Veranstaltung: | XXVIII. Bundeskongress |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 11.3 Weitere Anträge |
Antragsteller*in: | Johannes Sablatnig |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.10.2023, 12:00 |
A1: Team Tier - für die vereinfachte Mitnahme von Tieren in öffentlichen Einrichtungen
Antragstext
Tiere sind treue Begleiter und sind sowohl in Alltags- als auch in
außerordentlichen Situationen für viele Menschen eine wichtige emotionale
Unterstützung.
In den Hausordnungen von den meisten öffentlichen Einrichtungen ist die Mitnahme
von Tieren, ausschließlich von Therapie- und Diensthunden, verboten. Da die
Ausbildung eines Therapie- oder Diensthundes sehr aufwendig und deshalb
kostenintensiv ist und diese speziell ausgebildeten Hunde auch insgesamt
schwierig zu bekommen sind, werden diese oft von nicht ausgebildeten Tieren
ersetzt.
Um die Mitnahme von nicht ausgebildeten Tieren zu ermöglichen, sprechen wir uns
JUNOS - Junge liberale NEOS für die vereinfachte Mitnahme von Tieren in
öffentliche Einrichtungen (wie Hochschulen oder Ämtern) aus. Voraussetzung für
die Mitnahme von Tieren in öffentliche Einrichtungen kann eine fachgerechte
Ausbildung, wie für Hunde bereits im Beschluss „Einführung einer bundesweiten
Regelung zur Hundehaltung“ vom XXI. Bundeskongress gefordert, sein. Außerdem
kann es aus hygienischen Gründen (Krankenhäuser, Labore etc.) und für
Listenhunde und weitere Tiere Ausnahmeregeln geben.
Kommentare