Veranstaltung: | XXVIII. Bundeskongress |
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Tagesordnungspunkt: | 11.2 Leitantrag des Bundesvorstands |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Bundesvorstand |
Beschlossen am: | 22.10.2023 |
Mut zur Freiheit: Unsere Vision für ein besseres Österreich
Beschlusstext
Mut zur Freiheit
Unsere Vision für ein besseres Österreich
Österreich befindet sich in einer Zeit des Umbruchs. Viele Reformen sind längst
überfällig, und es tun sich immer mehr Bereiche auf, in denen aktives Handeln
gefordert ist. Viele Entscheidungen, die in den kommenden Jahren getroffen
werden, beeinflussen Österreich für viele Jahrzehnte – und betreffen damit vor
allem uns, die junge Generation.
Wir wollen dabei nicht einfach tatenlos zuschauen und abwarten, sondern sehen
uns in der Pflicht, an einer besseren Zukunft mitzuwirken. In diesem Programm
wollen wir aufzeigen, mit welchen Maßnahmen unsere Vision für ein besseres
Österreich erreicht werden kann. Liberale Antworten sind gefragter denn je!
Bildung ist der Schlüssel zu einem selbstbestimmten Leben. Sie macht uns zu
mündigen Bürgern, die in Freiheit und Eigenverantwortung leben. Gerade deshalb
ist uns ein sozial durchlässiges Bildungssystem ein Herzensanliegen. Österreich
muss ein Ort der Talente werden, mit einem chancengerechten, qualitativ
hochwertigen und freien Bildungssystem.
Um Kindern die besten Lebenschancen zu bieten, muss bereits im frühen Alter
angesetzt werden. Eltern sollen für ihre Kinder Bildungsschecks bekommen, die
sie für die Bildung und Betreuung in einer Vollzeiteinrichtung ihrer Wahl
einlösen können. Die frühkindliche Kinderbetreuung soll grundsätzlich privat
aufgestellt sein, aber strengen Qualitätskontrollen unterliegen. Mögliche
Einrichtungen können dabei Kindergärten oder Kindergruppen, aber auch
Einzelpersonen wie beispielsweise Tageseltern sein. So sollen individuelle
Lösungen eine flächendeckende Kinderbetreuung sichern.
Jedes Kind soll gerne in die Schule gehen. Nicht weil Schule so leicht ist und
Leistung nichts zählt, sondern weil man gefordert und gefördert wird. Weil
Stärken ausgebaut werden, anstatt Schwächen breitzutreten, und weil Lernen unter
den richtigen Bedingungen erfüllend ist.
Der Schlüssel, um dieses Ziel zu erreichen, ist die Schulautonomie. Dabei
beschränkt sich der Staat auf die Festlegung von Bildungszielen. Wie diese
Bildungsziele erreicht werden, obliegt den Schulen selbst. Jede Schule
entscheidet individuell über ihr Unterrichtsangebot, die Schwerpunktsetzung, die
Gestaltung des Schulalltags, das Lehrpersonal sowie die (digitalen) Hilfsmittel.
So entsteht Raum für innovative pädagogische Konzepte und ein vielfältiges
Angebot an Bildungswegen. Schulen sollen grundsätzlich privater Trägerschaft
unterliegen, wobei die Finanzierung durch den Staat sichergestellt wird -
nämlich im Zuge der Bildungsschecks.
In einem ersten Schritt sollen Schulen beispielsweise über ein Modell der
privaten Trägerschaft bei öffentlicher Finanzierung die Möglichkeit haben selbst
in das Prinzip der Schulautonomie hineinzuoptieren. Diese Schulen bekommen die
Freiheit dreifacher Autonomie: in pädagogischer, personeller und finanzieller
Freiheit und Verantwortung. Bei der Aufnahme soll auf eine gute soziale
Durchmischung geschaut werden.
Jedes Kind bekommt einen solchen Bildungsscheck, den es in der
Bildungseinrichtung seiner Wahl einlösen kann. Besonders beliebte Schulen
erhalten folglich die beste Finanzierung und Anreize, ihr Angebot weiter
auszubauen, um mehr Schüler anzuziehen. Schlechte Schulen auf der anderen Seite
müssen sich schnellstens überlegen, wie sie ein attraktives Angebot schaffen.
Dass alle Schulen die Bildungsstandards erreichen, wird anhand von zentralen und
vergleichbaren Tests abgeprüft. Hierfür soll neben der Zentralmatura eine
zentrale mittlere Reife eingeführt werden. Die Bildungsstandards sollen neben
Deutsch-, Mathematik-, und Englischkenntnissen auch wirtschaftliches wie
finanzielles Basiswissen („Financial Literacy“) und digitale Grundbildung
umschließen.
Um eine demokratische und repräsentative Schülervertretung zu schaffen, soll das
Schülervertretungsgesetz grundlegend überarbeitet werden, damit alle Schüler
ihre Landesschülervertretung über Wahllisten direkt wählen können und die
Bundesschülervertretung von allen Landesschülervertretern gewählt wird.
Das österreichische Modell der dualen Lehrausbildung gilt international zurecht
als Erfolgskonzept, dennoch wird sie bei uns oft nur als Plan B betrachtet. Die
Lehre muss für Jugendliche attraktiver gestaltet und durch praxisnahe
Berufsorientierung an Schulen bereits frühzeitig beworben werden.
Die Lehre soll einheitlich strukturiert, nämlich modular aufgebaut werden, und
stets die Option beinhalten, die Reifeprüfung abzulegen. Durch die Aufteilung in
Module ist ein Wechsel zwischen unterschiedlichen Lehrausbildungen einfacher.
Berufsschulen sollen dazu zu „Berufsakademien“ aufgewertet werden, die eng
verschränkt mit Experten aus der Wirtschaft und anderen Bildungseinrichtungen,
etwa auch Hochschulen, zusammenarbeiten. Durch den modularen Aufbau können auch
Erwachsene sich an Berufsakademien weiter fortbilden und so ihren Horizont
erweitern. Berufsakademien sollen stets auch Meisterkurse anbieten.
Durch eine einheitliche Struktur der Lehre soll es auch einfacher möglich sein,
im Rahmen internationaler Austauschprogramme Erfahrung im Ausland zu sammeln.
Der Europäische Qualifikationsrahmen bietet hier bereits eine gute Grundlage und
soll weiter ausgebaut werden.
Exzellenz soll in den österreichischen Hochschulen wieder ihre Heimat finden.
Dafür müssen alle Hochschulen miteinander in fairem Wettbewerb stehen, den sie
gewappnet mit größtmöglicher Autonomie bestreiten. Sie sollen selbst zu Trägern
ihrer Gebäude werden, frei in der Gestaltung von Lehre und Forschung sein, sowie
Hoheit über Personal, Auswahl der Studierenden und die Mittelverwendung haben.
Zwischen den einzelnen Hochschultypen sollen rechtlich keine Unterschiede
gemacht werden.
Die Finanzierung der Hochschulen wird durch ein Drei-Säulen-Modell aus privaten
Mitteln, staatlicher Studienplatzfinanzierung und nachgelagerten
Studienbeiträgen langfristig gesichert. Die staatliche Finanzierung soll sich
auf zwei Prozent des BIP belaufen und die Grundfinanzierung für Studium wie
Forschung sicherstellen.
Der Studienzugang kann durch Eignungskriterien geregelt sein, ein Studium darf
aber nicht aus finanziellen Überlegungen scheitern. Die Studienbeihilfe wird wie
andere Sozialleistungen vom liberalen Bürgergeld abgelöst, das explizit auch von
zielstrebigen Studierenden bezogen werden kann. Um zu hohe Studienbeiträge
vorzubeugen, kann die Höhe vom Bildungsministerium beschränkt werden, der Staat
stellt den Studierenden außerdem auf Wunsch ein zinsloses Darlehen zur
Verfügung, das während des Erwerbslebens zurückgezahlt werden muss.
Um eine schlagkräftige und tatsächlich im Sinne der Studierenden arbeitende
Studienvertretung sicherzustellen, wird die Mitgliedschaft in der
Hochschüler:innenschaft freiwillig und das allgemeinpolitische Mandat
abgeschafft.
Forschung und Wissenschaft sind für uns Treiber des Wohlstandes und des
Fortschrittes und entsprechend zu fördern. Für die Vergabe der Mittel ist die
Schaffung einer bundesweiten Forschungsstrategie und Bündelung der
Forschungsagenden in einem Ministerium essenziell. Damit soll auch die
Zusammenarbeit zwischen universitären und außeruniversitären
Forschungseinrichtungen forciert werden. Es muss allerdings auch hier ein
stärkerer Fokus auf private Mittel gelenkt werden. Public-Private Partnerships
sollen gefördert werden, um Synergieeffekte zu erzielen und zusätzliche
Finanzierungsquellen zu nutzen. Österreich soll so zum international
kompetitiven Wissenschaftsstandort werden und begabte Forscher aus der ganzen
Welt anziehen.
Gerade in Zeiten der rasenden Entwicklungen, von künstlicher Intelligenz über
neue Soft- und Hardwarelösungen, ist es nicht selbstverständlich immer am Ball
zu bleiben. Daher fordern wir eine Ausweitung der Absetzbeträge für persönliche
wie berufliche Fortbildung, sowie den unbürokratischen Zugang zu Einzelmodulen
an den neu geschaffenen Berufsakademien.
Die liberale Demokratie auf den Standpfeilern der Gewaltentrennung, mit einem
selbstbewussten Parlament, einer effektiven Exekutive und einer unabhängigen
Justiz, gewährleisten Freiheit, Gleichheit vor dem Gesetz und Rechtssicherheit.
Eine effektive Gewaltenteilung erfordert starke Institutionen und klare
Kompetenzverteilungen in Österreich. Hier wollen wir nachschärfen. Der Staat und
die Politik sollen dabei immer den Bürgern dienen und nicht umgekehrt. Um dies
zu garantieren und insbesondere eine sinnvolle Verwendung von Steuermitteln
sicherzustellen, fordern wir eine Verschlankung der Verwaltung und ein
Maßnahmenpaket für eine saubere Politik.
Um die Menschen in Österreich zu ermächtigen und von den übermächtigen
politischen Strukturen zu befreien, braucht es eine echte Demokratie- und
Föderalismusreform. Durch einen Ausbau von direktdemokratischen Abstimmungen
sollen Bürger ermächtigt werden, stärker selbst an der politischen
Entscheidungsfindung teilzunehmen – die Schweiz macht es vor.
