Veranstaltung: | XXX. Bundeskongress |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 16.c. Allgemeine Anträge |
Antragsteller*in: | Jakob Dirnböck, Julian Fritsch |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 16.10.2024, 00:00 |
A8: Reform des Notariatswesens
Antragstext
Wie viele Bestandteile des österreichischen Rechts- und Verwaltungssystems ist
auch das Notariatswesen in vielerlei Hinsicht veraltet und überbordend
bürokratisch. Während es in anderen Ländern nicht einmal überall Notar:innen
gibt, ist in Österreich die notarielle Einbindung in unterschiedlichen Bereichen
oft sogar vorgeschrieben, was für die Menschen mitunter zu einem hohen
organisatorischen Aufwand und erheblichen Kosten führt.
Unternehmensgründungen, Immobiliengeschäfte und Vorsorgevollmachten haben eines
gemeinsam: Sie bedürfen der notariellen Einbindung. Obwohl sich heutzutage viele
Betroffene lieber durch ihre:n Rechtsanwält:in beraten lassen, ist zumindest
formal die Einbeziehung einer Notarin oder eines Notars notwendig.
Wir Junge liberale NEOS – JUNOS fordern den weitgehenden Entfall der
verpflichtenden notariellen Einbindung, um etwa Gründungsprozesse zu
vereinfachen und entbehrliche bürokratische wie finanzielle Hürden abzubauen.
Notar:innen sollen sich im Bereich der Rechtsberatung einem fairen Wettbewerb
stellen müssen und nicht länger einen Vorteil durch gesetzliche Vorgaben
genießen.
Zudem sollen Möglichkeiten geprüft werden, um einen einfachen Zugang zu
elektronischen Beglaubigungen ohne Einbindung eines/einer Notar:in zu schaffen.
Da Notar:innen derzeit in vielen Belangen hinzugezogen werden müssen, sind diese
oft überlastet, was für Mandant:innen zu einer erhöhten zeitlichen wie
finanziellen Belastung führt. Im Vergleich zu anderen Branchen sind notarielle
Dienstleistungen noch sehr traditionell und wenig an die digitale Realität des
21. Jahrhunderts angepasst.
Um notarielle Leistungen besser zugänglich zu machen, sollen digitale
Notariatsdienste ermöglicht und ausgebaut werden. Insbesondere soll die
Möglichkeit des digitalen Notariatsakts auf alle Rechtsbereiche ausgeweitet
werden. Private Initiativen zur Digitalisierung des Notariatswesens sind aus
unserer Sicht zu begrüßen.
Notargebühren bemessen sich etwa bei der Beglaubigung von Immobilien-
Kaufverträgen und Grundbucheintragungen nicht an der Leistung des/der Notar:in,
sondern am Kaufpreis der Immobilie. Obwohl der Aufwand sich für den/die Notar:in
nicht unterscheidet, steigen die absoluten Kosten für die Klient:innen mit dem
Preis der Immobilie enorm. Wir fordern daher die Entkoppelung der Notarkosten
vom Immobilienwert.
Außerdem treten wir für eine Abschaffung aller Gebühren auf schriftliche
Verträge ein, um notarielle Leistungen günstiger zu machen und Bürger:innen
sowie Unternehmen zu entlasten.
Das Notariatswesen ist aktuell auch insofern stark reguliert, dass es nur eine
begrenzte Menge an Notariatsstellen gibt, deren Lage an bestimmte
Notariatssprengel gebunden ist. Möglichkeiten werden hier nicht durch Wettbewerb
geschaffen, sondern auf dem Verordnungsweg durch die Regierung eingeschränkt.
Um den Wettbewerb zwischen Notar:innen voranzutreiben, fordern wir, dass die
Anzahl sowie die örtliche Lage der Notariatsstellen nicht länger staatlich
vorgegeben werden. Alle, die die Voraussetzungen für die Ernennung als Notar:in
erfüllen, sollen eine Notariatsstelle antreten und – unabhängig vom Ort - auch
eine Notariatskanzlei eröffnen können. Die Bildung von Notar-Partnerschaften
soll außerdem nicht länger von der Genehmigung durch die lokale Notariatskammer
abhängen.
Kommentare