| Veranstaltung: | XXVII. Bundeskongress |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 9.3 Weitere Anträge |
| Status: | Beschluss |
| Beschluss durch: | XXVII. Bundeskongress |
| Beschlossen am: | 03.06.2023 |
| Basierend auf: | A14NEU: Reiche Eltern für alle! – Finanzielle Chancenfairness durch ‘Baby Bonds’ |
Reiche Eltern für alle! – Finanzielle Chancenfairness durch ‘Baby Bonds’
Beschlusstext
Die Wohlfahrtssysteme westlicher Demokratien zeichnen sich in der Regel durch
ein dichtes Netz an Sozialleistungen, Subventionen und Förderungen aus.
Österreich ist hierbei keine Ausnahme. Dieser Reigen an staatlichen Geldern
kommt aber oftmals gerade nicht jenen zugute, die Unterstützung am dringendsten
bräuchten, sondern vielmehr jenen, die wissen, bei welchen (vielzähligen)
öffentlichen Stellen Gesuche eingereicht werden müssen. Statt somit jeder
Bürgerin bzw. jedem Bürger eine faire Chance auf ein geglücktes Leben zu
ermöglichen und deren individuelle Talente für die Maximierung des Gemeinwohls
bestmöglich zu nutzen, erhalten Staaten diese ineffizienten, bürokratischen,
historisch gewachsenen Systeme aufrecht.
Zugleich existiert gerade in Österreich keinerlei Verständnis für Aktien,
Anleihen, ETFs oder jede Art finanzieller (Langzeit)investments abseits von
Sparbuch, Bausparvertrag oder Lebensversicherung. In Zeiten von durch staatliche
Geldpolitik befeuerter Inflation und Niedrigzinsen bedeutet dies eine
schleichende Enteignung der breiten Masse der Bevölkerung. Umso dringlicher wäre
es Aufgabe umsichtiger sozialer Politik, den Bürger_innen Wissen und Werkzeuge
an die Hand zu geben, damit diese ihre eigene finanzielle Zukunft planen können.
Wir, JUNOS - Junge Liberale NEOS, sind der Überzeugung, dass die Lösung dieser
Problematiken nicht in kleinteiligen Reformen einzelner staatlicher
Förderinstrumente oder in der reinen Bereitstellung des nötigen Grundwissens
über Finanzmarkt und Finanzinstrumente liegt, sondern in einer grundlegenden
Systemumstellung. Wir schlagen hierfür die Einführung sogenannter ‘Baby
Bonds’ vor.
‘Baby Bond’ ist die Bezeichnung für einen langfristigen (staatlichen)
Investment Plan für Kinder, der bei deren Geburt beginnt und diesen mit dem
Erreichen des 18. Lebensjahres ein finanzielles Startkapital zur Verfügung
stellt.1
Dies soll in Form eines passiv gemanagten ETFs mit einem weltweit
diversifizierten Portfolio geschehen (z.B. 70/30 Portfolio).
Die Basisfinanzierung der ‘Baby Bonds’ wird vom österreichischen Staat
bereitgestellt. Dieser zahlt bei der Geburt einer neuen Staatsbürgerin bzw.
eines neuen Staatsbürgers einmalig 10.000 € als Grundkapital ein. Eltern,
Verwandte oder andere Privatpersonen können ihrerseits Einzahlungen tätigen,
begrenzt mit dem Dreifachen des bis dahin eingezahlten Staatsbeitrags. Um diese
Form des privaten Investments attraktiv zu gestalten, sind die ‘Baby Bonds’
zur Gänze steuerbefreit. Die konkrete staatliche Investmentstrategie basiert
grundsätzlich auf einem moderaten Risiko. Ab Vollendung des 16. Lebensjahres
können Jugendliche Änderungen bei der Veranlagung ihres ‘Baby Bond’
Portfolios in einem gewissen Rahmen vornehmen. Dies allerdings nur, wenn sie
einen entsprechenden Bildungsnachweis im Bereich ‘Financial Literacy’
nachweisen. Um sicherzustellen, dass diese Möglichkeit nicht an „reiche
Eltern“ gekoppelt ist, setzt sich JUNOS für eine Verankerung von
Finanzbildung im schulischen Fächerkanon ein. Das kann durch ein eigenes
Schulfach oder als Querschnittsthema aus mehreren Fächern vermittelt werden.
Wird dieses Angebot nicht in Anspruch genommen , steht jungen Menschen diese
Option erst mit Erreichen der Volljährigkeit offen. Das zu erwartende
Endkapital pro Person, bei Außerachtlassung privater Einzahlungen, würde bei
einer jährlichen Rendite von 5 % um die 25.000 € betragen. Erhalten
Minderjährige vor Vollendung des 18. Lebensjahres die österreichische
Staatsbürgerschaft, so ist das Grundkapital aliquot mit einer
durchschnittlichen Verzinsung von 4% p.a. einzuzahlen, sodass echte
Chancengerechtigkeit hergestellt werden.
Mit Erreichen der Volljährigkeit kann der nun mündige Erwachsene erstmals auf
das Kapital seines ‘Baby Bonds’ zugreifen. Vor entsprechender Auszahlung ist
ein verpflichtendes finanzielles Beratungsgespräch durchzuführen. Zuvor ist
dies weder ihm noch seinen Eltern bzw. Obsorgeberechtigten möglich. Es
existiert keine wie auch immer geartete staatliche Beschränkung der Verwendung
der auszuzahlenden Beträge. Diese können für ein etwaiges Studium, die
Gründung eines Unternehmens, die Anzahlung einer Immobilie, als
Pensionsvorsorge oder auch für den privaten Konsum aufgewendet werden. Wenn das
Kapital nicht ausgezahlt und für die Pensionsvorsorge gewidmet wird, ist dies
jedoch final - es kann nun nicht mehr für anderes verwendet werden. Im Gegenzug
entfällt die Obergrenze privater Einzahlungen, diese sind nun unbegrenzt
möglich. Aus der Steuerbefreiung wird eine Steuerbegünstigung.
Die Einführung der ‘Baby Bonds’ würde bei vollständiger Implementierung
ca. 1,8 Prozent des derzeitigen Sozialbudgets des Bundes ausmachen. Um diese
Summe auszugleichen, schlagen wir folgende weitere Reformen vor, die sukzessive
umzusetzen sind:
- Die Durchforstung und Streichung bestehender Förderungen bzw.
Subventionen (junger Erwachsener), die nun nicht mehr notwendig sind (z.B.
Eigenmittelersatzdarlehen, etc.)
[1] https://dictionary.cambridge.org/de/worterbuch/englisch/baby-bond
[2] https://de.extraetf.com/wissen/investieren-wie-der-norwegische-staatsfonds