Um politischem Stillstand vorzubeugen, müssen Doppelgleisigkeiten durch eine
klare Aufteilung der Kompetenzen zwischen den Ebenen Bund, Land und Gemeinde
reduziert werden. Gemeinden sollen dabei stark aufgewertet werden, befinden sie
sich immerhin am nächsten an der Lebensrealität der Menschen. Zur Steigerung der
Effizienz in der Verwaltung sollen die Gemeinden aber durch Zusammenlegungen
eine gewisse Mindestgröße haben. So sollen die Bundesländer langfristig als
reine Verwaltungseinheiten fungieren. Der Bundesrat soll außerdem zugunsten
eines starken Einkammerparlaments abgeschafft werden.
Der Staat dient den Bürgern – doch allzu oft sind diese Bittsteller von Politik
und Verwaltung. Um ein Handeln im Sinne der Bürger sicherzustellen, soll daher
jeder ein Recht auf Auskunft über die Tätigkeiten aller Behörden und politischen
Institutionen haben. Zusätzlich sollen alle öffentlichen Träger die Herkunft
sowie Verwendung ihrer Mittel transparent offenlegen.
Bei öffentlichen Förderungen sollen stets transparente und nachvollziehbare
Vergabeverfahren gelten und auch bei der Ausschreibung und Besetzung von
öffentlichen Stellen Transparenz und Objektivität gewahrt werden. Um zu
garantieren, dass die bestqualifizierten Personen bei der Postenbesetzung zum
Zug kommen, soll eine Anpassung der Auswahlverfahren nach europäischem Vorbild
erfolgen, dabei sollen bei Spitzenfunktionen verpflichtende öffentliche Hearings
stattfinden. Seilschaften müssen schonungslos offengelegt werden, widrigenfalls
kann der Auftrag oder die Besetzung nachträglich annulliert werden.
Politiker gestalten unser Land in Vertretung für alle Bürger, daher sollten für
sie besonders hohe Standards gelten. Diese sollen in einem Code of Conduct
abgebildet sein, den Politiker mit ihrer Angelobung unterzeichnen müssen. Dieser
soll unter anderem die Offenlegung von Interessenskonflikten sowie der
wahrgenommenen Stakeholder- und Lobbyistentreffen in ein öffentlich einsehbares
Register beinhalten. Wenn politische Entscheidungsträger im Rahmen ihrer
Funktion nachweislich rechtswidrig und schuldhaft gehandelt haben, soll eine
zivilrechtliche Politikerhaftung greifen, etwaige Bußgelder fließen dem
Staatsbudget zu.
Um der Korruption in Österreich keine Chance zu geben, soll die Wirtschafts- und
Korruptionsstaatsanwaltschaft zusätzliche Planstellen erhalten. Hierbei ist
darauf zu achten, dass kompetente und politisch unabhängige Personen zum Zug
kommen.
Eine freie, unabhängige, plurale und sachorientierte Medienlandschaft ist eine
tragende Säule der liberalen Demokratie, diese zu gewährleisten sohin primäre
Aufgabe des Staates. Die in Österreich etablierte Abhängigkeit der Medien von
Inseraten und anderen Förderungen von politischen Akteuren muss abgeschafft
werden.
Der ORF soll sich im Sinne der Medienvielfalt auf seinen öffentlich-rechtlichen
Auftrag beschränken und insbesondere auf Information, Bildung, Politik und
Wissenschaft fokussieren. Hier ist ein hoher Standard an Objektivität und
Meinungsvielfalt geboten. Hierfür soll der ORF, konkret der Stiftungsrat sowie
der Publikumsrat, entpolitisiert werden. Dies soll mit einem neuen
Nominierungsschlüssel und Auswahlverfahren gewährleistet werden, welche den
Einfluss der Regierung im Bezug auf die Bestellung sowie die Abberufung
einschränken und mehr auf die Kompetenz der Räte abzielen.
Unterhaltungsprogramme sollen einzig den privaten Anbietern obliegen, die mit
den so erzielten Gewinnen wieder Informations- und Nachrichtenformate
finanzieren können. Zu diesem Zweck kann der ORF Unterhaltungsprogramme wie Ö3
privat ausgliedern. Ein wichtiger Beitrag zu mehr Medienvielfalt.
Die Unabhängigkeit der Justiz gewährleistet, dass niemand über dem Gesetz steht,
auch nicht die Politik – sie schützt so die individuellen Rechte und Freiheiten
der Bürger und sorgt für faire und gerechte Verfahren. Um diese Unabhängigkeit
funktionell zu stärken, soll die Weisungsspitze der Staatsanwaltschaft dem
Justizministerium entzogen und einem unabhängigen Bundesstaatsanwalt übertragen
werden. Der Bundesstaatsanwalt soll auf Basis eines Dreiervorschlags einer mit
Experten aus der Justiz besetzten Personalkommission durch den Nationalrat im
Wege einer 2/3-Mehrheit ernannt werden. Seine Funktionsperiode beträgt 6 Jahre,
eine Wiederwahl ist unzulässig. Der Bundesstaatsanwalt ist hinsichtlich der
Verantwortlichkeit den Mitgliedern der Bundesregierung gleichgestellt.
Für ein faires Justizsystem ist der Zugang zum Recht essenziell. Hürden in Form
hoher Gerichtsgebühren sollten dementsprechend abgeschafft werden. Die
Verteidigung des eigenen Rechts in einem Strafverfahren darf außerdem nicht zur
Strafe werden – nach einem Freispruch soll eine volle Entschädigung zustehen. Um
auch die Rechtsvertretung leistbarer zu machen, soll das Verbot der quota litis
für Anwälte abgeschafft werden. Zuletzt sind im Sinne der Rechtssicherheit
außerdem die Rechtsgeschäftsgebühren ersatzlos zu streichen.
Die österreichische Verwaltung ist träge und ineffizient, einzelne Behördengänge
oft komplexer als eine Uniprüfung. Die Verwaltung soll daher radikal verschlankt
und bürokratische Prozesse stark vereinfacht werden.
Gebühren für grundlegende Services wie Strafregisterauszüge stellen nicht nur
einen unnötigen Veraltungsaufwand dar, sondern sind auch ein Affront gegenüber
allen Steuerzahlern, und sollen daher abgeschafft werden. Außerdem sollen in der
Verwaltung moderne Kommunikationswege Einzug finden, das Fax hat seinen Zenit
längst überschritten. Um Österreich für internationale Fachkräfte attraktiver zu
machen, soll Englisch als zusätzliche Amtssprache eingeführt werden.
Ganz im Sinne einer schlanken Verwaltung sollen alle Behördengänge unkompliziert
digital möglich gemacht werden. Egal ob jemand einen Reisepass beantragen oder
ein Unternehmen gründen möchte, all dies soll mittels weniger Schritte online
durchführbar sein. Um eine effektive Verkleinerung des öffentlichen
Verwaltungssektors zu erreichen, soll der breite Einsatz von Künstlicher
Intelligenz ein integraler Bestandteil werden. Insbesondere repetitive Aufgaben,
wie die Dokumentenverwaltung oder die Formularverarbeitung, sollen automatisiert
werden, um Arbeitsprozesse zu unterstützen, sowie den Abbau von Stellen zu
ermöglichen. Im Bereich Wahlen kann Estland als Vorbild dienen. In einem ersten
Schritt soll die online Teilnahmemöglichkeit bei der Wahl von
Interessenvertretungen, insbesondere der Arbeits- und Wirtschaftskammer,
eingeführt werden.
Wir verstehen Privatsphäre als essenziellen Bestandteil von Freiheit und nicht
verhandelbares Bürgerrecht. Es geht den Staat nichts an, wo man seinen
Wocheneinkauf tätigt, welche Nachrichten man schreibt und mit wem man seine
Freizeit verbringt.
Die zunehmende Massenüberwachung im öffentlichen und privaten Raum lehnen wir
daher entschieden ab. Maßnahmen wie die Vorratsdatenspeicherung, die
Klarnamenpflicht oder die viel diskutierte Chatkontrolle schießen weit über das
Ziel hinaus und sind im Hinblick auf die persönliche Freiheit nicht
rechtfertigbar. Wir bekennen uns zu einem starken Datenschutz.
Österreich hat in den letzten Jahrzehnten einen gigantischen Schuldenberg
angehäuft. Die Folgen dieser verschwenderischen Budgetpolitik hat die junge
Generation zu stemmen. Um diesen Schuldenrucksack zu reduzieren, fordern wir die
Einführung einer strengen Schuldenbremse im Verfassungsrang. Diese soll nicht
nur die Staatsverschuldung begrenzen, sondern auch verbindliche Vorgaben zur
Schuldenreduzierung enthalten. Das Haushaltsbudget soll jeweils über den
Konjunkturzyklus zumindest ausgeglichen werden.
Hauptgrund für die hohe Verschuldung Österreichs sind die seit dem zweiten
Weltkrieg stetig steigenden Staatsausgaben. Wir fordern daher die Einführung
einer Ausgabenbremse im Verfassungsrang, die festlegen soll, dass das
Ausgabenwachstum nicht die Inflation übersteigen darf, wenn die Verschuldung
über 60 Prozent des jährlichen BIPs ausmacht. Außerdem soll das jährliche Budget
des Bundes im Rahmen eines fünfjährigen Haushaltsplans erstellt werden, welches
den einzelnen Ressorts maximale Ausgabensummen zuweist.
Die moderne Errungenschaft effektiver sozialer Sicherungsnetze muss anerkannt
werden. Gleichzeitig ist aber die Pflicht jedes Mitglieds unserer Gesellschaft,
diese nur in einem Ausmaß in Anspruch zu nehmen, die seiner unverschuldeten
Notlage entspricht. Neben dieser Verpflichtung des Einzelnen gibt es auch eine
Verpflichtung des Staats, seine eigentlichen Kernaufgaben der Aufrechterhaltung
der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Verwaltung sowie wichtige
Zukunftsinvestitionen nicht zugunsten erhöhter Sozialausgaben und Konsums in der
Gegenwart zu vernachlässigen. Es soll daher ebenfalls im Verfassungsrang
festgelegt werden, dass die gesamtstaatlichen Sozialausgaben 40 Prozent der
staatlichen Ausgaben über einen Konjunkturzyklus nicht überschreiten dürfen,
wobei es einen Konsultationsmechanismus mit Ländern und Gemeinden geben soll.
Eine aufgeklärte, freie Gesellschaft sichert eine klare Trennung von Kirche und
Staat. Die vielen Sonderrechte von Religionsgemeinschaften gegenüber anderen
(weltanschaulichen) Organisationen widersprechen dieser Trennung. Sie stellen
eine nicht nachvollziehbare Bevorzugung gegenüber säkularen Einrichtungen dar.
Wieso sollte die Kirche gegenüber einem Museum bessergestellt sein? Um mit
diesen Sonderprivilegien endgültig zu brechen, muss das Konkordat aufgekündigt
werden.
Religion ist Privatsache und geht den Staat nichts an. Die Mitbetreuung von
organisatorischen Prozessen von Religionsgemeinschaften durch Behörden ist
genauso überholt wie die Erhebung von Daten zur Religionszugehörigkeit.
