Veranstaltung: | XXVIII. Bundeskongress |
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Tagesordnungspunkt: | 11.1 Anträge zu den Rechtsnormen |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Bundeskongress |
Beschlossen am: | 21.10.2023 |
Basierend auf: | R2: Mitgliedschaft in konkurrierenden Organisationen |
Mitgliedschaft in konkurrierenden Organisationen
Beschlusstext
Der Bundeskongress möge beschließen, folgende Änderungen an den Statuten
vorzunehmen:
Nach § 8 Abs 3 wird folgender Absatz eingefügt:
(4) Mitglieder des Bundesvorstands dürfen nicht Mitglied bei einer mit den
Zweigvereinen „Junge liberale Studierende – JUNOS“ oder „Junge liberale
Schüler:innen – JUNOS“ konkurrierenden oder mit deren Grundsätzen im Widerspruch
stehenden Organisation sein.
Der bisherige § 8 Abs 4 wird zu § 8 Abs 5.
Der bisherige § 8 Abs 5 wird zu § 8 Abs 6.
Der bisherige § 8 Abs 6 wird zu § 8 Abs 7.
Der bisherige § 8 Abs 7 wird zu § 8 Abs 8.
Der bisherige § 8 Abs 8 wird zu § 8 Abs 9.
Der bisherige § 8 Abs 9 wird zu § 8 Abs 10.
Der bisherige § 8 Abs 10 wird zu § 8 Abs 11.
Der bisherige § 8 Abs 11 wird zu § 8 Abs 12.
Der bisherige § 8 Abs 12 wird zu § 8 Abs 13.
Der bisherige § 8 Abs 13 wird zu § 8 Abs 14.
Der bisherige § 8 Abs 14 wird zu § 8 Abs 15.
Der bisherige § 8 Abs 15 wird zu § 8 Abs 16.
Der bisherige § 8 Abs 16 wird zu § 8 Abs 17.
Der bisherige § 8 Abs 17 wird zu § 8 Abs 18.
Der bisherige § 8 Abs 18 wird zu § 8 Abs 19.
Der bisherige § 8 Abs 19 wird zu § 8 Abs 20.
Nach§ 13 Abs 7 lit a Ziffer iii wird folgende Ziffer eingefügt:
iv. Mitglieder des Landesvorstands dürfen nicht Mitglied bei einer mit den
Zweigvereinen „Junge liberale Studierende – JUNOS“ oder „Junge liberale
Schüler:innen – JUNOS“ konkurrierenden oder mit deren Grundsätzen im Widerspruch
stehenden Organisation sein
Begründung
Durch die Gründung der JUNOS Schüler:innen gibt es inzwischen zwei bundesweite Zweigvereine, die auf ihrer eigenen Ebene konkurrierende Organisationen haben. JUNOS-Mitglieder können allerdings auf LSV- bzw. ÖH-Ebene dennoch auch Mitglied bei anderen Organisationen sein, auch wenn das die absolute Ausnahme ist. Um das Motto „1 JUNOS“ zu wahren und auch um sicherzustellen, dass sensible JUNOS-Informationen nicht an Konkurrent:innen auf LSV- bzw. ÖH-Ebene gelangt, sollten jedenfalls die Mitglieder des Bundesvorstands und der Landesvorstände nicht Mitglied in einer konkurrierenden Schüler:innenorganisation oder ÖH-Fraktion sein dürfen.