Im Antrag steht kein Vorteil der Privatisierung. Wenn der private Teil „Unterhaltung“ machen soll, braucht es ihn nicht, dafür haben wir ja Private. Wenn er einen öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllen soll, sollte er auch öffentlich bleiben.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antrag: | Mut zur Freiheit: Unsere Vision für ein besseres Österreich |
---|---|
Antragsteller*in: | Stefan Schett |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 21.10.2023, 11:11 |
Kommentare