Öffentliche Gebäude sollen als neutrale Orte keine religiösen Symbole zur Schau
stellen. Konfessioneller Religionsunterricht darf an staatlichen Schulen nicht
verpflichtend sein – an dessen Stelle soll ein Ethikunterricht treten, der nicht
nur verschiedene weltanschauliche Zugänge thematisiert, sondern auch die Werte
unserer Verfassung vermittelt. Feiertage mit religiösem Bezug sollen abgeschafft
werden. Im Gegenzug sollen Arbeitnehmer Anspruch auf weitere Urlaubstage bzw.
Schulen auf weitere schulautonome Tage bekommen.
Die Bedeutung der Extremismusprävention ist unbestreitbar. Eine
widerstandsfähige Demokratie, die Extremismus bereits an der Wurzel bekämpft,
ist entscheidend für den Erhalt der Freiheit. Alle, die in Österreich leben,
müssen sich zum Völkerrecht und zu Menschenrechten bekennen. Wir verschließen
die Augen nicht vor der Gefahr extremistischer Tendenzen, ganz gleich aus
welcher Richtung diese kommen mögen, und geben der Wichtigkeit von
Extremismusprävention einen hohen Stellenwert. Vor allem auch Jugendliche sind
in besonderem Maße anfällig für die Vereinnahmung durch radikale, extremistische
Ideologien, die für sie oft identitätsstiftend sind. Hier muss früh angesetzt
und präventiv für Aufklärung, Beratung und Hilfe gesorgt werden.
Zu oft regiert in Österreich ein System paternalistischer Bevormundung, das die
Freiheit und Eigenverantwortung der Bürger zugunsten einer vermeintlich
wohlgemeinten Bevormundungs- oder Sicherheitspolitik unterwandert. Schluss
damit. Österreich soll ein Land der Entfaltung werden, in dem jeder frei in
seinen Entscheidungen ist, offen seine Meinung sagen kann und nicht durch
moralische Zwänge und Regeln eingeengt wird.
Die Kriminalisierung von "weichen" Drogen verhindert deren Konsum nicht,
verursacht aber sowohl für Konsumenten als auch für die Gesellschaft hohe
Kosten. So fördert die Kriminalisierung von häufig konsumierten Rauschmitteln
nur den Umsatz von kriminellen Organisationen, ohne den Konsum dieser in der
Bevölkerung nennenswert zu verringern. Ebenso birgt der unkontrollierte Absatz
für Endverbraucher einige Risiken - wie etwa durch Verunreinigungen und Produkte
von zweifelhafter Güte. Gleichermaßen stigmatisiert die Kriminalisierung
Konsumenten und bindet Ressourcen in Justiz und Strafvollzug. Ein
verantwortungsvoller Umgang mit Suchtmitteln kann nicht ausschließlich durch
Verbote geschaffen werden, sondern vor allem durch aktive Bewusstseinsbildung.
Wir fordern daher die kontrollierte Freigabe "weicher Drogen", wie etwa
Cannabis, Halluzinogene oder MDMA. Die durch Besteuerung dieser Substanzen neu
gewonnenen bzw. durch ein Einstellen der exzessiven Strafverfolgung
freigewordenen Mittel sollen für Aufklärungs- und Präventionsarbeit über die
Gefahren des Drogenkonsums eingesetzt werden. Insbesondere soll in Österreich
die kontrollierte Freigabe von Cannabis umgesetzt und der gewerbliche Verkauf
von Snus erlaubt werden. Darüber hinaus soll der Besitz von Substanzen des
Suchtmittelgesetzes für den persönlichen Gebrauch entkriminalisiert werden.
Öffnungszeiten und Sperrzeiten frei von Biedermeier-
Sentimenten
Während im Süden wie im Norden, in Italien wie Schweden, der Einzelhandel länger
und auch sonntags offen hat, bleibt dies in Österreich großteils verboten. Diese
Regel geht völlig an der Lebensrealität vieler Menschen vorbei. Wir setzen uns
daher für eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten ein, sodass der Handel
auch an Sonn- und Feiertagen, sowie rund um die Uhr, aufsperren darf.
Insbesondere in Zeiten des Onlinehandels soll durch diese Lockerung ein massiver
Wettbewerbsnachteil für heimische Betriebe abgebaut werden.
Auch die frühe Sperrstunde in der Gastronomie schränkt die Lebensqualität
insbesondere junger Leute stark ein, da das Nachtleben davon besonders betroffen
ist. Wir fordern daher die Abschaffung der Sperrstunden für Gaststätten und die
Einschränkung von Nachbarschaftsrechten wegen Lärmbelastung in belebten (Stadt-
)Zentren. Wer in einen belebten Ort zieht, sollte sich nachher nicht über Lärm
und Trubel beschweren.
Insbesondere für die Jugend ist Mobilität der Schlüssel zur Freiheit. Deshalb
fordern wir einerseits einen massiv beschleunigten und sinnvollen Öffi-Ausbau in
allen Regionen des Landes, sehen aber andererseits einen völligen Abgang vom
Individualverkehr als unrealistisch. Insbesondere in ländlichen Regionen wird
man weiterhin auf den Individualverkehr angewiesen sein.
Aktuell bedarf es dazu aber meist eines Führerscheins. Die Kosten für einen
solchen steigen aber immer weiter und sind vielen Jugendlichen schier zu teuer.
Kein Wunder, wenn man sich die Regulierungen im Fahrschulbereich anschaut. So
erfordert die Neueröffnung einer Fahrschule unter anderem langwierige
Berufserfahrung in einer anderen Fahrschule, die wiederum kein Interesse an
potenzieller Konkurrenz haben. Die wenigen existierenden Fahrschulen können sich
den Markt so richten wie es ihnen passt. Das Führerschein- und Fahrschulwesen
ist grundlegend zu reformieren.
Eine Sportdefinition, die dem 21. Jahrhundert gerecht wird
In Österreich entscheidet der Staat, welche Aktivitäten als Sport anzuerkennen
sind. Während dies auf den ersten Blick nicht weiter relevant erscheint,
schließen sich an die gewählte Sportdefinition eine Reihe an Privilegien, von
Steuervorteilen bis zu Förderungen.
Um den Realitäten des 21. Jahrhundert und der fortschreitenden Digitalisierung
gerecht zu werden, muss die Sportdefinition dringend geupdatet werden. E-Sport
soll in Österreich endlich als offizielle Sportart anerkannt werden. Die stark
kompetitive Szene ist geprägt von großen Turnieren, die mit herkömmlichen
Sportbewerben längst mithalten können. Da es eine große Zahl verschiedener E-
Sport-Titel gibt, sollen bestimmte Indikatoren wie Wettbewerbsfähigkeit,
taktisches Geschick oder Reaktionsgeschwindigkeit festgelegt werden, anhand
derer die Einstufung einzelner Titel als gemeinnütziger Sport vorgenommen werden
kann. Dadurch kann auch besser auf Doping geachtet werden, da E-Sport-Verbände
die Möglichkeit bekommen würden Partner der NADA (WADA) zu werden.
Familie heißt für das Leben anderer Menschen Verantwortung zu übernehmen. Das
derzeit vom Staat vorgegebene Familienbild beschneidet viele Menschen in ihrer
Freiheit, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Wir fordern daher einen
einheitlichen rechtlichen Rahmen für eine Gemeinschaft selbstbestimmt lebender,
erwachsener Menschen, die füreinander Verantwortung übernehmen, inklusive aller
damit einhergehender Rechte und Pflichten: die liberale
Verantwortungsgemeinschaft.
Diese soll unabhängig von einer sexuellen oder romantischen Beziehung zueinander
zwischen zwei oder mehreren Menschen geschlossen werden können. Unabhängig von
biologischer Abstammung soll auch die Begründung des Eltern-Kind-Verhältnisses
in der Verantwortungsgemeinschaft durch Adoption möglich sein. Sie bietet somit
sowohl Familien zweier Menschen mit Kindern als auch anderen Gemeinschaften
mehrerer erwachsener Menschen einen abgesicherten Rahmen Verantwortung zu
übernehmen. Einschränkend zu erwähnen sei hier, dass an allererster Stelle das
Kindeswohl steht.
In unserer Gesellschaft gibt es zahlreiche Menschen, die nicht in der Lage sind,
auf natürliche Weise ein Kind zu bekommen. Dennoch sind viele von ihnen bereit,
Verantwortung für die Erziehung eines Kindes zu übernehmen und hegen den Wunsch,
ein biologisches Kind zu haben. Bedauerlicherweise bleibt dieser Traum meist
unerfüllt.
Aus diesem Grund soll die Möglichkeit der Leihmutterschaft geschaffen werden.
Bei der Leihmutterschaft trägt eine Frau ein Kind aus, mit dem sie genetisch
nicht verwandt ist und daher auch rechtlich nicht als Elternteil des Kindes
gilt. Nach Geburt wird die Erziehung daher an die biologischen Eltern übergeben.
Damit gibt sie anderen Personen die Chance, den Traum der (biologischen)
Elternschaft zu verwirklichen.
Schwangerschaften sind nicht immer geplant, und es kommt vor, dass Schwangere,
beispielsweise aufgrund ihrer Lebensumstände, nicht den Wunsch oder die Kraft
haben, ein Kind zu bekommen. Wir erkennen daher an, dass es wichtig ist, dass es
in Österreich die legale Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs gibt.
Dafür muss auch ein entsprechendes Angebot zur Verfügung stehen. Fortan sollen
daher in allen Landeskrankenhäusern, die über eine Gebärstation verfügen,
Schwangerschaftsabbrüche möglich sein. Dennoch soll jeder Arzt die Möglichkeit
haben, die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs aus ethischen Gründen
abzulehnen, sofern das Leben der Schwangeren durch die Schwangerschaft nicht
gefährdet wird.
Letztlich ist auch festzuhalten, was den Idealen eines liberalen,
selbstbestimmten Lebens widerspricht. Im Rahmen aktueller Diskussion ist
insbesondere hervorzuheben, dass Quoten unsere Idealen diametral gegenüberstehen
– Leistung und Kompetenz sollen zählen, niemand soll auf sein Geschlecht, die
ethnische Zugehörigkeit oder vergleichbare Merkmale reduziert werden.
Das staatliche Karenzmodell sollte das Prinzip einer gleichberechtigten
Familienverantwortung und bestmöglichen frühkindlichen Bildung fördern. Aus
diesem Grund soll der Anspruch auf Karenzzeit individualisiert werden, sodass
jedem Sorgeberechtigten sechs Monate zustehen, die nicht übertragbar sind. Diese
Karenzzeit kann innerhalb der ersten 14 Monate nach der Geburt angetreten
werden.
