| Veranstaltung: | XXXIII. Bundeskongress |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 12.1 Anträge zu den Rechtsnormen |
| Antragsteller*in: | Lisa Ficzko, Daniel Höllmüller, Alina Schlenz, Alexander Weyrosta, Alexander Newole, Tobias Karl-Ripper |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 24.06.2026, 23:59 |
R1: Anzahl der Mitglieder des Landesvorstands
Antragstext
Der Landesvorstand besteht aus der Landesvorsitzenden, einer stellvertretenden
Landesvorsitzenden, der Landesgeschäftsführerin und bis zu drei weiteren
Vorstandsmitgliedern. Bei Landesverbänden mit über
100 Mitgliedern besteht der Landesvorstand aus bis zu vier weiteren, bei über
150 Mitgliedern aus bis zu fünf weiteren Vorstandsmitgliedern. Die genaue Anzahl
der weiteren Vorstandsmitglieder bestimmt die Landesvorsitzende nach
ihrer Wahl.
Der Landesvorstand besteht aus der Landesvorsitzenden, einer stellvertretenden
Landesvorsitzenden, der Landesgeschäftsführerin und bis zu drei weiteren
Vorstandsmitgliedern. Bei Landesverbänden mit über 100 Mitgliedern besteht der
Landesvorstand aus bis zu vier weiteren, bei über 150 Mitgliedern aus bis zu
fünf weiteren, und bei über 300 Mitgliedern aus bis zu sechs weiteren
Vorstandsmitgliedern. Die genaue Anzahl der weiteren Vorstandsmitglieder
bestimmt die Landesvorsitzende nach ihrer Wahl.
Begründung
Bei großen Landesverbänden ist die aktuelle Beschränkung auf maximal fünf weitere Vorstandsmitglieder nicht mehr ausreichend, um die anfallenden Aufgaben effektiv zu bewältigen. Daher wird beantragt, die Statuten entsprechend zu ändern, um die Handlungsfähigkeit durch eine bessere Aufgabenteilung und eine effizientere Gestaltung des Landesvorstands auch bei weiterem Mitgliederwachstum dauerhaft sicherzustellen.

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