Veranstaltung: | XXXI. Bundeskongress |
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Tagesordnungspunkt: | 12.a. Anträge zu den Rechtsnormen |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Bundeskongress |
Beschlossen am: | 24.05.2025 |
Basierend auf: | R1: Fördermitgliedschaft |
Fördermitgliedschaft
Beschlusstext
Der Bundeskongress möge beschließen, folgende Änderungen an den Statuten
vorzunehmen:
(20) Sowohl natürliche als auch juristische Personen können Fördermitglieder
werden. Die Fördermitgliedschaft dient der Unterstützung des Vereins durch Geld-
oder Sachspenden und ist mit keinen Rechten verbunden.
(21) Die Fördermitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
Fördermitglieder können vom Bundesvorstand jederzeit und ohne Verfahren gem. § 4
Abs 14 ausgeschlossen werden.
Der Bundeskongress möge beschließen, folgende Änderungen an der Finanzordnung
vorzunehmen:
(9) Fördermitglieder entrichten individuell festzulegende Mitgliedsbeiträge. Die
Mitgliedsbeiträge von Fördermitgliedern ergehen regulär an den Bundesverband,
auf Wunsch eines Fördermitglieds kann sein Mitgliedsbeitrag auch gänzlich oder
teilweise Unterorganisationen zugewiesen werden.