Der politische Diskurs ist geprägt von Meinungsblasen, einer Unfähigkeit andere
Argumente gelten zu lassen und einer fortschreitenden Polarisierung. Das Letzte,
was Österreich braucht, ist ein Überschwappen amerikanischer No-Platform-
Bewegungen. Eine Gesellschaft, in der eine kleine, laute Gruppe die bestehenden
Meinungen in gut und böse, moralisch und amoralisch aufteilt, bietet den besten
Nährboden für die Extreme. Solchen Tendenzen ist entschieden entgegenzutreten.
Wer nicht frei sprechen darf, wird mit der Zeit auch nicht mehr frei denken
können.
Leitendes Prinzip liberaler Politik ist die größtmögliche Freiheit des Einzelnen
– das Strafrecht sollte geleitet von diesem Prinzip rein dem Schutz vor
widerrechtlichen Eingriffen durch andere dienen. Verbrechen ohne Opfer sind von
diesem Standpunkt aus nicht im Strafrecht abbildbar. Zudem ist in Österreich das
Gleichgewicht zwischen persönlichen Freiheitsrechten wie der Meinungsfreiheit
und dem Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit derzeit stark zu
Lasten der Freiheit ausgerichtet. Wir fordern daher eine Reform des Strafrechts
und die Abschaffung überbordender Tatbestände wie „Beleidigung“ und
„Herabwürdigung religiöser Lehren“.
Ein liberales Wirtschaftssystem, gründend auf Eigentums- und Vertragsfreiheit,
stellt den Dreh- und Angelpunkt eines funktionierenden Gesellschaftssystems dar,
das steigenden Wohlstand, Arbeitsplätze und Selbstverwirklichung für alle
Menschen ermöglicht. Insbesondere junge Menschen wollen anpacken und etwas
erreichen – wir müssen dafür sorgen, dass ihnen dabei keine Steine in den Weg
gelegt werden.
Nicht der Staat schafft und sichert den Wohlstand in Österreich, sondern unsere
(Klein- und Mittel) Unternehmer. Diese schaffen Arbeitsplätze und produzieren
die benötigten Güter bzw. bieten entsprechende Dienstleistungen an. Sie sind, in
anderen Worten, die Experten im Bereich Wirtschaft. In diesem Sinne muss sich
die staatliche Regulierung darauf beschränken, Mindeststandards für den Schutz
von Arbeitnehmern und Konsumenten zu garantieren. Um der Überregulierung in
Österreich Einhalt zu gebieten, soll der Gesetzgeber kurz- bis mittelfristig für
jede neue Regulierung, die Unternehmen betrifft, zwei Regulierungen außer Kraft
setzen. Richtschnur soll hierbei sein, dass jeder Euro an Mehrkosten durch den
doppelten Betrag an Erleichterungen kompensiert wird.
Um innovatives Unternehmertum nicht weiter zu behindern, soll auch eine
komplette Neuorganisation der Gewerbeordnung erfolgen, sodass nur noch Gewerbe
reguliert werden, die Leib und Leben unmittelbar bedrohen. Ebenso sind
staatlicher Gebietsschutz und die Beschränkung der Öffnungszeiten veraltet und
gehören abgeschafft.
Neugründungen und Startups sind entscheidend für die Förderung von Innovation,
machen die Wirtschaft diverser und widerstandsfähiger und tragen maßgeblich zur
Gestaltung der Zukunft bei. Wer heute ein Unternehmen gründen will, stößt
allerdings auf viele unnötige bürokratische und finanzielle Hürden. Daher
braucht es eine Vereinfachung und Verbilligung von Gründungsprozessen - die
Gründung einer Gesellschaft soll ohne hohe Kosten und formale Erschwernisse
innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Zudem sollen die Kammerbeiträge im
Gründungsjahr entfallen und, sollte ein Unternehmen im ersten Jahr bereits
Personal beschäftigen, sämtliche Lohnnebenkosten für die ersten drei Mitarbeiter
eines Unternehmens im ersten Jahr ausgesetzt werden.
Es soll außerdem ein teilprivatisierter Gründungsfonds geschaffen werden, der
schnell und unbürokratisch Gründungskredite an junge Unternehmer vergibt.
Investitionen in den Fonds sollen KESt-befreit geleistet werden können. Der
Fonds kann so als Risikokapitalgeber fungieren und innovative Startups
unterstützen, die zwar vielversprechende Ideen haben, jedoch nicht über
ausreichende Sicherheiten verfügen, um herkömmliche Bankkredite zu erhalten.
Die Einführung einer Austria Limited als Gesellschaftsform soll jungen
Unternehmern die Gründung einer Kapitalgesellschaft erleichtern. Die Austria
Limited verfügt über Rechtspersönlichkeit und bietet die typische beschränkte
Haftung. Die Mindesteinlage der Limited soll bei 1 € statt wie bisher 35.000 €
bei einer GmbH liegen. Um den Wettbewerb nicht zu verzerren, können nur
natürliche Personen Inhaber sein. Wenn die Austria Limited einen Umsatz von 1
Mio. € oder zweimal hintereinander 700.000 € erreicht, wird sie automatisch in
eine GmbH umgewandelt. Der noch ausstehende Betrag für die Mindesteinlage einer
GmbH muss zu diesem Zeitpunkt aufgezahlt bzw. eingebracht und von der Steuer
befreit werden.
Um Österreich auch als internationalen Start-Up Hotspot etablieren zu können,
sollen durch eine europäische e-Residency nach estnischem Vorbild auch Personen
aus Drittstaaten an der österreichischen Wirtschaft teilnehmen und Unternehmen
gründen können.
Interessenvertretungen spielen zweifellos eine entscheidende Rolle bei der
Koordination von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen. Die stärksten
Interessenvertretungen, wie in Österreich die Gewerkschaften, leben aber von
einer freiwilligen Mitgliedschaft. Denn nur so ist eine Interessenvertretung
gezwungen für ihre Mitglieder effektiv zu arbeiten und kann sich nicht auf einem
immerwährenden Geldfluss ihrer Zwangsbeiträge ausruhen. Daher sollen die
bestehenden Zwangsmitgliedschaften abgeschafft werden. Bis zur Einführung der
freiwilligen Mitgliedschaft, die dann auch kompetitivere Beitragshöhen mit sich
bringt, sollen die verpflichtenden Umlagen der Kammern drastisch gesenkt werden.
Darüber hinaus sind in der österreichischen Verfassung verankerte Kammern nicht
notwendig, da freiwillige Interessenvertretungen ausreichend Möglichkeiten
bieten, sich vertreten zu lassen.
Die Steuerlast in Österreich ist im internationalen Vergleich erdrückend hoch,
wodurch für viele Bürger das Leben kaum noch leistbar ist. Ein gerechtes
Steuersystem entlastet nicht nur den Faktor Arbeit, sondern minimiert auch die
Verwaltungskosten und streicht Ausnahmeregelungen einzelner einflussreicher
Interessensgruppen. Durch Simplizität und Effizienz kann das Steuersystem
gerecht und transparent gestaltet werden.
Die Einkommensteuer soll radikal auf einen einheitlichen Steuersatz von 25%
gesenkt werden. Der Freibetrag soll dabei der Armutsgrenze entsprechen und
jährlich angepasst werden, wodurch sich eine indirekte Progression im Steuersatz
ergibt, da der Grenz- und Durchschnittssteuersatz mit zunehmendem Einkommen
ansteigen. Auch das Einkommen von Körperschaften soll einheitlich mit 25%
besteuert werden.
Generell befürworten wir eine Senkung der Steuerlast und setzen uns gegen die
Einführung neuer Steuern ein. Bagatellsteuern wie die Biersteuer, die nur einen
marginalen Teil der gesamten Steuereinnahmen ausmachen, sollen abgeschafft
werden. Eine neue Substanzsteuer auf Vermögen lehnen wir als groben Eingriff in
das Recht auf Eigentum und zwangsläufig auch in das Recht auf Privatsphäre
entschieden ab.
Um eine nachhaltige Verringerung der Steuer- und Abgabenlast zu erwirken, soll
eine Steuer- und Abgabenobergrenze im Verfassungsrang eingeführt werden.
Budgetentwürfe des Bundes sollen dabei nicht so ausgestaltet werden dürfen, dass
sie zu einer Steuer- und Abgabenbelastung führen, die den Wert von 40 Prozent
des BIPs übersteigt.
Überbordende staatliche, aber auch sozialpartnerschaftliche Interventionen und
Erschwernisse zu Lasten der Freiheit der Arbeitnehmer schaden dem Arbeitsmarkt.
Der Staat soll auch hier lediglich Mindeststandards zum Schutz von Leib und
Leben festschreiben. Arbeitsrechtliche Vorschriften müssen dringend
entbürokratisiert werden, sodass es für Unternehmen leichter wird neue
Arbeitskräfte einzustellen.
Wir sind entschieden gegen gesetzliche Mindestlöhne. Solche Vorschriften schaden
dem Standort Österreich und bringen das Gleichgewicht zwischen Entlohnung und
Produktivität aus dem Lot. Ebenso lehnen wir wirtschaftsschädigende Maßnahmen
wie eine gesetzlich vorgeschriebene 32-Stunden-Woche ab. Vereinbarungen sollen
zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf individueller oder betrieblicher Ebene
getroffen werden – um dabei unterschiedliche Arbeits- und Lebensrealitäten
abbilden zu können, soll es einen größtmöglichen gesetzlichen Spielraum geben.
Durch eine deutliche Senkung der Lohnnebenkosten sollen sowohl Arbeitnehmer als
auch Arbeitgeber entlastet werden. Das erleichtert es Unternehmen beispielsweise
neue Mitarbeiter einzustellen und Arbeitnehmer profitieren von höheren
Nettolöhnen. Unter anderem soll Arbeitnehmern durch die Zusammenlegung der
staatlichen Krankenkassen und die Abschaffung der Pflichtversicherung mehr Geld
übrigbleiben, das sie frei, aber verpflichtend, für ein Paket an sozialer
Absicherung ihrer Wahl einsetzen können.
Die österreichische Wirtschaft ist auf Fachkräfte angewiesen. Ein wichtiger
Baustein, um den Fachkräftemangel zu lindern, ist eine sinnvolle Strategie für
qualifizierte Zuwanderung. Wir sehen geordnete Zuwanderung als Chance, unserer
demographischen Entwicklung und dem derzeitigen Fachkräftemangel
entgegenzutreten. Wir müssen das System bestehend aus quotenbasierten
Aufenthaltstiteln, Saisonnier-Kontingenten und reformbedürftiger Rot-Weiß Rot-
Card, erneuern und auf ein Kriteriensystem nach dem Vorbild Kanadas auf
europäischer Ebene hinarbeiten.
