestens EUR 1020.000 als Liquiditätsreserve auf dem laufenden Vereinskonto oder in Produkten gemäß Absatz 3 lit. a verbleiben.
Von Zeile 26 bis 29:
Mittel erfolgt über eine inländische Depotstelle und nach folgender Staffelung:
a. weiteremindestens EUR 1020.000 sind als kurzfristig verfügbare Reserve in Tagesgeld oder vergleichbar liquiden, risikoarmen Produkten zu halten;halten oder am Vereinskonto;
b. der verbleibende Teil darf in breit gestreute Finanzprodukte, insbesondere
