Antrag: | Mut zur Freiheit: Unsere Vision für ein besseres Österreich |
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Antragsteller*in: | Lorenz Horvath, Rosemarie Newil |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 21.10.2023, 10:33 |
LANEU-020: Mut zur Freiheit: Unsere Vision für ein besseres Österreich
Antragstext
Von Zeile 19 bis 23:
Um Kindern die besten Lebenschancen zu bieten, muss bereits im frühen Alter angesetzt werden. Eltern sollen für ihre Kinder Bildungsschecks bekommen, die sie für die Bildung und Betreuung in einer Vollzeiteinrichtung ihrer Wahl einlösen können.Jeder Mensch zwischen dem 6. und dem 20. Lebensjahr erhält, bis zur vollendeten Volljährigkeit über seine Erziehungsberechtigten, und darüber hinaus selbst, einen Bildungsscheck. Die frühkindliche Kinderbetreuung soll grundsätzlich privat aufgestellt sein, aber strengen Qualitätskontrollen unterliegen. Mögliche
Von Zeile 37 bis 39 einfügen:
So entsteht Raum für innovative pädagogische Konzepte und ein vielfältiges Angebot an Bildungswegen. Schulen sollen in Zukunft grundsätzlich privater Trägerschaft unterliegen, wobei die Finanzierung durch den Staat sichergestellt wird -
Von Zeile 41 bis 51:
In einem ersten Schritt sollen Schulen beispielsweise über ein Modell der privaten Trägerschaft bei öffentlicher Finanzierung die Möglichkeit haben selbst in das Prinzip der Schulautonomie hineinzuoptieren. Diese Schulen bekommen die Freiheit dreifacher Autonomie: in pädagogischer, personeller und finanzieller Freiheit und Verantwortung. Bei der Aufnahme soll auf eine gute soziale Durchmischung geschaut werden.Schulen bekommen die Freiheit dreifacher Autonomie: in pädagogischer, personeller und finanzieller Freiheit und Verantwortung.
Jedes Kind bekommt einen solchen Bildungsscheck, den es in der Bildungseinrichtung seiner Wahl einlösen kann. Besonders beliebte Schulen erhalten folglich die beste Finanzierung und Anreize, ihr Angebot weiter auszubauen, um mehr Schüler anzuziehen. Schlechte Schulen auf der anderen Seite müssen sich schnellstens überlegen, wie sie ein attraktives Angebot schaffen.
Die Bildungsschecks können in jeder Bildungseinrichtung, Aus- und Weiterbildungsinstitutionen jeglicher Art sowie Kursen, eingelöst werden. Dabei sind sowohl private als auch interimistisch öffentliche Träger inkludiert. Anteilig soll jene Summe des Schulbudgets geteilt durch die Anzahl der Schüler:innen, die Höhe der Schecks ausmachen. Hierbei gilt es das Bildungsbudget grundsätzlich auf 6,5% des BIP zu erhöhen.
Während Gelder, die für Schulen sonst je nach Schüler:innenstärke budgetiert wurden, durch die Bildungsschecks ersetzt werden sollen, werden laufende Betriebskosten vorerst gedeckelt aus öffentlichen Gelder finanziert. Damit sollen Standorte grundsätzlich erhalten werden und Schulen können sich auf ihr eigenes Bildungsangebot konzentrieren.
Sollte es aufgrund zu geringer Nachfrage dazu kommen, dass in einem Schulbezirk ein gewisser Schultyp nicht vertreten ist, muss die öffentliche Hand für die Einrichtung eines solchen sorgen und somit Wahlfreiheit gewährleisten. Dies dient vor allem der Erhaltung von Bildungseinrichtungen im ländlichen Raum und der Prävention von unausweichlichem Bildungstourismus.
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