Die Freiheit des Einzelnen ist für uns das höchste Gut in einer Gesellschaft. Um
diese Freiheit und Unabhängigkeit in allen Lebenslagen zu bewahren, braucht es
ein staatliches Sozialsystem als Auffangnetz, das die Würde des Individuums auch
in Zeiten von persönlichen Rückschlägen oder gesundheitlichen Notlagen schützt
und stets ein Mindestmaß an Sicherheit garantiert.
Liberales Bürgergeld - Eine radikale Neuordnung des
Sozialsystems
Ein prägendes Leitmotiv unseres Weltbildes und Konsequenz jeder Freiheit bleibt
die Eigenverantwortung. Wenn Bürger in Notlagen kommen, ist es jedoch Aufgabe
der Gesellschaft, diesen Menschen die Hand zu reichen und ihnen wieder auf die
Beine zu helfen. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, soll ein liberales
Bürgergeld eingeführt werden. Dieses tritt an die Stelle aller anderer
Sozialleistungen und bündelt in einem übersichtlichen, effizienten und gerechten
System finanzielle Mittel des Lebensunterhaltes.
Das liberale Bürgergeld folgt dabei folgendem Modus: Zuerst wird ein
Grundeinkommen festgelegt, dies stellt den Höchstbetrag dar, der ausgezahlt
werden kann, und somit auch den Mindestbetrag, den ein Mensch in Österreich zum
Leben hat. Das volle Grundeinkommen wird dann ausgezahlt, wenn ein Bürger gar
keine Einkünfte erzielt. Sobald man aber ein Einkommen hat, wird das ausgezahlte
Bürgergeld entsprechend dem gewählten Referenzsatz reduziert. Dieser
Referenzsatz ist dabei jedenfalls unter 50% anzusetzen, sodass jeder selbständig
verdiente Euro einen Zugewinn darstellt. Zur Illustration: Bei einem
Referenzsatz von exakt 50% und einem Grundeinkommen von 1.000 € würde Peter ganz
ohne selbständige Einkünfte exakt 1.000 € ausbezahlt bekommen, während Sandra
mit selbständigen Einkünften in Höhe von 1.000 € exakt 1.500 € in der Tasche
blieben. Die exakten Werte orientieren sich an Referenzbudgets, die unter
Mitwirkung von Experten und Betroffenen erstellt und evaluiert werden.
Das liberale Bürgergeld bietet außerdem ein System beispielloser
Übersichtlichkeit und Effizienz, das eine radikale Reduktion der
Verwaltungskosten mit sich bringt. Durch die hohe Treffsicherheit und
Transparenz ist das liberale Bürgergeld das gerechteste und sozial
verantwortlichste System, das gleichermaßen als Auffangnetz bei Notlagen
bereitsteht, aber keinesfalls als dauerhafte Hängematte dient.
Durch den ständig bestehenden Arbeitsanreiz, der dem liberalen Bürgergeld
zugrunde liegt, werden Inaktivitätsfallen und damit einhergehende Abhängigkeiten
verhindert und der Wiedereintritt in Eigenverantwortung und Autonomie gefördert.
Als letzten Schritt sind Sanktionen bei Nicht-Annahme einer zumutbaren
Arbeitsstelle in Form von Kürzungen von Sach- und Geldleistungen vorgesehen.
Arbeitssuchenden ist außerdem der Arbeitseintritt durch Hilfestellungen zur
Weiterbildung zu erleichtern. Hierfür sollen Langzeitarbeitslosen spezielle
Bildungsschecks zur Verfügung gestellt werden, die sie für eine Weiterbildung
ihrer Wahl einsetzen können.
Hochqualitative Gesundheitsversorgung durch eine
Versicherungspflicht
Qualität, Effizienz und Innovation entstehen durch Wettbewerb. Das gilt auch, wo
es um Leben und Tod geht. Deshalb wollen wir anstatt des derzeitigen Systems der
staatlichen Pflichtversicherung eine Versicherungspflicht einführen. Die
Versicherung muss dabei einen gesetzlich festgelegten Mindeststandard an
Leistungen umfassen. Bürger haben dabei die Wahl zwischen diversen privaten und
einem öffentlichen Anbieter.
Bei privaten Krankenversicherungen ist es essenziell, dem Versicherer ohne
Vorbehalt vertrauen zu können. Daher muss eine hohe Risikoabsicherung und
Eigenkapitalquote festgeschrieben werden. Auf Seite der Versicherungsnehmer kann
und soll der Lebensstil die Versicherungsprämien beeinflussen. So könnten die
Beiträge, wie beispielsweise in Deutschland Usus, sinken, wenn man mehrere
Vorsorgeuntersuchungen absolviert.
Im öffentlichen Bereich erfordert der aktuell verantwortungslose Umgang mit
öffentlichen Mitteln eine grundlegende Strukturbereinigung, wobei nicht bei den
Patienten gespart werden darf. Deshalb wollen wir Schluss mit dem ineffizienten
und viel zu teuren Versicherungssystem machen und fordern die sofortige
Zusammenlegung aller Krankenkassen zu einer einzigen staatlichen Kasse.
Die Organisation der Kasse soll sich an internationalen Best-Practice-Beispielen
orientieren, straff und effizient aufgebaut sein und sämtliche Partei- und
Klientelpolitik außen vor lassen. Zu den Aufgaben dieser staatlichen
Krankenkasse sollen sowohl medizinische Grundversorgung, Prävention als auch
Pflege zählen.
In einem nationalen Gesundheitskonzept stammen Versorgung, Prävention, und
Pflege aus einer Feder. So kann eine verbindliche Planung der öffentlichen
Gesundheitsinfrastruktur auf Basis gesundheitspolitischer Kriterien und abseits
von Prestigeüberlegungen gelingen. Dafür muss die Hoheit über die
Spitalsinfrastruktur dem Bund übertragen werden.
Krankenhäuser und ihre Notaufnahmen müssen entlastet werden.
Primärversorgungszentren, in denen mehrere Ärzte und weiteres medizinisches
Personal arbeiten, sollen als erste Anlaufstelle für Patienten dienen. Nur bei
Bedarf soll eine Zuweisung an Fachärzte innerhalb eines Versorgungszentrums oder
an andere Gesundheitseinrichtungen erfolgen.
Zusätzlich muss die medizinische Ausbildung reformiert werden, hin zu mehr
Praxisorientierung. Medizinisch-pflegendem, -technischem oder pharmazeutischem
Personal soll bei Erlangen der entsprechenden Fähigkeiten außerdem mehr
medizinische Kompetenz eingeräumt werden. Dies gibt diesen Berufsständen
Aufstiegsperspektiven, entlastet Ärzte in ihrer Arbeit und führt allgemein zu
einem effizienteren Arbeitsablauf.
Wir stellen die Mündigkeit des Patienten in den Mittelpunkt des
Gesundheitssystems, da nur dieser volle Verantwortung für sich und seine
Gesundheit tragen kann. Der mündige Patient gestaltet seinen Genesungsprozess
aktiv mit. Er entscheidet, wenn möglich, nach Aufklärung und Beratung gemeinsam
mit seinem Arzt über die anzuwendende Behandlung.
In der Konsequenz ist es auch Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben ein Ende
zu setzen, in Einklang mit den eigenen Vorstellungen von Lebensqualität und
Sinnhaftigkeit. Dieser Akt autonomer Selbstbestimmung ist von Staat und
Gesellschaft zu respektieren. Dafür soll und darf auch bei Dritten Hilfe gesucht
und in Anspruch genommen werden. Im Rahmen des Gesundheitssystems, muss auch die
aktive Sterbehilfe ermöglicht werden – inklusive des Zugangs zu entsprechenden
Medikamenten.
Der in Österreich beschworene Generationenvertrag ist gescheitert. Dies
bestätigt ein Blick auf Österreichs Demographie. Es ist mathematisch
ausgeschlossen, dass die geburtenschwachen Jahrgänge der jüngeren Zeit während
ihrer Erwerbstätigkeit die Pensionszahlungen der Babyboomer finanzieren können.
Das Pensionssystem wird von einer untätigen, wahlgetriebenen Politik gegen die
Wand gefahren – zu Lasten der Jungen Generationen. Wir fordern daher einen
Systemwechsel: Durch ein Beitragssystem sichert sich jeder Bürger durch seine
Beiträge die eigene Altersvorsorge, durch eine Aktienpension wird ein Teil der
allgemeinen Beiträge langfristig wertsteigernd veranlagt und durch zukunftsfitte
Kapitalmarktmarktpolitik wird die private, individuelle Vorsorge erleichtert.
Eine echte Pensionsreform: weg vom demographisch unhaltbaren Umlageverfahren hin
zu einem zukunftsfitten Beitragssystem. In diesem System hat jeder Bürger sein
eigenes Pensionskonto, über dessen Status Quo regelmäßig Auskunft erteilt wird.
Entsprechend der statistisch zu erwartenden Lebenserwartung werden dann auch die
aktuell bestehenden Möglichkeiten von Pensionsauszahlungen angezeigt. Diese
variieren, je nach gewünschtem Pensionseintritt, automatisch entsprechend der
unterschiedlichen Laufzeit. Ein Regelpensionsalter existiert nicht. Die
Inanspruchnahme der Pensionsauszahlungen kann erfolgen, sobald ein Mindestniveau
an monatlicher Auszahlung (= Existenzminimum) erreicht wurde. Die Umsetzung
dieser Reform der ersten Säule des Pensionssystems, ist natürlich nur
stufenweise und zeitlich gestreckt möglich.
Sollten die eigenen Pensionsbeiträge keine ausreichende Altersvorsorge
sicherstellen, greift auch bei den Pensionen das System des liberalen
Bürgergeldes. So rentiert sich jeder für die eigene Pension eingezahlte Euro
weiterhin, wobei gleichzeitig effektiv gegen Altersarmut geschützt wird.
Gleichzeitig muss sich Arbeit und Zuverdienst auch im Pensionsalter lohnen und
erlaubt sein. Wir fordern daher, dass auf Wunsch vorerst auch nur eine
Teilpension in Höhe von 25%, 50% oder 75% der monatlichen Pensionszahlungen
konsumiert werden kann, wenn zum Beispiel noch einer geringen Erwerbstätigkeit
nachgegangen wird. Die dadurch eingesparten Pensionszahlungen können dann später
abgerufen werden.
Unter den Überbegriff Aktienpension fallen pensionssichernde Lösungen, die auf
dem Kapitalmarkt basieren. Wir fordern die Einführung eines Staatsfonds nach
Vorbild Schwedens als Ergänzung der ersten Säule unseres Pensionssystems. Dieser
Fond soll mit mindestens einer Milliarde Euro gedeckt sein, die Betreuung soll
ausgeschrieben werden und im Resultat unabhängigen, professionellen
Anlegeinstitutionen obliegen. Durch diesen Staatsfonds werden die in das
aktuelle Umlagesystem oder das noch umzusetzende Beitragssystem eingezahlten
Beiträge kapitalgedeckt veranlagt. Langfristig steigt somit das Volumen der
Gelder in der ersten Säule.
