Veranstaltung: | XXVIII. Bundeskongress |
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Tagesordnungspunkt: | 11.1 Anträge zu den Rechtsnormen |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Bundeskongress |
Beschlossen am: | 21.10.2023 |
Basierend auf: | R1NEU: Verbesserung des Alex-Müller-Verfahrens |
Verbesserung des Alex-Müller-Verfahrens
Beschlusstext
Der Bundeskongress möge beschließen, folgende Änderungen an der
Geschäftsordnung vorzunehmen:
Der bisherige § 16 Abs 6 wird wie folgt geändert:
(6) Über die Reihenfolge der Beratung der Anträge entscheidet der Bundeskongress
zu Beginn der Beratungen mit Hilfe des Alex-Müller-Verfahrens. Dabei hat jedes
anwesende, stimmberechtigte Mitglied die Möglichkeit maximal fünf Anträge
auszuwählen, über die es beraten will. Maximal fünf Anträge markiert es auf
einem dafür ausgeteilten Stimmzettel. Der Antrag, der von den meisten
Mitgliedern markiert wurde, wird als Erstes beraten. Der Antrag, der am
zweitmeisten markiert wurde, als zweites, usw. Bei Gleichstand findet das Lukas-
Lerchner-Verfahren Anwendung. Hierbei darf jedes stimmberechtigte Mitglied in
offener Abstimmung einen der Anträge, die im Alex-Müller-Verfahren im
Gleichstand sind, auswählen. Bei erneutem Gleichstand wird das Verfahren mit den
Anträgen, die im Lukas Lerchner-Verfahren im Gleichstand sind, wiederholt, bis
ein Antrag gewinnt. Sollte im Lukas Lerchner-Verfahren in einer Runde kein
Antrag abgewählt werden, entscheidet das Präsidium, über welchen Antrag zuerst
beraten wird. Bei fünf oder weniger Anträgen legt das Sitzungspräsidium einen
Vorschlag über die Reihung der Anträge vor, der vom Bundeskongress in offener
Abstimmung abgestimmt werden muss. Sofern dieser keine einfache Mehrheit findet,
kommt das Alex-Müller-Verfahren zur Anwendung. Es dürfen dabei nicht alle
Anträge markiert werden. Sofern es nur einen Antrag gibt, wird das Alex-Müller-
Verfahren ausgesetzt.