Veranstaltung: | XXVII. Bundeskongress |
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Tagesordnungspunkt: | 9.3 Weitere Anträge |
Antragsteller*in: | Manuel Grubmüller, Felix Schnabl |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 24.05.2023, 22:00 |
A15: Der österreichische Weg zur Knechtschaft. Landesbudgets dürfen keine Handkasse sein!
Antragstext
In Zeiten von immer stärkerem kollektivistischen Populismus (sei es von seiten
von ÖVP und SPÖ, die sich panisch an ihre Macht im Land bzw Bund klammern, von
der zukunftsvergessenen FPÖ oder auch vom linken Rand) müssen wir besonders
darauf achten, dass nicht auf Kosten von morgen gewirtschaftet wird. Um das zu
gewährleisten, setzt Junge Liberale NEOS - JUNOS sich bereits seit langem für
eine Schuldenbremse im Verfassungsrang ein1.
Doch gerade jetzt sehen wir, dass die Populist:innen dort am spendabelsten sind,
wo am wenigsten politische Kontrolle herrscht: Auf Landesebene. Sei es im
Burgenland unter Hans-Peter Doskozil2 oder in Niederösterreich unter Johanna
Mikl-Leitner, regelmäßig verteilen in Österreich kollektivistische
Landeskaiser:innen das Geld der Bürger:innen in Gutsherrenart.
Es braucht daher auch für die Landesebene ein starkes Regelwerk, das
zukunftsvergessenen Finanzen und ungeniertem Stimmenkauf einen Riegel
vorschiebt. Damit dieses Regelwerk nicht zu leicht von mächtigen
Landeshauptleuten und ihren willfährigen Adlaten abgeändert werden kann,
wollen wir es auf die höchste Ebene heben.
Erstens setzt sich Junge Liberal NEOS - JUNOS für eine Schuldenbremse auf
Landesebene in Bundesverfassungsrang ein. Nach den selben Modalitäten wie auf
Bundesebene soll diese Schuldenbremse kein Schuldenverbot sein. Sie soll aber
garantieren, dass die Länder in guten Zeiten nicht über ihre Verhältnisse
leben.
Allzu häufig verwenden Landeshauptleute die gute Bonität ihres Bundeslandes
aber auch, um mittels Landesgarantien ein Netzwerk an staatsnahen Unternehmen
indirekt zu unterstützen. Was auf den ersten Blick wie ein unschuldiges Spiel
ohne Folgen wirkt, kann mittelfristig einschneidende Auswirkungen auf die
zukünftigen Generationen haben. Nur sind die Verantwortlichen dann schon
längst aus dem Amt geschieden.
Kärnten ist hierbei ein mahnendes Beispiel. Unter Jörg Haider hatte Kärnten
zeitweise Haftungen von bis zu 24 Milliarden Euro im Zusammenhang mit
Geldgeschäften der Hypo Alpe Adria übernommen. Nach dem Ende seiner Zeit im
Amt implodierte die Hypo Alpe Adria, was das Bundesland fast in die Pleite trieb
- bevor der Bund mit Milliarden an Steuergeld einspringen musste.3
Zweitens setzt sich Junge Liberale NEOS - JUNOS dementsprechend für eine
Deckelung der Gesamthöhe an erlaubten Landesgarantien ein. Kein Bundesland
sollte mehr für ein vielfaches seines Landesbugets haften dürfen.
Neben klaren Grenzen braucht es auch mehr Kontrolle. Hierbei sind insbesondere
die Landesrechnungshöfe eine wichtige Einrichtung. Selbst wenn gemäß Art 127
B-VG auch der Bundesrechnungshof die Finanzgebarung der Länder kontrollieren
kann, wird das Groß der Kontrollarbeit durch die von den Ländern
eingerichteten Landesrechnungshöfe erfüllt. Im Gegensatz zum
Bundesrechnungshof ist aber weder die Unabhängigkeit, noch die Existenz dieser
Landesrechnungshöfe bundesverfassungsrechtlich abgesichert.
Beispielhaft dafür ist, dass das Land Niederösterreich erst seit 1. Juli 1998
über einen Landesrechnungshof verfügt.4 Das unterstreicht, dass die Existenz
dieser wichtigen Institutionen alles andere als selbstverständlich ist.