Zusätzlich muss auch die individuelle Pensionsvorsorge gestärkt werden.
Einerseits soll jeder Bürger einen Teil seines Einkommens zur Veranlagung
steuerfrei in den neuen Staatsfonds einzahlen können, um so seine Pension zu
stärken. Andererseits soll die betriebliche Zusatzvorsorge geöffnet werden,
sodass Arbeitnehmer hier entsprechend ihren Bedürfnissen in eine Vorsorgekasse
ihrer Wahl einzahlen können, um so unkompliziert und ohne Kosten vom
Kapitalmarkt profitieren zu können.
Bis zu einer echten Pensionsreform bleibt die individuelle Kapital- und
Altersvorsorge unerlässlich. Das absolute Mindestmaß an Verantwortung für die
nächste Generation, das vom österreichischen Gesetzgeber zu erwarten ist, ist
daher die Vereinfachung und Entlastung der individuellen Vorsorge.
Essenziell ist dafür die Wiedereinführung der Behaltefrist von einem Jahr, in
der Form, wie sie bereits bis 2012 in Kraft war. So entfällt für private Anleger
die KESt auf Kursgewinne für langfristig gehaltene Wertpapiere. Zusätzlich soll
es vereinfacht werden, sein Aktiendepot umzuschlichten. So senkt man die Hürden,
die mit der Auswahl der Positionen eines Depots verbunden sind, indem spätere
Korrekturen ohne anfallende Kosten oder Steuern durchgeführt werden können.
Die vor allem bei jungen Generationen beliebten Kryptowährungen sollen sich in
Besteuerung und Handhabung nicht von anderen Wertaufbewahrungsmitteln wie Gold
unterscheiden. Dies umschließt auch die Abschaffung der Verifizierungspflichten
von Kryptowallets.
Letztlich soll der Zugang zum Finanzmarkt und das Wissen über Kapital- und
Altersvorsorge nicht einer gutbürgerlichen Bildungselite vorbehalten sein. Daher
muss jede österreichische Schulbildung Kompetenzen im Bereich Financial Literacy
beinhalten, die primär von externen Experten und durch direkte praktische
Erfahrung, beispielsweise über die Verwendung von Musterdepots, vermittelt
werden sollen.
Bis die nötige Pensionsreform endlich umgesetzt werden kann, müssen zusätzlich
zu den oben beschriebenen Vereinfachungen der individuellen Kapitalvorsorge,
mehrere Notmaßnahmen ergriffen werden. Ziel dieser ist die Abwendung einer
völlig aus dem Ruder geratenen, finanziell nicht mehr stemmbaren Pensionspolitik
zu mehr Kostenwahrheit im System.
Sämtliche Sonderregelungen und Pensionsprivilegien müssen sofort abgeschafft
werden. Alle staatlichen Pensionen sind in das ASVG zu überführen. Pensionen
über der ASVG-Höchstpension sind nach Höhe der im Erwerbsleben tatsächlich
geleisteten Beiträge zu kürzen, wobei die Kürzungen versicherungsmathematisch
korrekt zu berechnen ist. Bei einem Pensionsantritt vor dem Referenzalter von
derzeit 65 Jahren sind gleichermaßen Abschläge zu berechnen. Durch diese
Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass jedenfalls nicht noch mehr Geld aus
dem Staatstopf in die Aufrechterhaltung unseres Pensionssystem fließt.
Wohnen stellt ein menschliches Grundbedürfnis dar. Jedem Bürger soll ein
Wohnangebot nach seinen individuellen Bedürfnissen offenstehen. Der Zugang zu
einer Mietwohnung darf dabei nicht von Alter, Glück oder Kontakten abhängen. Und
auch der Traum vom Eigenheim muss in Österreich aus eigener Kraft realisierbar
sein.
Für ein Dach über dem Kopf sorgt der Zugang zu einem offenen Wohnungsmarkt mit
einem ausgewogenen, vielfältigen Angebot. Ein solches Angebot kann aber nur dort
entstehen, wo faire Verhältnisse zwischen Eigentümern und Mietern herrschen, die
den Markt beleben und Wohnbau attraktiv machen.
Das in Österreich historisch gewachsene Mietrecht ist mittlerweile eines der
europaweit restriktivsten. Während die in Kraft gesetzten Regelungen aus
redlichen Motiven – dem Schutz der Mieter und insbesondere spezieller Gruppen
von Mietern – entstanden sind, sind diese vielfach nicht mehr zeitgemäß und in
ihrem Gesamtausmaß schädlich für den Wohnungsmarkt. So sprechen die Zahlen oft
gegen Renovierungen oder Neubauten, und so verhindert der starke Bestandschutz
für Altmieter eine effektive Allokation des Wohnungsangebots zu Lasten der
jungen Generationen.
Das Mietrecht muss folglich dringend flexibilisiert und liberalisiert werden.
Marktmechanismen dürfen nicht weiter durch überbordende Staatseingriffe
ausgesetzt werden, insbesondere bei Altbauten im Vollanwendungsbereich des MRG.
Daher muss das Verhältnis Mieter – Vermieter neu geordnet werden: Insbesondere
sollen Mietverträge im Sinne der Privatautonomie sowohl vom Mieter als auch vom
Vermieter unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist gekündigt werden können. Da
der Mieter von einer Kündigung üblicherweise stärker betroffen ist, sind gewisse
Mieterschutzbestimmungen zu achten. Dazu gehören eine angemessene
Kündigungsfrist und Rücksichtnahme auf besondere Schutzbedürftigkeit, wie bei
Schwangerschaft, Behinderung oder hohem Alter. Auch die Möglichkeit in
Altverträge eintreten zu können, muss auf Ausnahmesituationen beschränkt werden,
um so das Phänomen des sogenannten „Mietadels“ zu unterbinden. Zudem sollen sich
die Miethöhen grundsätzlich am Markt durch Angebot und Nachfrage bilden.
Diese Maßnahmen machen den privaten Wohnungsmarkt wesentlich attraktiver, was
Investitionen begünstigt, Angebot schafft und schließlich die Preise auf
angemessenem Niveau hält. Populistische Forderungen nach generellen
Mietendeckeln, Leerstandsabgaben und Zweitwohnsitzabgaben lehnen wir ab. Diese
schaffen keine einzige zusätzliche Wohnung, sondern verschärfen die bestehenden
Probleme weiter.
Personen mit einem geringen Einkommen, die marktübliche Mieten nicht aus eigener
Kraft stemmen können, müssen durch die öffentliche Hand gestützt werden.
Subjektförderungen, also finanzielle Beihilfen für Individuen in Einklang mit
dem liberalen Bürgergeld, sind der richtige Weg, um soziale Härten abzufangen.
Insbesondere die mangelnde Flexibilität und die fehlende soziale Treffsicherheit
machen die Objektförderung zu einem oftmals untauglichen Mittel, um in Zukunft
für leistbaren, attraktiven Wohnraum zu sorgen.
Wir wollen Bauen günstiger machen. Durch die Vielzahl von Vorschriften entstehen
massive Kosten. Unser Ziel ist es, kostenverursachende Normen und unnötige
Vorschriften (z.B. überschießende Stellplatzverordnung) auf Bundes-, Landes- und
vor allem Gemeindeebene zu verringern und zu vermeiden und den Entscheidern eine
transparente Grundlage für ihr Handeln zur Verfügung zu stellen. Bei
sicherheitsrelevanten Themen soll zukünftig ein strenges Haftungsrecht die
überhandnehmenden Gebote und Verbote ablösen.
Der Traum von den eigenen vier Wänden muss Realität werden können. Um dies
leichter zu verwirklichen, fordern wir einen Strauß an Maßnahmen, die den Kauf
einer neuen Immobilie vergünstigen. Insbesondere die Aussetzung der
Grunderwerbsteuer beim Kauf der ersten Immobilie, sowie die Abschaffung der
Grundbuchgebühren erachten wir als essenziell.
Zudem wollen wir Mietkauf-Modelle ausbauen. Bewohner von Gemeinde- oder
Genossenschaftswohnungen sollen die Option erhalten, ihre derzeitigen
Mietverträge in Mietkaufverträge umzuwandeln. Wir schlagen ein Flexi-Mietkauf-
System vor, nach welcher der Betroffene während der Phase eines Mietkaufs seine
Wohnung wechseln kann. Bisherige Zahlungen sollen für den Mietkauf der neuen
Gemeinde- oder Genossenschaftswohnung angerechnet werden.
Der soziale Wohnbau soll in erster Linie jenen zugutekommen, die ihn wirklich
benötigen. Sozialer Wohnbau hat aber nicht die Funktion über Steuermittel
privilegiertes Wohnen zu ermöglichen. Deshalb fordern wir ein unbürokratisches
Einkommensmonitoring, um die soziale Treffsicherheit zu erhöhen. Außerdem muss
die Vergabe von „sozialen“ Wohnungen endlich transparent ablaufen. Es braucht
objektive und transparente Kriterien, die die Lebensrealität von jungen Menschen
berücksichtigen.
Neubauprojekte sollen kosteneffizient und ökologisch sinnvoll gebündelt werden.
Statt zersiedelten Gebieten, braucht es kompaktere Siedlungskerne. Um diese zu
verwirklichen, fordern wir, dass die Flächenwidmungskompetenz den Gemeinden
entzogen und auf eine überregionale Ebene übertragen wird.
Wir stehen zum Prinzip der qualitätsvollen Innenverdichtung. Wohnraum muss
wieder in die Höhe und nicht mehr in die Breite wachsen und dazu müssen
Baurichtlinien gelockert werden. Die Verdichtung eines Siedlungskernes muss
dabei einhergehen mit dem Ausbau von Infrastruktur, die nachhaltige Mobilität
sicher ermöglicht und durch umfassende Begrünung im öffentlichen Raum begleitet
werden.
Dafür soll die baulich schwierige und daher teure Bebauung von bereits
versiegelten Flächen und das Füllen von innerörtlichen Lücken steuerlich
begünstigt werden. Außerdem müssen baurechtliche Richtlinien vereinfacht werden,
um die Sanierung von alten Gebäuden zu erleichtern und kostengünstigeres Bauen
zu ermöglichen.
Der Schutz unseres Planeten ist die drängendste globale Herausforderung. Wir
setzen uns für einen umweltbewussten Ansatz ein, der auf individuellen
Freiheiten, wirtschaftlicher Entwicklung und verantwortungsvoller Nutzung
unserer Ressourcen basiert. Dabei gehen Ökologie und Ökonomie Hand in Hand, denn
nur, wenn es gelingt, Konsumbedürfnisse insbesondere im Energiebereich sicher,
sauber und bezahlbar zu befriedigen, kann Umwelt- und Klimapolitik gelingen.
