Veranstaltung: | XXV. Bundeskongress |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 5. Anträge zum Statut und weiteren Rechtsnormen der JUNOS |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Bundeskongress |
Beschlossen am: | 23.04.2022 |
Basierend auf: | S3NEU: Antrag betreffend Änderung des Statuts Junge Liberale NEOS - JUNOS |
Antrag betreffend Änderung des Statuts Junge Liberale NEOS - JUNOS
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Beschlusstext
Über alle Sitzungen der Kollegialorgane sind Protokolle zu führen. Die
Funktionsperiode aller gewählten Vereinsorgane beträgt zwei Jahre ab Bestellung.
Wiederwahl ist zulässig. Das betroffene Organ ist nach Ablauf der
Funktionsperiode bis zu Neuwahl weiterhin geschäftsführend im Amt.
Logge dich ein, um kommentieren zu können.
Für den Landesvorstand gelten dieselben Bestimmungen wie für die gewählten
Organe der JUNOS laut § 6 Abs. 2 -10 sinngemäß. Davon ausgenommen ist die
Bestimmung in § 6 Abs. 9 betreffend die Dauer der Funktionsperiode.
Diese ist im eigenen Ermessen der Landesorganisationen in den Statuten auf
höchstens zwei Jahre festzulegen, sofern ein solches besteht. Bei
Landesorganisationen ohne eigenes Statut beträgt die Funktionsperiode ein Jahr.
Logge dich ein, um kommentieren zu können.