Veranstaltung: | XXVIII. Bundeskongress |
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Tagesordnungspunkt: | 11.3 Weitere Anträge |
Antragsteller*in: | Johannes Sablatnig |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.10.2023, 12:00 |
A1: Team Tier - für die vereinfachte Mitnahme von Tieren in öffentlichen Einrichtungen
Antragstext
Tiere sind treue Begleiter und sind sowohl in Alltags- als auch in
außerordentlichen Situationen für viele Menschen eine wichtige emotionale
Unterstützung.
In den Hausordnungen von den meisten öffentlichen Einrichtungen ist die
Mitnahme von Tieren, ausschließlich von Therapie- und Diensthunden, verboten.
Da die Ausbildung eines Therapie- oder Diensthundes sehr aufwendig und deshalb
kostenintensiv ist und diese speziell ausgebildeten Hunde auch insgesamt
schwierig zu bekommen sind, werden diese oft von nicht ausgebildeten Tieren
ersetzt.
Um die Mitnahme von nicht ausgebildeten Tieren zu ermöglichen, sprechen wir uns
JUNOS - Junge liberale NEOS für die vereinfachte Mitnahme von Tieren in
öffentliche Einrichtungen (wie Hochschulen oder Ämtern) aus. Voraussetzung
für die Mitnahme von Tieren in öffentliche Einrichtungen kann eine
fachgerechte Ausbildung, wie für Hunde bereits im Beschluss „Einführung
einer bundesweiten Regelung zur Hundehaltung“ vom XXI. Bundeskongress
gefordert, sein. Außerdem kann es aus hygienischen Gründen (Krankenhäuser,
Labore etc.) und für Listenhunde und weitere Tiere Ausnahmeregeln geben.
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