Dafür müssen innovative Lösungen forciert und Marktmechanismen genutzt werden,
um die Klimaziele unter Wahrung persönlicher wie wirtschaftlicher Freiheit zu
erreichen.
Wir setzen auf einen marktwirtschaftlichen Ansatz, bei dem die Kosten von
Klimabelastungen grundsätzlich nach dem Verursacherprinzip verteilt werden.
Dafür müssen klimaschädliche Externalitäten internalisiert und somit in die
Preisbildung einbezogen werden. Unternehmer wie Individuen haben so direkte
Anreize, auf umweltfreundliche Verhaltensweisen und Produkte zu setzen. Konkret
soll daher in Kombination mit innovationsfördernden Maßnahmen ein EU-weiter CO2-
Preis eingeführt werden.
Wir setzen uns außerdem für die Einführung von CO2-Zöllen ein, um internationale
Anstrengungen zur Bekämpfung des Klimawandels zu unterstützen. Durch diese kann
sichergestellt werden, dass für Unternehmen aus Ländern mit strengeren
Umweltauflagen kein Wettbewerbsnachteil entsteht.
Im Sinne der ökologischen Kostenwahrheit müssen außerdem sämtliche fossile
Subventionen, wie etwa des Dieselprivilegs und der Pendlerpauschaule gestoppt
werden. Die Förderung von zusätzlicher Feinstaub- und CO2-Belastung steht in
diametralem Widerspruch zu allen Bemühungen, die Folgen des Klimawandels
einzudämmen.
Wir bekennen uns zu einer zukunftsorientierten Energiestrategie, die auf
marktwirtschaftlichen Prinzipien, technologischer Innovation und individueller
Entscheidungsfreiheit fußt. Unser Ziel ist es, eine nachhaltige und stabile
Energieversorgung sicherzustellen, welche die Umwelt schont und unseren
gesellschaftlichen Wohlstand sichert.
Wir setzen auf die Förderung von Forschung und Entwicklung, um innovative
Technologien voranzutreiben. Für private Unternehmen, Startups sowie Hochschulen
sollen Anreize geschaffen werden, um innovative Lösungen zu erarbeiten.
Insbesondere soll auch die Forschung im Bereich der Energiespeicherung gefördert
werden, um beständige Lösungen für ein zuverlässiges Energiesystem zu
entwickeln.
In vielen Bundesländern verhindern Zonierungsgesetze effektiv den Bau von
Windkraftanlagen. Diese sollen angepasst und gelockert werden, sodass die
Entwicklung erneuerbarer Windenergien vorangetrieben werden kann.
Wir befürworten eine diversifizierte Energieversorgung, die auf verschiedenen
Energiequellen basiert, einschließlich erneuerbarer Energien wie Solarenergie,
Windenergie, Wasserkraft, Biomasse und Geothermie. Zugleich unterstützen wir
eine technologieoffene Debatte, um auch über die Nutzung von Kernenergie und
sauberer fossiler Energien wie Erdgas sachlich zu diskutieren. Um den
Energieverbrauch zu optimieren und Ressourcen zu schonen, setzen wir auf
Effizienzmaßnahmen und intelligente Technologien.
Naturschutz durch Renaturierung von Ökosystemen ist von zentraler Bedeutung für
den Erhalt der Biodiversität und die Wiederherstellung von natürlichen
Lebensräumen. Dabei werden Ökosysteme, die durch menschliche Aktivitäten
geschädigt wurden, durch gezielte Maßnahmen revitalisiert und in ihren
natürlichen, funktionalen Zustand zurückgeführt. So können Feuchtgebiete
wiederhergestellt, Waldgebiete aufgeforstet und Flussläufe sowie Uferzonen
renaturiert werden. Ein weiterer entscheidender Aspekt der Renaturierung ist das
Management invasiver Arten, um die heimische Flora und Fauna zu schützen.
Eine effektive Verwaltung und Erweiterung von Schutzgebieten sind von
entscheidender Bedeutung, um die natürliche Vielfalt zu schützen. Durch eine
professionelle und gut koordinierte Verwaltung können Ökosysteme bewahrt,
bedrohte Arten geschützt sowie der Erholungswert für Besucher gewährleistet
werden.
Nachhaltiger Tourismus respektiert die ökologischen, sozialen und
wirtschaftlichen Grenzen einer Destination. Dies bedeutet, Tourismus zu fördern,
der lokale Gemeinschaften unterstützt, die Umwelt respektiert und den Besuchern
ein authentisches Naturerlebnis bietet, ohne die Natur zu schädigen. Die
Zusammenarbeit mit touristischen Unternehmen und Verbänden ist entscheidend, um
nachhaltige Praktiken zu fördern. Anreize, Zertifizierungen und Schulungen
können Anbieter motivieren, Umweltstandards einzuhalten.
Eine nachhaltige Raumplanung und Infrastruktur stellen den Schutz und die
Wiederherstellung der Umwelt in den Mittelpunkt. Wir setzen auf eine moderne,
innovative und effiziente Gestaltung des öffentlichen Raums, die im Einklang mit
ökologischer Verantwortung steht und gleichzeitig individuelle Freiheiten
respektiert. Hier ist insbesondere dem rasant fortschreitenden Flächenfraß
Einhalt zu gebieten. Den Bundesländern sollen über den Finanzausgleich
finanzielle Mittel gestrichen werden, wenn unverhältnismäßig viel Boden
versiegelt wird.
Ein effektiver Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, Radwege und Fußgängerzonen
sollen eine umweltfreundliche Mobilität ermöglichen. Außerdem kann die Nutzung
von Smart-City-Technologien und digitalen Lösungen die Ressourcennutzung
optimieren und eine nachhaltige Raumentwicklung fördern.
Die aktuellen Zeiten sind geprägt von Unsicherheiten, die geopolitische
Weltordnung ist im Wandel und es kommt vermehrt zu aggressiven Konfrontationen
bis hin zu neuen Kriegen. Gerade jetzt sind stabile außenpolitische Bündnisse
und Partner für Österreich sowie ein verteidigungsfähiges, gut ausgerüstetes
Militär essenziell. Um unseren Wohlstand sowie unsere Verteidigung zu
garantieren, braucht es gemeinsame europäische Lösungen.
In außen- und sicherheitspolitischen Fragen soll die EU nicht widersprüchliche,
nationalstaatliche Interessen verfolgen, sondern international geeint mit einer
Stimme sprechen. Daher soll die Position des Hohen Vertreters für Außen- und
Sicherheitspolitik zu einem echten EU-Außenminister aufgewertet werden und so
die Frage „Who do I call if I want to call Europe?“ endgültig beantworten.
Der Europäische Auswärtige Dienst soll zudem gestärkt werden. Die Kompetenzen
der Vertretungen der EU im Ausland sollen erweitert werden, um beispielsweise
die gemeinsame Ausstellung von Visa durch „EU-Botschaften“ zu ermöglichen. Ein
solches Modell der „Botschaft mit 27 Flaggen“ führt zu einheitlichen
Vergabeprozess, ermöglicht Kosteneinsparungen und erlaubt eine vereinfachte
Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten.
Um die Wehrhaftigkeit unseres Staats zu garantieren, müssen wir die
Landesverteidigung in die Hände von Profis geben und nicht in die von
Maturanten. Die Wehrpflicht ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die freie
Lebensgestaltung junger Männer. Ein Berufsheer ist längst überfällig und
dringend nötig, um für die Herausforderungen der Moderne gewappnet zu sein. Auch
die Anschaffung von modernem Equipment und Waffensystemen ist längst überfällig.
Als staatliche Kernaufgabe muss die Finanzierung der Militärs daher endlich
priorisiert werden.
Als überzeugte Europäer ist uns bewusst, dass nur ein geeintes und starkes
Europa effektiv gegen Cyberkriegsführung, die Bedrohung kritischer Infrastruktur
und Terrorismus vorgehen kann. Die Zusammenarbeit der europäischen
Nachrichtendienste muss weiter verstärkt werden und auch der Schutz der
kritischen Infrastruktur, insbesondere bei grenzüberschreitender Nutzung, in
europäischer Zusammenarbeit erfolgen.
Langfristig sind wir außerdem für ein europäisches Militär, das die europäische
Bevölkerung im Notfall effektiv verteidigen kann. Diese EU-Armee soll eng mit
unseren Verbündeten zusammenarbeiten, um unser Lebensmodell der liberalen
Demokratie bestmöglich zu verteidigen. Konsequenterweise soll daher die
österreichische Neutralität mittelfristig abgeschafft werden. Kurzfristig muss
zumindest die Beschaffung von Verteidigungsmitteln primär auf europäischer Ebene
erfolgen.
Freihandel schafft Wohlstand und stiftet Frieden. Wir wollen Freihandel fördern
und fordern, denn vom freien Handel zwischen Demokratien profitieren am Ende
alle. Eine freie Marktwirtschaft zeichnet sich nicht nur durch den
innerstaatlichen, sondern vor allem auch durch den internationalen Handel aus.
Diese in den letzten zwei Jahrhunderten stattfindende Globalisierung ist die
Grundlage unseres heutigen Wohlstands.
Wenige Länder haben vom freien Güter- und Personenverkehr des EU-Binnenmarktes
so sehr profitiert wie Österreich. Wir wollen eine Ausweitung und Vertiefung des
Binnenmarktes, um den Wohlstand auch zukünftig zu sichern und auszubauen.
Der europäische Binnenmarkt soll durch den Abschluss von Freihandelsabkommen
profitieren. Durch Freihandelsabkommen genießen europäische Erzeugnisse einen
größeren Absatzmarkt, während europäische Konsumenten mehr Wahlfreiheit in ihren
Einkäufen erhalten. Insbesondere österreichische Unternehmer konnten so in der
Vergangenheit überdurchschnittlich profitieren. Alleingänge der österreichischen
Bundesregierung in Form von Vetos gegen europäisch verhandelte
Freihandelsabkommen, sind strikt abzulehnen.
Darüber hinaus wollen wir den Handel mit anderen Staaten nutzen, um unsere Werte
und Produktionsstandards zu exportieren. In Anbetracht der Entwicklungen in
Afrika, wo China und Russland die EU wie auch die USA durch eine werteneutrale
Handels- und Investitionspolitik nahezu verdrängt haben, ist aber Zurückhaltung
bei vertraglichen Wertegeboten geboten. Liberale Demokratie und die Achtung der
Menschenrechte muss man international vorleben, diese kann man nicht einfach
vertraglich aufoktroyieren. Oft sind daher kleine Schritte nachhaltiger. In
diesem Sinne sollen zumindest europäische Umweltstandards zur Erreichung der
Pariser Klimaziele in jedem Freihandelsabkommen durch entsprechende Auflagen und
Mindestanforderungen enthalten sein.
