| Veranstaltung: | XXXIII. Bundeskongress |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 12.1 Anträge zu den Rechtsnormen |
| Status: | Beschluss |
| Beschluss durch: | XXXIII. Bundeskongress |
| Beschlossen am: | 04.07.2026 |
| Basierend auf: | R1: Anzahl der Mitglieder des Landesvorstands |
Anzahl der Mitglieder des Landesvorstands
Beschlusstext
Der Landesvorstand besteht aus der Landesvorsitzenden, einer stellvertretenden
Landesvorsitzenden, der Landesgeschäftsführerin und bis zu drei weiteren
Vorstandsmitgliedern. Bei Landesverbänden mit über
100 Mitgliedern besteht der Landesvorstand aus bis zu vier weiteren, bei über
150 Mitgliedern aus bis zu fünf weiteren Vorstandsmitgliedern. Die genaue Anzahl
der weiteren Vorstandsmitglieder bestimmt die Landesvorsitzende nach
ihrer Wahl.
Der Landesvorstand besteht aus der Landesvorsitzenden, einer stellvertretenden
Landesvorsitzenden, der Landesgeschäftsführerin und bis zu drei weiteren
Vorstandsmitgliedern. Bei Landesverbänden mit über 100 Mitgliedern besteht der
Landesvorstand aus bis zu vier weiteren, bei über 150 Mitgliedern aus bis zu
fünf weiteren, und bei über 300 Mitgliedern aus bis zu sechs weiteren
Vorstandsmitgliedern. Die genaue Anzahl der weiteren Vorstandsmitglieder
bestimmt die Landesvorsitzende nach ihrer Wahl.
