Veranstaltung: | XXVIII. Bundeskongress |
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Tagesordnungspunkt: | 11.3 Weitere Anträge |
Antragsteller*in: | Peter Berry, Christoph Hofer |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.10.2023, 12:00 |
A6: Freier Übergang für freie Bürger_innen
Antragstext
JUNOS - junge liberale NEOS glauben an die Eigenverantwortung und Mündigkeit der
Bürger_innen. Das gilt auch für Fußgänger_innen im Straßenverkehr.
Fußgänger_innen sind in der Lage, das eigene Risiko beim Überqueren der Straße
ausreichend einzuschätzen. Eine Ampelschaltung im Sinne des Schutzes und des
Vorrangs der Fußgänger_innen ist zwar notwendig, allerdings kann wie in
zahlreichen anderen Ländern eine rote Ampel für Fußgänger_innen eine Empfehlung
und keine Pflicht darstellen.
Der Zwang, eine sinnlose Regelung einzuhalten, bei deren Bruch niemandem Schaden
zugefügt wird, erzieht autoritätsabhängige Untertanen und kann nicht im Sinne
einer liberalen Gesellschaft sein.
Die stetige Nichteinhaltung einzelner Regeln durch die Bürger_innen, wie diese
bei der Straßenüberquerung in Österreich passiert, schwächt das Gesamtregelwerk
und letztendlich den Rechtsstaat.
Weiters werden zahllose Stunden beim unnötigen Warten verschwendet, die entweder
in eine höhere wirtschaftliche Produktivität oder in eine bessere Nutzung der
Freizeit investiert werden könnten.
Die polizeilichen Kontrollen und daraus entstehenden Geldstrafen dienen nicht
nur einer schleichenden Unterdrückung der Bevölkerung, sondern auch letzten
Endes einer versteckten Finanzierung des aufgeblähten Staatsapparates, die es
aus liberaler Sicht eindeutig abzulehnen gilt.
Der öffentliche Raum gehört den Bürger_innen und nicht dem Staat. Eine
staatliche Umverteilung zugunsten des motorisierten Individualverkehrs, der vor
allem im urbanen Raum von staatlichen Eingriffen profitiert, ist ebenso aus
liberaler Sicht nicht vertretbar. Nicht notwendige Verbote für Fußgänger_innen
bei der freien Nutzung des öffentlichen Raumes sind schleunigst zu beseitigen.
Aus diesen Gründen setzen sich JUNOS - junge liberale NEOS für eine Reform des §
76 StVO, welche die Möglichkeit der ungehinderten Straßenüberquerung nach
eigener Risikoabschätzung sowohl bei roter Ampel als auch bei mangelnder
vorgegebener Überquerungsgelegenheit veranlasst. Lediglich auf Autobahnen soll
die freie Überquerung untersagt bleiben.
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