Wir bekennen uns klar zur Unterstützung liberaler Demokratien im Kampf gegen
Diktaturen zur Wahrung ihrer Freiheit, wie aktuell in Taiwan, das von der
autoritären kommunistischen Volksrepublik China bedroht wird.
Wir verurteilen außerdem klar terroristische Handlungen, die für Unsicherheit,
schlimmstenfalls aber auch zum Verlust von Menschenleben und zu internationalen
Konflikten, führen. Der Angriff der Hamas auf israelische Zivilisten ist ein
deutliches Beispiel für die Provokation von Kriegen durch Terrororganisationen,
die entschlossen bekämpft werden müssen.
Das Völkerrecht ist von Staaten nicht als Empfehlung, sondern als bindendes
Regelwerk zu verstehen. Völkerrechtswidrige Kriegshandlungen untergraben das
Fundament internationaler Normen und den Schutz unschuldiger Menschenleben. Der
Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ist ein deutliches und
schwerwiegenderes Beispiel für eklatante Verletzungen des Völkerrechts, denen
wir vehement entgegentreten müssen.
Internationale Institutionen wie etwa die Vereinten Nationen oder die
Welthandelsorganisation haben oft nicht genügend Mittel, um ihren Aufgaben
nachzukommen. Gerade in Zeiten des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands
gegen die Ukraine, sowie der wirtschaftlichen Dreistigkeit Chinas beispielsweise
in der Missachtung jeglicher Regeln von intellektuellem Eigentum, sind
handlungsfähige internationale Organisationen essenziell.
Die Vereinten Nationen sollen ein strukturiertes Forum für Dialog,
Zusammenarbeit und Entscheidungsfindung auf globaler Ebene sein, doch um diesem
Anspruch gerecht zu werden, muss die UN fundamental reformiert werden. Das allzu
oft hinderliche Vetorecht einzelner Staaten verleiht zwar den getroffenen
Beschlüssen mehr Gewicht, darf jedoch angesichts des globalen Wandels kein
dogmatisches Artefakt der Gründungszeit bleiben, sondern muss laufend
hinterfragt werden. Die UN muss zukünftig in der Lage sein, als oberste
friedensstiftende und völkerverbindende Instanz aufzutreten, deren Hauptaufgabe
es ist, kriegerische Auseinandersetzungen zu vermeiden und ein Zusammenleben der
Menschheit im bestmöglichen Maße zu ermöglichen.
Um zudem Rechtssicherheit im internationalen Wirtschaftswesen sowie Schutz vor
staatlicher Willkür zu gewährleisten, fordern wir die Errichtung eines
unabhängigen, internationalen Handelsgerichtshofs.
Die Europäische Union ist als Garant unseres Wohlstandes und als integraler
Bestandteil unseres täglichen Lebens nicht mehr wegzudenken. Nie war die
europäische Bevölkerung so frei, nie so wohlhabend und nie so geprägt von
Frieden. Um jetzt den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts effektiv
entgegenzutreten, müssen wir das Projekt Europa weiterentwickeln und vertiefen.
Daher fordern wir die Vereinigten Staaten von Europa.
Um eine entscheidungsfähige EU zu sichern, muss das Einstimmigkeitsprinzip im
Rat abgeschafft werden. Nur so kann man Staaten mit autokratischen Tendenzen wie
Ungarn und Polen den Wind aus den Segeln nehmen und verhindern, dass einzelne
Staaten wichtige Reformen aufgrund nationalstaatlichen Denkens blockieren.
Um eine bürgernahe EU zu schaffen, die Vertrauen und Ansehen genießt, müssen
direkte Wahlen garantiert werden. Deshalb sollen für die Wahl zum Europäischen
Parlament europaweite Wahllisten aufgestellt werden und der Kommissionspräsident
direkt gewählt werden.
Die Europäische Kommission soll zu einer echten europäischen Regierung
aufgewertet werden, deren Zusammensetzung nicht von der Anzahl der
Mitgliedstaaten abhängt, sondern aus Mitgliedern des Parlaments gebildet wird
und daher eine größere Flexibilität bei der Definition der Aufgabenbereiche hat.
Das Europäische Parlament wiederum soll durch Gewährung des Initiativrechts in
seiner Bedeutung aufgewertet werden. Als föderales Element soll ihm der Rat als
gleichberechtigte zweite Kammer zur Seite gestellt werden. Der Europäische Rat
soll ersatzlos abgeschafft werden.
Um den Mitgliedstaaten Raum für eigene Entfaltung zu lassen, soll das
Subsidiaritätsprinzips auch im Laufe kommender Reformen beibehalten und
stringent eingehalten werden. So werden die regionalen Bedürfnisse und
Unterschiede durch die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit der entsprechenden
Ebenen berücksichtigt.
Gerade in Zeiten der steigenden Zinsen, zeigt sich einmal mehr, wie wichtig eine
nachhaltige und verantwortungsvolle Haushaltspolitik ist. Die EU und die
Mitgliedstaaten müssen Förderungen effizienter gestalten, Missbrauch durch
Nationalstaaten verhindern und Kosten einsparen. Wir bekennen uns zu den
Maastricht-Kriterien und wollen, dass die Staaten diese in Zukunft wieder achten
und umsetzen, um der nächsten Generationen Willen.
Wir setzen uns für eine zurückhaltende und möglichst marktnahe Geldpolitik ein.
Die EZB soll daher umfassend reformiert werden und sich zukünftig einzig auf den
Erhalt der Geldwertstabilität konzentrieren, um ihre politische Unabhängigkeit
zu wahren.
Die derzeit unkontrollierte Migration nach Europa ist eine der großen
Herausforderungen unserer Generation. Auch diese können wir nur als geeintes und
solidarisches Europa bewältigen - es kann nicht sein, dass dieses Problem auf
einige wenige Mitgliedsstaaten abgeladen wird. Es braucht endlich eine
gesamteuropäische Asyllösung, an der sich alle Mitgliedsstaaten beteiligen. Die
Asylwerber sollen verbindlich auf alle Mitgliedstaaten aufgeteilt werden, wobei
die Verteilung sich nach der Bevölkerungszahl, dem Bruttoinlandsprodukt und den
bisher erbrachten Leistungen in Bezug auf Asylwerber richten soll. In diesem
Zusammenhang soll auch eine Residenzpflicht eingeführt werden. Asylverfahren
müssen schneller abgewickelt werden, um Schutzbedürftigen möglichst schnell zu
helfen und Missbrauch zu verhindern.
Straffällige Asylwerber sollen schneller abgeschoben und außer Landes gebracht
werden. Die EU soll Rückführungsabkommen abschließen, in denen sich die
Herkunftsstaaten zur Rücknahme der abgelehnten Asylwerber verpflichten. Nur so
kann ein funktionierendes Asylsystem Bestand haben.
Um die Integration und Eingliederung der Geflüchteten zu gewährleisten, sollen
verpflichtende Sprachkurse zur Verfügung gestellt werden. Um Schleppern das
Geschäft zu erschweren, fordern wir einen effektiven Grenzschutz, an dem sich
alle EU-Staaten beteiligen.
Wir fordern eine Stärkung des Integrationsjahrs für Asylberechtigte und
Asylwerber mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit sowie die Umsetzung einer
individuellen Integrationsvereinbarung inklusive Sanktionen bei Verletzungen.
Gleichzeitig fordern wir einen Ausbau der Sachleistungen und eine Reduktion der
Geldleistungen.
Europäer sind heute durch europaweit wechselnde Studienorte und Arbeitsstätten
sowie Familie und Freunden mit bunt gemischten Staatsbürgerschaften in ganz
Europa daheim. Ganz im Sinne der europäischen Integration sollen in Österreich
lebenden Unionsbürgern die vollen demokratischen Teilhaberechte zukommen. Wir
bekennen uns auch zum Wahlrecht ab dem Alter von 16 Jahren für jeden Bürger bei
den EU-Wahlen.
Politik ist kein Selbstzweck. Genauso wenig das vorliegende Programm. Dieses
soll nicht in einer dunklen Schublade enden, sondern Veränderung in unserem
schönen Land bewirken. Der Verdienst für das große Ganze durch teils auch
kleinere, aber dafür realisierbare Schritte ist gegenüber sturer Ideologie zu
bevorzugen. In diesem Sinne listen wir in diesem Kapitel zwölf Punkte auf, die
im Zuge einer liberalen Regierungsverantwortung jedenfalls umgesetzt werden
sollen, um die Weichen für eine bessere Zukunft zu stellen.
Um das Aufstiegsversprechen zu erneuern, sodass sich auch die junge Generation
in Österreich durch eigene Kraft etwas aufbauen kann, soll …
- die Steuer- und Abgabenlast drastisch gesenkt werden, um vor allem jungen
Berufstätigen mehr finanziellen Spielraum zu ermöglichen;
- die Grunderwerbssteuer beim Kauf der ersten Immobilie ausgesetzt werden;
- die Behaltefrist für Wertpapiere für Privatanleger wieder eingeführt
werden.
Um Wohlstand in Österreich langfristig zu sichern, muss der
unternehmerfeindlichen Überregulierung Einhalt geboten werden. Daher soll …
- die Gewerbeordnung entrümpelt werden, indem vor allem gebundene Gewerbe
abgeschafft und Qualifikationsnachweise auf das Nötigste reduziert werden;
- der Wirtschaftsstandort nicht durch eine Verschärfung des
Arbeitskräftemangels durch die Einführung einer gesetzlichen 32-Stunden-
Woche geschwächt werden.
Um weg von Biedermeier-Sentimenten hin zum italienischen Dolce Vita mit
niederländischem Chill-Faktor zu kommen, soll …
- die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten schrittweise vorangetrieben
werden;
- die Kriminalisierung von Cannabis zu Gunsten der kontrollierten Freigabe
abgeschafft werden.
Um im Sinne der Generationengerechtigkeit erste Schritte Richtung
zukunftsfähiger Planet, sowie nachhaltiger Staatshaushalt und zukunftsfittes
Pensionssystem zu sichern, soll …
- ein Stopp klimaschädlicher Subventionen umgesetzt werden;
- die Aktienpension durch eine Öffnung der betrieblichen Altersvorsorge
ermöglicht und das Pensionsantrittsalter nachhaltig erhöht werden.
Um das österreichische Bildungssystem zumindest im Rahmen der Kompetenzen einer
Bundesregierung ein Stück lebensnäher auszugestalten und den Hochschulen ein
Stück mehr Exzellenz zu erlauben, soll …
- in einem ersten Schritt Richtung völliger Schulautonomie ein geförderter
Rahmen geschaffen werden, der es Schulen über eine private Trägerschaft
bei gleichzeitig öffentlicher Finanzierung und ohne Schulgelder
ermöglicht, finanzielle, personelle sowie pädagogische Autonomie zu
erlangen und so zu Chancenschulen zu werden, die die Schüler in den
Mittelpunkt stellen;