In den Statuten ist bei § 13 Abs 6 die Bestimmung der Beschlussfähigkeit in lit g, und nicht lit c geregelt.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antrag: | Statutenänderungsantrag - Beschlussfähigkeit auf Landeskongressen |
---|---|
Antragsteller*in: | Johannes Sablatnig |
Status: | Übernahme |
Eingereicht: | 03.11.2022, 09:19 |
Kommentare