Selbst wenn in der jüngeren Vergangenheit glücklicherweise kein
Landesrechnungshof durch einen Skandal erschüttert wurde, bleibt festzuhalten,
dass die Leitungen der Landesrechnungshöfe in mehreren Bundesländern nur mit
einfachem Mehrheitsbeschluss durch den Landtag bestellt werden5. Ebenso ist in
mehreren Bundesländern eine Wiederwahl der Leitung des Landesrechnungshofes
zulässig6. Eine solche Möglichkeit der Wiederwahl birgt das Risiko, dass eine
Anbiederung an die Mehrheit im Land stattfindet.
Drittens setzten sich die Jungen Liberalen NEOS - JUNOS also für eine
bundesverfassungsgesetzliche Verankerung der Landesrechnungshöfe ein. Ebenso
sollen bundesweit einheitliche Mindeststandards für die Wahl der Leitung des
Landesrechnungshofes gesetzt werden.
Die effizienteste Kontrolle der Politik ist in einer demokratischen Republik
aber immer die Kontrolle durch die Wählenden. Damit die Entscheidung der
Wahlbevölkerung aber nicht durch eine falsche oder irreführende Darstellung
der Landesfinanzen beeinflusst wird, ist es von großer Bedeutung, dass die
Bürger:innen niederschwellig Einblick in die Finanzen ihres Bundeslandes nehmen
können. Nur echte Transparenz ist ein wirksames Mittel gegen billigen
Populismus.
Es reicht jedoch nicht, wenn Rohdaten veröffentlicht werden. Echte Transparenz
kann nur durch vollständige, vergleichbare und verständlich aufbereitete Daten
gewährleistet werden. Wir begrüßen hier das Inkrafttreten der Voranschlags-
und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015), die bundesweit einheitliche
Standards für Voranschläge und Rechnungsabschlüsse von Gebietskörperschaften
geschaffen hat, und damit für Vergleichbarkeit gesorgt hat. Es gilt jedoch auch
hier nachzuschärfen, insbesondere im Hinblick auf die Verschuldung landesnaher
Unternehmungen.
Damit diese Daten den Bürger:innen aber auch wirklich einen fundierten
Überblick über die Finanzen ihres Bundeslandes verschaffen, braucht es auch
eine zugleich präzise und niederschwellige Aufbereitung dieser Daten.
Viertens setzten sich die Jungen Liberalen NEOS - JUNOS für einen durch den
Bundesrechnungshof betreuten “Schuldenmonitor” ein, der als One-Stop-Lösung
einen Überblick über die Finanzen aller Gebietskörperschaften ermöglicht und
für Vergleichbarkeit sorgt.
Nur mit diesen Maßnahmen können wir anstatt eines Schuldversprechens, ein
Freiheitsversprechen für die zukünftigen Generationen absichern.
1 Siehe JUNOS-Beschluss: “Die Krise der Jugend fordert einen neuen
Generationenvertrag” beschlossen am 08.11.2020
2 Siehe zum Beispiel die Kritik des burgenländischen Landesrechnungshofes an
dem Finanzgebaren des Landes Burgenland und der ausgelagerten Entitäten des
Landes “Finanzschulden „Konzern Burgenland“” vom 31.12.2021.
3 Siehe den Bericht des Rechnungshofes zu “Haftungen des Landes Kärnten für
HYPO ALPE–ADRIA–BANK INTERNATIONAL AG und HYPO ALPE–ADRIA–BANK AG” aus
dem Jahr 2014.
4 Siehe Website des NÖ Landesrechnungshofs https://www.lrh-
noe.at/de/meldungen/landesrechnungshof-beging-sein-20-jaehriges-
bestehen#:~:text=Der%20N%C3%96%20Landtag%20hat%20mit,Jahr%201925%20geschaffene%2-
0Kontrollamt%20ab.
5 Hier kann man Beispielsweise die Regelung in Salzburg hervorheben, die nur
eine einfache Mehrheit bei der Wahl des Direktors des Landesrechnungshofes
vorsieht (§3 Abs 1 Salzburger. Landesrechnungshofgesetz 1993).
6 Hier kann man Beispielsweise die Regelung in Niederösterreich hervorheben,
die eine mehrmalige Wiederbestellung ermöglicht (Art 52 Abs 5 NÖ
Landesverfassung 1979).
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