Veranstaltung: | XXVII. Bundeskongress |
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Tagesordnungspunkt: | 9.1 Anträge zu den Rechtsnormen |
Status: | Beschluss |
Abstimmungsergebnis: | 2/3 Mehrheit erreicht Ja: 46, Nein: 0, Enthaltungen: 1 |
Beschluss durch: | XXVII. Bundeskongress |
Beschlossen am: | 02.06.2023 |
Basierend auf: | R2: Schüler:innen mit Doppelpunkt |
Schüler:innen mit Doppelpunkt
Beschlusstext
Der Bundeskongress möge beschließen, folgende Änderungen an den Statuten
vorzunehmen:
Der bisherige § 8 Abs 2b wird wie folgt geändert:
(2b) Die Bundesvorsitzende des Zweigvereins Junge liberale Schüler:innen –
JUNOS ist kraft ihres Amtes ein zusätzliches stimmberechtigtes Mitglied des
Bundesvorstandes.
Der bisherige § 13 Abs 7 lit a Ziffer iii wird wie folgt geändert:
iii. Eine gewählte Landesvorsitzende oder bestellte Landeskoordinatorin des
Zweigvereins Junge liberale Schüler:innen – JUNOS ist kraft ihres Amtes ein
zusätzliches stimmberechtigtes Mitglied des Landesvorstandes.
Der bisherige § 13 Abs 7 lit m Ziffer v wird wie folgt geändert:
v. Koordination mit JUNOS Schüler:innen,
Der Bundeskongress möge beschließen, folgende Änderungen an der Finanzordnung
vorzunehmen:
Der bisherige § 2 Abs 4 wird wie folgt geändert:
(4) Mitgliedsbeiträge von Mitgliedern, die auch Mitglied von Junge liberale
Studierende – JUNOS oder Junge liberale Schüler:innen – JUNOS sind, werden
zu 10% der jeweiligen Zweigorganisation zugewiesen. Bei gleichzeitiger
Mitgliedschaft in beiden Zweigorganisationen kommen die 10% beiden
Zweigorganisationen zu gleichen Teilen zugute. Der verbliebene Anteil der
Mitgliedsbeiträge entfällt zu 75% auf den Landesverband, zu 25% auf den Bund.
Begründung
Bei der vergangenen Mitgliederversammlung der JUNOS Schüler:innen am 6. und 7. Mai in Wien wurde der Verein in Junge liberale Schüler:innen - jetzt mit Doppelpunkt statt Unterstrich gegendert - umbenannt. Um diese Formalie auch korrekt in den JUNOS Rechtsnormen abzubilden, soll dieser Antrag die betroffenen Stellen anpassen.