Ob und inwiefern freiwilliges Engagement bei Bewerbungen berücksichtigt wird, soll den dafür zuständigen Personen bzw. Gremien obliegen. Für unterschiedliche Stellen braucht man unterschiedliche Qualifikationen. Daher braucht es keine staatlich vorgegebene Berücksichtigung ehrenamtlichen Engagements im öffentlichen und schon gar nicht im (teil-)privaten Bereich.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antrag: | Dem Ehrenamt wieder Ehre geben |
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Antragsteller*in: | Manuel Grubmüller |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 02.06.2023, 19:31 |
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