| Veranstaltung: | XXXIII. Bundeskongress |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 12.3 Allgemeine Anträge |
| Antragsteller*in: | Julian Fritsch |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 24.06.2026, 23:59 |
A7: Wohlstand willkommen heißen
Antragstext
Der öffentliche Diskurs über Zuwanderung nach Österreich war in den vergangenen
Jahren stark von irregulärer Migration und den damit verbundenen
Herausforderungen geprägt. Dabei gerät zunehmend aus dem Blick, dass Zuwanderung
auch eine enorme Chance für Wohlstand, Innovation und wirtschaftlichen
Fortschritt sein kann.
Österreich braucht dabei nicht nur qualifizierte Arbeitskräfte, sondern auch
mehr privates Kapital, mehr Unternehmensgründungen, mehr Investitionen in
unseren Wirtschaftsstandort und mehr international vernetzte Unternehmer:innen,
die Arbeitsplätze schaffen.
Viele Staaten innerhalb und außerhalb Europas werben deshalb bereits gezielt um
Personen, die bereit sind, vor Ort zu investieren und wirtschaftliche
Verantwortung zu übernehmen. Zu diesem Zweck haben zahlreiche Länder sogenannte
„Residence-by-Investment“-Programme geschaffen, die Drittstaatsangehörigen bei
substanziellen wirtschaftlichen Investitionen eine Aufenthaltsberechtigung
ermöglichen.
Wir Junge liberale NEOS – JUNOS fordern, dass auch Österreich ein modernes,
transparentes und rechtsstaatliches „Residence-by-Investment“-Programm für
Investor:innen aus Drittstaaten schafft.
- mindestens 500.000 Euro in österreichische Unternehmen, Forschung und
Infrastruktur investieren;
- strenge Geldwäsche- und Sicherheitsprüfungen bestehen, die legale Herkunft
ihrer Mittel nachweisen können und keinen internationalen Sanktionen
unterliegen;
- ihren Lebensunterhalt dauerhaft eigenständig finanzieren können und keinen
Anspruch auf österreichische Sozialleistungen begründen.
Das Programm soll gezielt produktive Investitionen fördern. Reine
Immobilienkäufe ohne zusätzlichen volkswirtschaftlichen Nutzen dürfen daher
nicht zu einer Aufenthaltsberechtigung führen. Die Aufenthaltsberechtigung soll
zudem an den Fortbestand der zugrunde liegenden Investition geknüpft sein und
widerrufen werden können, wenn Investitionen nur zum Schein erfolgen oder
kurzfristig wieder abgezogen werden.
Ziel darf ausdrücklich nicht der Verkauf der Staatsbürgerschaft sein, sondern
die gezielte Ansiedlung wirtschaftlich aktiver Menschen mit langfristigem
Interesse am Standort Österreich. Einen Handel mit Staatsbürgerschaften lehnen
wir klar ab.
Ein „Residence-by-Investment“-Programm kann attraktive wirtschaftliche
Rahmenbedingungen selbstverständlich nicht ersetzen, sondern nur ergänzen.
Österreich muss weiterhin daran arbeiten, die Steuer- und Abgabenlast zu senken,
Bürokratie abzubauen und ein Land zu werden, in dem sich Leistung, Risiko und
Unternehmertum lohnen.

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