Antrag: | Freie Fahrt durch freien Markt |
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Antragsteller*in: | Julian Zach |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 22.10.2023, 11:09 |
A8-068: Freie Fahrt durch freien Markt
Antragstext
Von Zeile 67 bis 80:
Diese Kompetenzen werden bei der theoretischen, sowie bei der praktischen Fahrprüfung abgefragt. Ein positiver Abschluss dieser Prüfungen ist ein ausreichender Nachweis der Fahrtüchtigkeit. Der Weg dorthin muss vollkommen frei sein. Sämtliche verpflichtend vorgeschriebenen Ausbildungsstunden - sowohl in Theorie als auch Praxis - sollen daher abgeschafft werden. Denn wie jemand das Autofahren und das nötige Theoriewissen erlernt, ist irrelevant, solange am Ende die nötigen Kompetenzen nachgewiesen werden können. Dabei muss man sich aber natürlich an die bestehenden Gesetze halten - das Autofahren ohne Lenkberechtigung im öffentlichen Verkehr bleibt strafbar. Im Ergebnis wird also immer noch der Großteil Fahrstunden nehmen, aber in dem Rahmen den man für sinnvoll hält und womöglich flankiert von anderen Lernmethoden, wie beispielsweise Fahrsimulatoren.
Diese Kompetenzen werden bei der theoretischen, sowie bei der praktischen Fahrprüfung abgefragt Das Kontingent an verpflichtend vorgeschriebenen Ausbildungsstunden - sowohl in Theorie als auch Praxis - soll verkleinert werden.
Einzige Voraussetzung zur Prüfung anzutreten, soll das Erreichen der Strafmündigkeit - also des 14. Lebensjahres - sein.
Von Zeile 82 bis 87:
Auch die verpflichtenden Fahrstunden für das Fahren im Verkehr mit einem L-Taferl sollen abgeschafft werden. Stattdessen werden die hierfür nötigen Kompetenzen im Zuge einer “kleinen” Fahrprüfung überprüft, bei der die lenkberechtigte Person gemeinsam mit dem_der Fahrschüler_in, die nötige Fahrsicherheit nachweisen. Dabei kann man sich an den Parkplatz-Prüfungen der bestehenden Fahrprüfungen orientieren.
Auch dieverpflichtenden Fahrstunmden, beziehungsweise zu fahrenden Kilometer mit den "L-Taferln" sind zu verkleinern.
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