| Veranstaltung: | XXXIII. Bundeskongress |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 12.3 Allgemeine Anträge |
| Antragsteller*in: | Silvio Junger, Tim Hartmann, Oliver Höller |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 24.06.2026, 23:59 |
A9: Grenzen abbauen, Zukunft aufbauen: Für ein Ende der Binnengrenzkontrollen
Antragstext
Seit 2015 haben mehrere europäische Staaten an ihren Schengen-Binnengrenzen
wieder Kontrollen eingeführt. Nach aktuellem Stand führen neben Österreich auch
Deutschland, Frankreich, Italien, die Niederlande, Dänemark, Norwegen, Polen,
und Schweden temporäre Binnengrenzkontrollen durch.1 Was ursprünglich eine
kurzfristige Ausnahme sein sollte, ist in vielen Ländern zum Dauerzustand
geworden. Das gefährdet die Grundidee der europäischen Integration:
Reisefreiheit und einen grenzenlosen Binnenmarkt.
Österreich kontrolliert weiterhin an den Schengen-Binnengrenzen zu Tschechien,
der Slowakei, Ungarn und Slowenien. Die aktuelle Notifizierung läuft bis 15.
September 2026; zusätzlich hat das Innenministerium Mitte Juni 2026 die
Grenzraumkontrollen in Richtung dieser vier Nachbarstaaten erneut um drei Monate
verlängert.2 Damit wird aus einer Ausnahme faktisch eine Dauerpraxis.
Diese Kontrollen binden erhebliche Ressourcen. Laut Budgetdienst lagen die
unmittelbaren Kosten des BMI für Grenzmanagement und Grenzkontrollen in den
zuletzt detailliert ausgewiesenen Jahren zwischen 22,5 Mio. Euro (2020) und 62,6
Mio. Euro (2019). Für 2023 ging der Budgetdienst von rund 40 Mio. Euro für den
Grenzschutz durch das BMI und rund 50 Mio. Euro für den Assistenzeinsatz
Grenzschutz durch das Bundesheer aus.3 Dazu kommen Verzögerungen an
Grenzübergängen, Zusatzkosten für Unternehmen durch Staus und
Lieferverzögerungen sowie Belastungen für Pendler:innen in Grenzregionen.
Der Schengener Grenzkodex erlaubt Binnengrenzkontrollen nur in
Ausnahmesituationen, zeitlich begrenzt, notwendig und verhältnismäßig. Nach
längerer Anwendung braucht es außerdem detaillierte Risikoanalysen, regelmäßige
Berichte, und bei Kontrollen von mehr als zwölf Monaten auf derselben Grundlage
eine Stellungnahme der Kommission.4
Genau diese Stellungnahme liegt für Österreich seit 2. Juni 2026 vor. Die
Europäische Kommission hält darin fest, dass sich die Migrationslage in der EU
deutlich verbessert hat: Die unerlaubten Grenzübertritte auf der Westbalkanroute
gingen 2024 um 78 Prozent zurück, 2025 sanken unerlaubte Grenzübertritte in der
EU erneut um 41 Prozent, und in Österreich gingen die Erstanträge auf Asyl 2024
um 49 Prozent zurück. Zugleich kritisiert die Kommission, dass Österreich nur
begrenzt darlegt, warum Aufgriffe, Rückübernahmen, Terrorismus-, und
Schleusungsbekämpfung an den einzelnen Grenzabschnitten eine weitere
Verlängerung rechtfertigen.5
Schleusungskriminalität und Sicherheitsrisiken lassen sich wirksamer durch
intelligente, mobile Kontrollen im Hinterland, gezielte Ermittlungen, gemeinsame
Streifen, Polizeikooperation, Europol- und Frontex-Zusammenarbeit sowie moderne
EU-Instrumente bekämpfen. Der EU-Migrations- und Asylpakt gilt seit 12. Juni
2026, das Entry/Exit System ist seit 10. April 2026 vollständig in Betrieb, und
das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem ETIAS wird im letzten
Quartal 2026 starten.6 Diese Entwicklungen sprechen dafür, europäische
Außengrenzen, Asylverfahren, Rückkehr, Datenabgleich, und grenzüberschreitende
Polizeiarbeit zu stärken, statt Binnengrenzkontrollen zu normalisieren.
- Die österreichische Bundesregierung soll die Grenzkontrollen an den
Schengen-Binnengrenzen zu Tschechien, der Slowakei, Ungarn, und Slowenien
spätestens mit Ablauf der aktuellen Notifizierung am 15. September 2026
auslaufen lassen und nicht erneut verlängern.
- Bis dahin soll sie eine transparente Evaluierung der bisherigen Kontrollen
veröffentlichen: Kosten, Personalbindung, Aufgriffe, Rückübernahmen,
Schleusungsfälle, Wartezeiten, und Auswirkungen auf Pendler:innen und
Unternehmen - jeweils nachvollziehbar nach Grenzabschnitten.
- Anstelle stationärer oder faktisch dauerhafter Binnengrenzkontrollen
sollen mobile, risikobasierte Kontrollen im Grenzraum und Hinterland,
gemeinsame Streifen mit Nachbarstaaten, Polizeikooperationszentren,
gezielte Ermittlungen gegen Schleusungsnetzwerke, und die neuen EU-
Instrumente konsequent genutzt werden.
- Österreich soll sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass auch
andere Schengen-Staaten ihre Binnengrenzkontrollen schrittweise beenden
und die Kommissionsempfehlungen zur Rückkehr zu einem funktionsfähigen
Schengen-Raum umsetzen.
- Der europäische Fokus muss auf einer gemeinsamen, effektiven und
grundrechtskonformen Kontrolle der Schengen-Außengrenzen, einem
funktionierenden EU-Asylsystem, schneller Rückkehr bei fehlendem
Schutzanspruch, und enger Sicherheitskooperation liegen – damit Sicherheit
und Reisefreiheit gleichermaßen gewährleistet werden.
1 Europäische Kommission, Temporary Reintroduction of Border Control, aktuelle
Tabelle. https://home-affairs.ec.europa.eu/policies/schengen/schengen-
area/temporary-reintroduction-border-control_en
2 BMI, Entschlossenes Vorgehen gegen die Schleppermafia - massive Reduktion
illegaler Migration fortgesetzt, 14. Juni 2026.
https://www.bmi.gv.at/news4652.html?id=486e4d772b30712f3373383d
3 Parlamentarischer Budgetdienst, Budgetäre Auswirkungen der Migrationswelle
2022, 31. Oktober 2023.
https://www.parlament.gv.at/dokument/budgetdienst/analysen-auf-anfrage/BD-
Budgetaere-Auswirkungen-der-Migrationswelle-2022.pdf
4 Europäische Kommission, Rechtsgrundlagen und Verfahren zur temporären
Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen. https://home-
affairs.ec.europa.eu/policies/schengen/schengen-area/temporary-reintroduction-
border-control_en
5 Europäische Kommission, Stellungnahme C(2026) 3560 final zu Österreich, 2.
Juni 2026. https://home-affairs.ec.europa.eu/document/download/0a34a42d-ed2e-
4efc-aee3-01e59b929552_en
6 Europäische Kommission, EES/ETIAS und Umsetzung des Migrations- und Asylpakts.
https://home-affairs.ec.europa.eu/policies/schengen/smart-borders_en

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